Keine Reduzierung der Osterfeuer

„Wer nicht wagt, der nicht gewinnt…“, so Dirk Altenburg (FORUM) auf der 55. Sitzung des Rates der Stadt Kalkar, am Donnerstag, den 12. Dezember in seiner Rede zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 im historischen Ratssaal. Offensichtlich hatte eine Mehrzahl der Ratsmitglieder nicht richtig zugehört oder sind nicht ausreichend „wagemutig“ und/oder sind sich der Tragweite ihrer Entscheidung nicht bewusst gewesen, dem Beschussvorschlag der Verwaltung zur Zweitwohnungssteuer nicht zu folgen.

Denn aufgrund der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2019 zur Zweitwohnungssteuer wäre eine rückwirkende Satzungsänderung erforderlich geworden. Allerdings zweifelte der Fraktionsvorsitzende der CDU die Rechtmäßigkeit des Beschlussvorschlags an, obwohl der Kämmerer, Stefan Jaspers, diese auch auf Nachfrage ausdrücklich für rechtmäßig erklärt hatte. „Zudem erfolgt aus der Satzungsänderung keine Mehrbelastung“, so Jaspers. Aus der „Mutlosigkeit“ der „Zweifler“ resultiert nun keine Mehreinnahme von ca. 200.000 € jährlich für die Stadtkasse – trotz des bedeutsamen Zeitaufwandes, der seitens der Verwaltung bereits in die Umsetzung des entsprechenden Ratsbeschlusses investiert wurde. Wer nicht wagt, der …

Stattdessen resultiert aus einem CDU-Antrag zur Aufnahme der Straßen Eyland und Kalflakstraße in den winterlichen Streudienst eine Mehrbelastung für den Bauhof, da sich verwunderlicherweise – trotz fachlichen Gegenargumenten des Fachbereichsleiters – eine Mehrheit (angeführt von CDU und Grünen) für diesen Antrag fand. Dirk Altenburg mochte die freiwillige Leistung nicht umsetzen und nahm Bezug auf die Haushaltsrede der CDU. Wurden hier doch eindringlich von der Bürgermeisterin Einsparungen verlangt. Da diese anscheinend nicht als ausreichend angesehen wurden, lehnte die CDU den vorgelegten Haushaltsentwurf ab. Wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss marschierte die „Schwarz-Grüne-Koalition“ in eine Richtung. Der Stellenplan fand ebenfalls nicht die Zustimmung der CDU. Allerdings hatte die Mehrheit der Ratsmitglieder die Weitsicht, die Verwaltung nicht in den „endgültigen (personellen) Kollaps“ zu manövrieren und stimmte beiden Plänen zu.

Ein weiteres frühes „Wahlgeschenk“ für die Bürger resultierte aus der massiven Intervention der CDU für die Beibehaltung der aktuellen Regelung in Bezug auf die Osterfeuer, obwohl die Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur engen Auslegung gemäß der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land NRW gefolgt war. Man wähnte die betroffenen Bürger mit einer zum (Oster-)Feuer alternativen Entsorgung ihres Grünschnittes überfordert. Dietmar Klein (FORUM) konnte der erheblichen Umweltbelastung durch die Vielzahl der Osterfeuer (2005: 110, 2019: 247!) wenig abgewinnen und verwies auf die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten (4x pro Jahr durch den Abfallentsorger, dauernd an der Müllumlade-Station in Moyland). Dirk Altenburg erinnerte an die aktuelle Diskussion zum Klimaschutz sowie an die dringende Notwendigkeit, auch unpopuläre Entscheidungen treffen zu müssen. „Die Einführung einer Gebühr für die Anmeldung der Brauchtumsfeuer in Höhe von 20 € würde die Anzahl der Osterfeuer automatisch zurückgehen lassen“, meinte Willibald Kunisch (Grüne) – allein der Verwaltungsaufwand für die Erhebung dieser Gebühr dürfte jedoch deutlich höhere Kosten verursachen!

Irritierend ist in dem Zusammenhang die „Kurzlebigkeit“ des „Mutes“ der kommunalpolitischen Vertreter, denn diese befürworteten in der Ratssitzung am 16. 05. 2019 die Reduzierung der Osterfeuer aufgrund einer SPD-Anfrage. Auszug aus dem Protokoll, siehe hier.

Der Leiter des Fachbereiches Bürgerdienste, Andreas Stechling, bezieht sich bei seiner Mitteilung auf den Fragenkatalog der SPD-Ratsfraktion. Da nicht allen Anwesenden die Fragen bekannt sind, liest er sie im Vorfeld noch einmal vor:

„Medienberichten zufolge hat es in verschiedenen Nachbargemeinden mit Osterfeuern teilweise erhebliche Probleme gegeben. Aus diesem Grund bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen in der kommenden Ratssitzung am 16. Mai 2019:

  1. Wie viele Osterfeuer wurden im Bezirk der Stadt Kalkar genehmigt und veranstaltet?
  2. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit das Genehmigungsverfahren zukünftig zu ändern?“

Daraufhin antwortet Andreas Stechling wie folgt: 

Zu 1.: Es wurden insgesamt 247 Osterfeuer im Stadtgebiet angemeldet.

Zu 6.: Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen etwa durch Verbrennen ist nach § 28 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen erlaubt. Die zuständigen Behörden können Ausnahmen zulassen. Es ist zu beachten, dass auch pflanzliche Abfälle in erster Linie zu verwerten sind. Die Pflicht zur Verwertung der Abfälle ist u. a. dann gegeben, wenn die Verwertung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus privaten Haushaltungen und aus Kleingärten besteht in der Regel keine Notwendigkeit. Diese Abfälle sind, sofern sie nicht durch den Abfallbesitzer selbst auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, der sie seinerseits vorrangig verwerten muss.

Nach dem Merkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen haben Brauchtumsfeuer, wie z. B. Osterfeuer, nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege.

Das OVG Münster sieht ein starkes Indiz für ein Brauchtums-/Osterfeuer darin, dass das Feuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Zum einen stelle das Gemeinschaftserlebnis den besonderen Sinnbezug des Osterfeuers her oder fördere ihn zumindest, zum anderen dränge sich in diesen Fällen nicht die ansonsten naheliegende Sorge auf, dass lediglich Pflanzenabfälle unter dem Vorwand des Osterfeuers illegal beseitigt werden sollen.

Ja, die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die Genehmigungsverfahren zukünftig zu ändern, insbesondere die Zahl der Osterfeuer deutlich zu reduzieren und wird dem Rat der Stadt rechtzeitig vor den Osterfeuern im nächsten Jahr eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.“

Und diese hat die Verwaltung wunschgemäß vorgelegt!

Einigkeit herrschte hingegen darin, den Empfehlungen des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses und den weiteren des Haupt- und Finanzausschusses zu folgen, ebenso wie beim letzten „echten“ Beratungspunkt auf der Tagesordnung. Dieser beschäftigte sich mit dem FORUM-Antrag, sogenannte „Dialog-Displays“ an besonders sensiblen Verkehrsbereichen, wie z. B. an der Grundschule in Wissel und der Ortsdurchfahrt in Neulouisendorf, aufzustellen.

Und mit dieser guten Nachricht wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern von Kalkar ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie aufmerksam und interessiert.

 

Ihr FORUM Kalkar

 

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