„Stimmenfang gewürzt mit einer Prise Effekthascherei…“, sind so die letzten Anträge der CDU Kalkar zu verstehen? So wie der Antrag zur Einführung digitaler Bebauungspläne, ist auch der neueste Antrag zur Einführung einer sofortigen Haushaltsdisziplin lediglich eine Verdoppelung eines bereits bestehenden Sachverhaltes. Und so konnte die CDU ihren vermeintlich sicher geglaubten „Coup“ auf der 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 07.05.2020, auch wieder nicht landen.
Nur die „Koalition“ aus CDU und Bündnis90/Die Grünen stimmten für den eingebrachten Antrag. Auf das „Veto“ der Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz hin echauffierte sich der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ansgar Boßmann, regelrecht: „Sie sind also gegen die Einhaltung der Haushaltsdisziplin? Ja das ist aber interessant, ja das ist …“, so Boßmann mit raumgreifender Körpersprache zur zusätzlichen Unterstreichung seiner Worte. Die Bürgermeisterin äußerte ihr Unverständnis für diese unhaltbaren Unterstellungen und erklärte zum wiederholten Mal, dass sie selbstverständlich für die Haushaltsdisziplin ist, aber nicht für den Antrag stimme, da der sorgsame Umgang mit dem Haushalt nun einmal ein genereller Bestandteil in der Verwaltungsarbeit ist. Dirk Altenburg (FORUM) verwies in seinem Wortbeitrag unter anderem auf die Haushaltssatzung und das seit Jahren bestehende freiwillige Haushaltssicherungskonzept. „Letztendlich bestimmt der Rat über die Ausgaben. Die Ausgaben in Bezug auf das Integrierte Handlungskonzept (InHK) für das Jahr 2020 beinhalten überwiegend Planungskosten“, so Altenburg weiter.
Der Kämmerer erklärte unter anderem zur Frage nach den Gewerbesteuereinnahmen, dass zur Zeit Gewerbesteuerherabsetzungen und Stundungen in der Höhe von ca. 325.000 € vorliegen. Die Gewerbesteuereinnahmen sind in der Haushaltssatzung in Bezug auf die erfreuliche Entwicklung der Vorjahre moderat eingeplant. Selbstverständlich hat die Verwaltung einen sorgsamen Blick auf die Entwicklung und wird den Rat entsprechend informieren.
Faktencheck:
Auszug aus dem Freiwilligen Haushaltsicherungskonzept der Stadt Kalkar:
Die Stadt Kalkar hat nach § 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (§ 75 Abs. 2 S. 1 GO NRW).
Und aus der Gemeindeordnung des Landes NRW:
§ 75 GO NRW – Allgemeine Haushaltsgrundsätze
(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
(2) Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
Definition der Haushaltsdisziplin
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Der Begriff der Haushaltsdisziplin im weiteren Sinne ist definiert als die konsequente und dauerhafte Einhaltung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern durch öffentliche Gebietskörperschaften. Dies gilt sowohl im Rahmen der Haushaltsplanung als auch im Kontext des Haushaltsvollzugs.
Die Definition des Begriffs der Haushaltsdisziplin im engeren Sinne verlangt zusätzlich die stetige Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts (Grundsatz des Haushaltsausgleichs).
Die Kontrolle der Haushaltsdisziplinerfolgt durch verschiedene interne und externe Kontrollorgane. Kontrollorgane sind insb. die Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden (z.B. Rechnungshof, Kommunalaufsicht) sowie die Organe der jeweiligen Volksvertretung.
Die Tagesordnung beinhaltete im öffentlichen Teil neben den Standard-Tops, wie z. B. die Einwohnerfragen, noch den unterjährigen Finanzbericht, der lediglich zur Kenntnis genommen wurde. Einwohnerfragen wurden nicht gestellt.
Ihr FORUM Kalkar