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Die erste Hürde ist genommen!

Die erste Hürde ist genommen! Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen hat am Donnerstag, dem 19. Oktober, mit 7 Ja-Stimmen die Empfehlung an den Rat ausgesprochen, in Kalkar Stolpersteine zur Erinnerung an die Opfer der NS-Zeit zu verlegen. Die drei Ausschussmitglieder der CDU stimmten gegen den von einigen Kalkarer Bürgerinnen und Bürgern gestellten Antrag, ohne sich zuvor an der Beratung beteiligt zu haben.

 

Viktor Weyers stellte das Projekt der Interessengemeinschaft „STOLPERSTEINE in Kalkar“ vor. Bislang sind europaweit ca. 61.000 Stolpersteine in über 1100 Orten verlegt worden, siehe http://www.stolpersteine.eu/. Durch die alltägliche Präsenz der Stolpersteine soll das Bewusstsein für die Gefahr geschärft werden, die auch heute wieder durch verstärkt aufkeimendes nationalistisches Gedankengut entstehen kann. Die aktuellen Hauseigentümer werden in die Planungen mit einbezogen.

 

Vor der Beratung zu dem Bürgerantrag stellte Jessica Vogler in ihrer Funktion als Ehrenamtskoordinatorin in der Flüchtlingshilfe ihren Tätigkeitsbereich vor. Im Jahr 2015, dem Jahr des ungehinderten Flüchtlingszustroms, haben sich auch in Kalkar viele engagierte freiwillige Helfer für die Flüchtlingsbetreuung gemeldet. Ihre Tätigkeiten müssen koordiniert werden, auch die Helfer selbst brauchen oft Unterstützung und Betreuung. Die Arbeit mit den teils stark traumatisierten Menschen kann eine hohe psychische Belastung darstellen. In Kalkar leben augenblicklich 300 Geflüchtete, davon sind 30 % Syrer. Andreas Stechling als zuständiger Fachbereichsleiter erwartet bis Ende 2017 die Zuweisung von ca. weiteren 35 Personen aus Nigeria und Ghana. Die Integration kann nur durch das Erlernen der deutschen Sprache, Kontakte mit den Bürgern und der Teilhabe an der Gesellschaft funktionieren. Es werden vielfältige Angebote gemacht, aber die kulturellen Unterschiede sind enorm. So dürfen Frauen z. T. nicht allein an gemischtgeschlechtlichen Veranstaltungen teilnehmen.

Durch eine großzügige Spende der Katholischen Kirche ist die Arbeit von Frau Vogler, die beim Caritasverband Kleve e. V. beschäftigt ist, bis Mitte 2018 gesichert. „Dann müssen wir mal schauen, wie es weitergeht“, so Stechling.  Auf die Frage, warum der Kreis Kleve kein kommunales Integrationszentrum unterhält, antwortete Dr. Britta Schulz: „Landrat Spreen (CDU) lehnt das ab.“

 

In der Stadt Kalkar soll eine Senioren- sowie eine Jugendvertretung gegründet werden. In den umliegenden Kommunen, wie z. B. Bedburg-Hau, Emmerich, Goch, Rees und Uedem werden bereits Seniorenvertreter beratend in die politischen Prozesse mit einbezogen. Die Anträge der FBK wurden einstimmig beschlossen. Günter Pageler (FBK) wird die Gründung entsprechender Arbeitsgruppen initiieren.

 

In den Einwohnerfragen fragte ein Bürger, ob auch über die Burg Boetzelaer gesprochen würde. Die Bürgermeisterin verneinte und verwies auf das laufende Verfahren.

 

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„Das ist undemokratisch!“

„Das ist undemokratisch!“ ereiferte sich Carsten Naß (CDU) auf der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung am Mittwoch, dem 18. Oktober.

Die Mitglieder beider Fachausschüsse waren zusammengekommen, um die weitere Vorgehensweise bei der Erstellung des „Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar (IHK)“ zu beraten.

 

Die Äußerung von Carsten Naß bezog sich auf die Besetzung der Lenkungsgruppe IHK, der überwiegend aus den Mitgliedern des Arbeitskreises, die zuvor das „Verkehrskonzept historischer Stadtkern (VhS)“ erarbeitet hatten, bestanden hat. Die Zusammensetzung des Arbeitskreises und in der Folge die der Lenkungsgruppe ist seiner Ansicht nach nicht entsprechend dem prozentualen Ergebnis der Parteien bei der Kommunalwahl 2014 erfolgt. Das Ergebnis der Arbeit, der Konzeptentwurf des IHK, sei somit nicht nachvollziehbar, so Naß in seiner Wortmeldung.

 

Mit dieser Meinung stand Carsten Naß jedoch mutterseelenallein auf weiter Flur. Lutz Kühnen (FORUM) „kochte“ sichtbar auf dem denkmalgeschützten Gestühl im historischen Ratssaal, da zudem der Sitzungsleiter Wilhelm Wolters (CDU, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung) zuvor kurzerhand die Rednerliste geschlossen hatte. Das wollte Lutz Kühnen nicht widerstandslos hinnehmen und bestand auf der Wiedereröffnung der Liste, um der Reihenfolge entsprechend seinen Wortbeitrag zur Äußerung von Carsten Naß leisten zu können. Wolters kam seiner Forderung dann auch später nach.

 

In der Beratung zum IHK waren sich die meisten Ausschussmitglieder darüber einig, dass die vorgeschlagenen Straßenbaumaßnahmen, z. B. in der Altkalkarer und der Hanselaer Straße als auch die Instandsetzung des Marktplatzes mit einer zusätzlichen barrierefreien Querung, sinnvolle und notwendige Maßnahmen sind. Eine mögliche Förderung über das IHK in Höhe von 60 % durch das Land NRW wäre somit eine höchst willkommene Finanzspritze. Das IHK, eine Maßnahme des Landes zur Strukturoptimierung gemäß dem Leitbild „Eine lebendige Innenstadt im historischen Stadtkern“, hat in der Summe ein Volumen von ca. 4,7 Mio. €. Abzüglich der Förderung von ca. 2,8 Mio. € würde die Stadtkasse mit ca. 2 Mio. € belastet.

Die sind aber nicht vorhanden, daher müsste die Finanzierung über Kassenkredite erfolgen. Da wollte es Theodor Reumer (CDU) schon geradezu schwindelig werden, da tags zuvor bereits die Sanierungen und der Ringtausch im Schulzentrum mit einem Eigenanteil der Stadt von ca. 750.000 € beschlossen worden war. Dem konnte Carsten Naß nur beipflichten und hatte wenig Verständnis für die „Begeisterung“ von Birgit Mosler (parteilos/Mitglied der SPD-Fraktion) und Dirk Altenburg (FORUM). Birgit Mosler befürwortete das Konzept wegen der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen. Dirk Altenburg begründete seine Zustimmung zum IHK mit einem Imagegewinn für die Stadt Kalkar, der voraussichtlich mit neuen Gewerbeansiedlungen und erhöhter Tourismusaktivität  einhergehen werde und in der Folge einen positiven Effekt für die gebeutelte Stadtkasse haben wird. „Stillstand ist Rückschritt. Die Einnahmen müssen erhöht werden. Man muss säen, um ernten zu können“, so Altenburg.

 

Walter Schwaya (SPD) und Willibald Kunisch (Grüne) äußerten Bedenken im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen. Diese konnten jedoch „zerstreut“ werden, da erfahrungsgemäß derartige Konzepte nicht wie beantragt in der Gesamtheit umgesetzt werden müssen. Die Bezirksregierung räumt den Kommunen dahingehend eine gewisse Flexibilität ein. Eine Umsetzung in der Höhe von 50 % wird jedoch vorausgesetzt.

 

Aber wie kam es zu dem Vorwurf von Carsten Naß, dass seiner Meinung nach bei der Ausarbeitung des Konzeptentwurfes für das IHK ein undemokratischer Prozess seinen Lauf genommen hat?

In der Rednerliste endlich oben angekommen, konnte sich nun auch Lutz Kühnen nach einer sicherlich persönlich gefühlten Ewigkeit zu der gänzlich unangemessenen Demokratieschelte von Carsten Naß äußern, da Kühnen als Leiter des Arbeitskreises „Verkehrskonzept historischer Stadtkern“ unmittelbar betroffen war. Lutz Kühnen verwies gewohnt sachlich auf die im Jahr 2015 von allen „Parteien“ beschlossene Besetzung des Arbeitskreises VhS und in der Folge der Lenkungsgruppe IHK durch den Bau-, Planungs-, Verkehrs und Umweltausschuss.

 

Faktencheck:

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 26.11.2015:

Als nächstes benennen die Fraktionen die Mitglieder des Arbeitskreises zum Thema „Verkehrskonzept historischer Stadtkern“ und mindestens einen Vertreter wie folgt:

Fraktionen:Ordentliche MitgliederStellvertretende Mitglieder
Fraktion Forum Kalkar:RM Kühnen, LutzSB Dr. Mörsen, Ewald
CDU-Fraktionen:SB Kempkes, AnnikaSB Boßmann, Ansgar
SPD-Fraktion:SB Janßen, MarcoSB Wilmsen, Ida
Fraktion Grüne:SB Schacky, KatharinaSB Lohmüller, Josef, RM Kunisch, Willibald
FBK-Fraktion:RM Pageler, GünterSB van den Berg, Norbert
FDP-Fraktion:RM Gulan, BorisSB Sadlowski, Jörg

Den Vorsitz des Arbeitskreises übernimmt Lutz Kühnen – Fraktion Forum Kalkar -, der zu einer 1. Sitzung des Arbeitskreises einlädt.

 

Und weiter:

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 01.09.2016:

7.4. Stadtoberbaurat Sundermann teilt mit, dass im Zuge der Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes – Sicherung und Stärkung der Innenstadt – bereits eine Gesprächsrunde mit Vertretern des Planungsbüros stattgefunden habe. Es solle nun eine Lenkungsgruppe, besetzt mit Vertretern aller Fraktionen, eingerichtet werden, die den Prozess des Handlungskonzeptes Innenstadt begleitet. Er bittet um Benennung jeweils eines Vertreters der Fraktionen.

Von einer undemokratischen Vorgehensweise kann somit nicht die Rede sein. „Pikant“ ist, dass Carsten Naß Vorsitzender des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses ist und ihm somit die in „seinem“ Ausschuss gefassten Beschlüsse bestens bekannt sein müssten.

 

Nach eingehender und teils emotionaler Beratung beschloss der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung bei einer Gegenstimme (Carsten Naß), der Beschlussvorlage der Verwaltung zu folgen: „Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 1. Dezember 2017 einen Antrag zur Aufnahme des IHK in das Stadterneuerungsprogramm bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.“ Weitere Beratungen werden in den zuständigen Fachausschüssen durchgeführt, die finale Beschlussfassung erfolgt durch den Rat der Stadt Kalkar.

 

In den Mitteilungen wies die Verwaltung u. a. darauf hin, dass der Investorenwettbewerb zum Wohnbauprojekt in der Birkenallee aufgehoben wurde, da sich wiederholt nur zwei Interessengemeinschaften gemeldet hatten. Das Projekt wird nun auf die freie Vergabe „umgestellt“.

 

In den Einwohnerfragen fragte ein Bürger, warum die Finanzierung im Rahmen des IHK nicht nach den tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet wird. Die Stadt hat keine finanziellen Spielräume, so dass jede Maßnahme kreditfinanziert sein wird. Allerdings sind die finanziell vorstellbaren Investitionen in der Lenkungsgruppe sowie in – vermutlich – allen Fraktionen diskutiert worden.

 

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Die „Früchte der Vergangenheit“ schmecken bitter…seeehr bitter!

Die „Früchte der Vergangenheit“ schmecken bitter…seeehr bitter! Der Investitionsstau (nicht aus den letzten zwei, drei Jahren, nein aus Jahrzehnten) beschäftigte die kommunalpolitischen Vertreter am Dienstag, dem 17. Oktober, in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport und des Haupt- und Finanzausschusses. Ca. 2,7 Mio. € sollen in das Schulzentrum investiert werden, davon knapp die Hälfte für Investitionen und Sanierungsmaßnahmen, die in der Vergangenheit einfach „verdrängt“ wurden und / oder schlichtweg nicht bekannt waren.

 

Der Brandschutz, die Elektroinstallationen, die Alarmierungsanlage und die Beleuchtung müssen an die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Durch die unzureichende Personalausstattung im zuständigen Fachbereich der Verwaltung konnten die Überprüfungen in der Vergangenheit nicht sachgerecht durchgeführt werden. Mit einer personellen Aufstockung wird derzeit in Kalkar ein Gebäudemanagement installiert. Damit wird das längst überfällige und vom FORUM seit Beginn dieser Legislaturperiode geforderte Instrument geschaffen, um u. a. in den Liegenschaften der Stadt Kalkar frühestmöglich Mängel aufzudecken und möglichst kostensparend zu beseitigen.

 

In der ausführlichen Beratung stellte sich folglich auch nicht die Frage, ob die Investitionen geleistet werden müssen, sondern dass die Maßnahmen auch wirklich zukunftsorientiert ausgerichtet sind. Dirk Altenburg (FORUM) wies u. a. darauf hin, dass die Schulen in Konkurrenz zu denen in den Nachbarkommunen stehen und die Stadt Kalkar daher „1A-Standorte“ haben muss. „Die neueste EDV-Technik ist kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für einen zukunftsorientierten Schulstandort“, so Altenburg. Johannes Kösters (FORUM) fragte nach, ob noch weitere Mängel ans Licht kommen und Mehrkosten verursachen könnten. Nach Aussage des Planers Herrn Ader muss bei jeder Baumaßnahme mit Mehrkosten in Höhe von 5 bis 10 % gerechnet werden. Johannes Kösters vermisst in der Planung den im Rahmen der Inklusion wünschenswerten Personenaufzug für körperlich beeinträchtigte Lehrer und Schüler. Dieser ist nach Auskunft des Planers derzeit nicht vorgesehen, jedoch wird eine Rampe installiert.

Walter Schwaya (SPD) mochte gerne sparen. „Warum leisten wir uns die weiterführenden Schulen? Schauen wir nach Kranenburg, dort besuchen die Kinder die Schulen in den Nachbarkommunen.“ Fakt ist, dass nur ca. 50 % der Schüler des Gymnasiums bzw. ca. 35 bis 40 % der Schüler der Realschule aus Kalkar selbst kommen.

Günter Pageler (FBK) lobte die Arbeit der Lehrer und setzte sich ebenfalls für eine „gehobene“ technische Ausstattung ein. Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage eine um ca. 400.000 € „abgespeckte“ Version präsentiert. Aber das wollten die Ausschussmitglieder so nicht mittragen. Gemäß dem Motto „Jetzt aber richtig!“ wurde am Ende der Beratung einstimmig die Umsetzung der Maßnahme in vollem Umfang beschlossen, um zumindest in diesem Bereich das Flickschusterwerk der Vergangenheit zu beenden.

 

Eine haushalterisch schmerzliche aber alternativlose Entscheidung. Das Hauptschulgebäude muss weitergenutzt werden, da ansonsten bereits in den Jahren zuvor verbaute Fördergelder zum Teil zurückbezahlt werden müssten. Der sogenannte „Ringtausch“, also der Umzug des Gymnasiums in die Räume der ehemaligen Hauptschule sowie der Umzug der Grundschule in die jetzigen Räume des Gymnasiums, ist die ökonomischste Variante.

 

Der Vorsitzende der Schulpflegschaft bedankte sich am Ende der Beratung für diese Entscheidung und bat die Bürgermeisterin, die Teilnehmer der Schulkonferenz über die Bauphase auf dem Laufenden zu halten, was diese auch zusagte.

 

 

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„Investitionen in die Köpfe“

„Qualität, Qualität, Qualität“, so Johannes Look (Mitglied der Arbeitsgruppe KuSSS – „Kunst in den Wallanlagen“) in seinem Redebeitrag zum Sachstandsbericht in der 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am Donnerstag, dem 12. Oktober. Qualität ist seiner Ansicht nach die Grundvoraussetzung für die Realisierung und den Erfolg des ambitionierten Kunstprojektes mit hoffentlich überregionaler Anziehungskraft. Das sind große Worte und geradezu Balsam für die derzeit arg gebeutelten Seelen der Kalkarer Kommunalpolitiker. Der strapazierte Haushalt und negative Schlagzeilen (Schulzentrum, Burg Boetzelaer…) lassen grüßen.

Die Arbeitsgruppe besteht aus Hermann Bottenbruch (Grafiker und Künstler), Lutz Kühnen (Initiator / Koordinator), Johannes Look (Museum Schloss Moyland), Christoph Wilmsen-Wiegmann (Bildhauer) sowie Harald Münzner (Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Tourismus der Stadt Kalkar), Carl-Ludwig van Dornick (Vorsitzender Verein der Freunde Kalkar e. V.) und Dr. Bruno Ketteler

(Wirtschaftsförderer der Stadt Kalkar). In dem Sachstandsbericht erläuterten weiterhin Christoph Willemsen-Wiegmann und Lutz Kühnen die Ergebnisse der Arbeit aus bisher 13 Treffen. So wurden bereits international renommierte Künstler kontaktiert und nach Fördergeldern „Ausschau gehalten“. Das Projekt muss zudem professionell vermarktet werden und ist für Jahre bis Jahrzehnte ausgelegt. Die weitere Arbeit soll auf einen Lenkungskreis, der die verwaltungstechnische Seite (Finanzen, Werbung, Pressearbeit…) „beackert“ und einen Kunstbeirat, der die künstlerischen Komponenten vertritt, übertragen werden.

Da mag es dem ein oder anderen Ausschussmitglied und Zuhörer geradezu „kleinkariert“ vorgekommen sein, als Hans-Wilfried Görden für die CDU-Fraktion auf die Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgaben verwies, um selbst nur wenige Augenblicke später mit einer unerlaubten Fragestellung in den Zuschauerbereich gegen eben diese zu verstoßen.

Zuvor hatte der Initiator und Koordinator dieses wohl für Kalkar wegweisenden Kunstprojektes, Lutz Kühnen (FORUM), einen Vorschlag für eine Beschlussvorlage präsentiert, die lediglich die Unterstützung für das weitere Vorgehen der Arbeitsgruppe KuSSS beinhaltete.

Görden hielt die angeblich nicht fristgerechte Eingabe des Vorschlags einer Beschlussvorlage der Arbeitsgruppe (Es handelt sich hier nicht um eine Beschlussvorlage einer durch die Verwaltung erarbeiteten Drucksache!) für einen Verstoß gegen die satzungsgemäßen Vorgaben. Seine Fraktion hätte keine Möglichkeit gehabt, vorab darüber zu beraten.

Dietmar Klein (FORUM) mochte sich nicht mehr zurückhalten und warf der gesamten CDU-Fraktion Taten- und Ideenlosigkeit vor. Lediglich ein Antrag der CDU zur Änderung eines Wappens in Hönnepel sind ihm nach über dreijähriger Ratszugehörigkeit in Erinnerung geblieben. Birgit Mosler (parteilos / SPD) freute sich über die Fortschritte der Arbeitsgruppe und betonte, dass eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag keine Verpflichtung für die Stadt bedeuten würde. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf das wichtige Entwicklungspotential im Bereich von Kunst, Kultur und Tourismus für die Stadt Kalkar und mahnte „Investitionen in die Köpfe“ an. Somit wurde – letztendlich dann doch einstimmig – dem Rat die Weiterführung des Projektes empfohlen.

Die Bürger sind herzlich aufgefordert, sich an der Namensgebung für das Kunstprojekt zu beteiligen. Der „KuSSS“ ist den Anfängen geschuldet und soll lediglich der Name der Arbeitsgruppe sein, nicht aber der Name dieses ambitionierten Projekts.

 

Ein weiterer bzw. überarbeiteter Antrag des FORUM, der bei dem einen oder anderen Bürger in Hönnepel für Aufregung gesorgt hat, wurde zu Beginn der Ausschusssitzung in die Tagesordnung aufgenommen. Auch hier verwies Hans-Wilfried Görden auf die Satzung. Lutz Kühnen erinnerte an den bereits bekannten Antrag, wobei die nun überarbeitete Version mit einer Korrektur des Künstlers und weiteren erfreulichen „Überraschungen“ einhergeht.

https://www.forum-kalkar.org/forum/wp-content/uploads/2017/10/0033K_Kubach-Wilmsen-Skulpturen_20171010.pdf

„Aus einem (angeblichen) Kunstwerk des Kalkarer Künstlers Alfred Sabisch, den „Bremer Stadtmusikanten“, sind nun insgesamt fünf Werke des renommierten Künstlerpaares Kubach-Wilmsen geworden. Vier davon befinden sich im Eigentum der Stadt Kalkar. Und das ist ein Grund zu großer Freude.“, so Kühnen in seinen erklärenden Worten zum geänderten Antrag. Und das ließ auch den anfänglichen Widerstand der CDU-Ausschussmitglieder „brechen“. Die überarbeitete Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen.

Ebenfalls für Aufregung sorgte bei der CDU die Restaurierungsmaßnahme „Kalkarer Gerichtsbild“. Das Vorhaben sei nicht bekannt gewesen und hätte zuvor satzungsgemäß im Ausschuss beraten werden müssen, so Hans-Wilfried Görden. Das Bild wird derzeit für 18.000 € restauriert und voraussichtlich im November wieder ausgestellt werden. Harald Münzner (Stabsstellenleiter Kultur und Tourismus) war über die Anmahnung sichtlich irritiert, da er sich sicher war, die Thematik bereits mitgeteilt zu haben. Der größte Teil der Summe ist bereits durch Spenden bzw. Fördergelder (80 %) gegenfinanziert, weitere Spenden sind zugesagt.

Der Faktencheck ergab, dass der Vorgang bereits im Mai mitgeteilt wurde:

Niederschrift der Sitzung für Kultur und Tourismus vom 23.05.2017:

Stadtangestellter Münzner berichtet vom „Gerichtsbild“ im Städtischen Museum, das sich in einem schlechten Zustand befindet. Dafür wurden Fördergelder beantragt, die nun bewilligt wurden, so dass mit der Restaurierungsmaßnahme in Höhe von ca. 18.000,00 € begonnen werden könne. Die Verlosung Ende 2016 hat einen nennenswerten Betrag dafür eingeworben.

Ein weiteres Hauptthema war der Bericht des Vorstandes des Vereins der Freunde Kalkars e. V.. Herr Dr. Geißel stellte die Geschichte und die Arbeit des Vereins ab der Gründung im Jahr 1947 vor und Herr Krebbers die Geschichte und aktuelle Situation im Dominikaner Bongert. Der künstlerische Rück- und Ausblick wurde von Herrn Seesing präsentiert.

Siehe: https://www.kalkar.de/de/dienstleistungen/museen/ und http://www.freunde-kalkars.de/

Der Rückblick auf das Jubiläum „775 Jahre Stadtrechte“ fiel durchweg positiv aus. So galt der Dank allen Beteiligten. Lediglich Hans-Wilfried Görden befand, dass die Bürgermeisterin sich mehr um die Delegation aus der Partnerstadt Wollin hätte kümmern müssen. Dr. Britta Schulz verwies auf ihre intensive Kontaktpflege an den ereignisreichen Tagen und durch die Verlesung des Gruß- und Dankesbriefes aus Wollin erübrigten sich weitere Kommentierungen.

Das abwechslungsreiche Konzertprogramm wird auch 2018 durchgeführt, so dass der neue Konzertflügel gebührend zur klingenden Geltung kommt. Ein Wermutstropfen bleibt den Zuhörern nicht erspart: Die Eintrittskarten kosten 10 €, eine 5er-Karte (für 5 Veranstaltungen) 40 €.

In den Mitteilungen teilte die Verwaltung u. a. mit, dass die Thorarolle am Vyth-Spier-Platz wieder „sichtbar und lesbar“ ist und die Gedenktafel in der Hanselaerstraße aufgearbeitet wurde.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Hans-Wilfried Görden, wie auch schon sein Fraktionskollege Ralf Janßen zu Beginn der Sitzung, warum der Bürgerantrag für die Verlegung von Stolpersteinen nicht im Ausschuss für Kultur und Tourismus beraten wird, so wie es in der Vergangenheit schon mehrfach gehandhabt worden war. Dr. Britta Schulz verwies erneut auf die Hauptsatzung der Stadt Kalkar worin festgelegt ist, dass Anregungen und Beschwerden von Bürgern im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen zu beraten sind. Hierzu ein hilfreicher Link: https://www.forum-kalkar.org/anregungen-und-beschwerden-gemaess-§-24-gemeindeordnung-nrw/

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Humor ist, wenn man trotzdem lacht!

Leicht ist es nicht in diesen stürmischen Tagen, das Geschäft der kommunalpolitischen Vertreter der Stadt Kalkar. Aber der Humor, der muss bewahrt werden, auch wenn es „nur“ Galgenhumor ist. Und den bewies Marco van de Löcht (SPD) auf der Ratssitzung am Donnerstag, 21. September 2017, im historischen Ratssaal bei der Beratung zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts. „Man könnte beinahe meinen, sobald Herr Sundermann (Stadtoberbaurat) die Schule betritt, geht etwas kaputt. Wo er auftaucht, kostet es Geld. Man sollte ihn einsperren!“, so Marco van de Löcht. Und weiter: „Die Stadt Kalkar hat im Augenblick einfach kein Glück!“

Wohl wahr! Die kürzlich „entdeckten Unzulänglichkeiten“ im Schulzentrum tragen den Löwenanteil zum Nachtragshaushalt bei. Dabei wurden die Ursachen für die aktuelle Mängelbeseitigung, zumindest teilweise, erstaunlicherweise bereits in den 1970er-Jahren angemahnt. Der Kreis hatte damals die Wandvertäfelung aus Holz als nicht genehmigungsfähig beanstandet. Geschehen ist seitdem jedoch nichts! Aber das ist kein fehlendes Glück, sondern ist begründet in fehlendem Gebäudemanagement und Controlling. Erst jetzt, im Jahr 2017, ist der Startschuss für den Aufbau dieser wesentlichen Prüf- und Kontrollmechanismen gefallen!

Der Nachtragshaushalt in Höhe von insgesamt 330.089 € wurde nach ausführlicher Diskussion bei neun Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen beschlossen. Die CDU lehnte die Vorlage – bei einer mutigen Gegenstimme in den eigenen Reihen – ab, da die eventuell anfallenden Aufwendungen für die Burg Boetzelaer nicht berücksichtigt wurden. Jürgen Wenten (FBK) mochte dem Nachtrag nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass zukünftig auf die Aufstellung eines Doppelhaushaltes verzichtet wird, da dieser von vornherein „überholt“ sei. Walter Schwaya (SPD) vermisst Sparbemühungen, auch mit einem Fingerzeig auf das FORUM, ohne jedoch selbst konkret zu werden. Lutz Kühnen (FORUM) verwies auf die vom FORUM initiierte mutige, aber nach Jahren der Mutlosigkeit unabdingbare Grundsteuererhöhung. Diese „verpuffte“ leider fast vollständig aufgrund der zeitlich unabhängigen und unabsehbaren reduzierten Schlüsselzuweisungen des Landes. Birgit Mosler (parteilos / SPD-Fraktion) wies auf die Fördergelder des Landes aus dem Programm „Gute Schule 2020“ hin, die bei einer Ablehnung für 2017 ungenutzt blieben und später auch nicht mehr abgerufen werden könnten. Dirk Altenburg (FORUM) erinnerte an die gemeinsam gefassten Beschlüsse. So entstehen z. B. Mehraufwendungen für die Personalaufstockung im „Bauamt“ zur Umsetzung des Gebäudemanagements als auch für die Durchführung der Organisationsuntersuchung. Die Ergebnisse aus diesen beiden Maßnahmen sollen in der Zukunft einen nicht unerheblichen Teil zur Sicherung des Haushalts beitragen. Die „Rufe“ nach der formellen Haushaltssicherung kommentierte Altenburg wörtlich: „Man kann auch regelrecht nach der formellen Haushaltssicherung betteln.“

Eine rege Diskussion entbrannte ebenso beim Tagesordnungspunkt zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar – Zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende.

Lutz Kühnen (FORUM) argumentierte die ablehnende Haltung des FORUM mit der kaum messbaren Mehrbelastung der Vorsitzenden für die Vorbereitung auf die Ausschusssitzungen und der vom Land dafür vorgesehenen zusätzlichen Entschädigung in Höhe von 2.629,20 € pro Jahr. „Maximal eine Stunde Vorbereitungszeit für eine Sitzung bei i.d.R. 2 bis maximal 6 (BPVU-Ausschuss) Sitzungen jährlich, rechnen können Sie selber“, so Kühnen. Carsten Nass (CDU)  wollte dem „Rechtsbruch“ nicht folgen, da bei einem ablehnenden Beschluss wohlmöglich noch höhere Kosten für die Stadt entstehen könnten. Boris Gulan (FDP) möchte diesen Streit gerne führen und lehnte die Beschlussvorlage ebenfalls ab. Nach ausführlicher Diskussion wurde die Erhöhung der Aufwandsentschädigung mehrheitlich abgelehnt.

Als weiterer TOP bereitete die Erhebung der Zweitwohnungssteuer dem einen oder anderen Ratsmitglied erhebliches Kopfzerbrechen. „Hauptleidtragende“ bei der Einführung der Steuer wären die Dauercamper. Unter dem Strich summiert sich die Belastung für diese Personengruppe auf geschätzt 96.800 €. Insgesamt rechnet der Kämmerer mit ca. 102.000 € Mehreinnahmen für die Stadtkasse. Dietmar Klein (FORUM) mochte den Campern diese Belastung nicht zumuten. Birgit Mosler hingegen vertrat die Meinung, „wenn nach Abzug der Verwaltungskosten etwas übrig bleibt, bin ich dabei“. Dirk Altenburg (FORUM) warb um das Verständnis der Betroffenen, da die Stadtkasse leer ist und die politisch Verantwortlichen auch unbequeme Entscheidungen zu treffen haben. Die CDU haderte mit dem Umstand, dass die Verwaltung keine Zahlen nennen konnte, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellen. Bereits 2015 hatte Lutz Kühnen die Verwaltung mehrfach aufgefordert, im Falle einer Erhebung auch den Aufwand darzustellen. Eine Antwort blieb die Verwaltung bisher schuldig. Im Beschluss wurde nun festgehalten, dass der Verwaltungsaufwand erstmalig im Frühjahr 2019 benannt wird. Der Kämmerer geht von einer Bearbeitung im normalen Geschäftsbetrieb aus, ohne dass ein Personalengpass entsteht. Der zu erwartende Ertrag liegt auf jeden Fall höher als der Aufwand. Der Beirat der Freizeitpark Wisseler See GmbH hatte bereits in einer Sitzung am Vortag beschlossen, dass den Dauercampern mit der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer ein Sonderkündigungsrecht bis Ende Oktober 2017 eingeräumt wird. Die Ratsmitglieder folgten dem Beschlussvorschlag mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.

In der Einbringung des Jahresabschlusses 2016 konnte der Kämmerer, Stefan Jaspers, von einem positiven Abschluss berichten. Verkehrte Welt? Auf der einen Seite fehlendes Geld und auf der anderen ein positiver Abschluss aus dem Vorjahr in Höhe von 355.281,79 €. Höhere Gewerbesteuereinnahmen und eine auf Basis der Gewerbesteuerrückzahlung im Jahr 2015 als Einmaleffekt einzustufende erhöhte Schlüsselzuweisung trugen zu diesem positiven Ergebnis bei.

Als weitere Tagesordnungspunkte wurden final der Bebauungsplan Nr. 069 – Windenergieanlagen Neulouisendorf/ Teilbereich 1 und der Aufstellungsbeschluss für zwei Freisitze auf den Garagen eines Doppelhauses in der Straße „Auf dem Behrnen“ aufgehoben.

Ebenso wurde der zweite Verfahrensschritt (Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) im Rahmen der 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – einstimmig beschlossen. Ziel der Änderung ist die „Aufhebung und Neufestsetzung von Maßen der baulichen Nutzung und der Grundfläche von Nebenanlagen sowie die Zulässigkeit von Garagen im Erholungsgebiet“.

Die Anträge des FORUM zur Kostenermittlung für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes unter Berücksichtigung der öffentlichen Fördermittel als auch die zukünftige Aufstellung der Haushaltssatzungen mit Kennzahlen wurden vom Rat einstimmig beschlossen.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung erkundigte sich Dirk Altenburg nach den Problemen bei der Beförderung von Schulkindern, die die Gesamtschule in Goch besuchen, von Kalkar nach Wissel. So mussten die Schüler schon des Öfteren dem Bus „hinterherschauen“ mit dem sie eigentlich nach einem anstrengenden Tag nach Hause gebracht werden sollten. Die Verwaltung steht in Kontakt mit der NIAG, die zugesagt hat, den Missstand umgehend zu beheben, so der Fachbereichsleiter Andreas Stechling.

Hans-Wilfried Görden (CDU) fragte u. a. nach dem Sachstand zur Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses in Appeldorn. Die Abnahme soll im Oktober erfolgen. Die Kosten befinden sich im geplanten Rahmen, der Festpreis wird trotz der anfänglichen Verzögerungen nicht überschritten.

Bei den „Einwohnerfragen“ zu Beginn der Ratssitzung wurde es „turbulent“. Ein Bürger machte der Bürgermeisterin schwere Vorwürfe. „Sie können es einfach nicht“, so der Wortlaut während seiner langwierigen Erklärungen vor den eigentlichen Fragestellungen, als die Bürgermeisterin nachdrücklich die Nennung seiner Frage(n) anmahnte. Die Geschäftsordnung sieht nur Fragen vor und keinen ausufernden Vorspann bis zur Fragestellung. Schon in der Vergangenheit kam es wegen der Vorgehensweise dieses Bürgers und der Bürgermeisterin zu offen ausgetragenen Differenzen. Dr. Britta Schulz wies den Bürger zudem darauf hin, dass seine diversen Anfragen erhebliche Arbeitszeit des Verwaltungspersonals bindet. „Wann treten Sie zurück?“, so seine kurze Frage zum Ende des Disputs. Die Bürgermeisterin verbat sich die Respektlosigkeiten und verwies bei weiteren persönlichen Angriffen auf ihre Person auf ihr Hausrecht.

Der Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen“ zu Beginn und am Ende der öffentlichen Sitzungen bietet den Bürgern die Gelegenheit, kurz und knapp ihre Fragen zu stellen. Bei komplexeren Fragestellungen können diese auch schriftlich eingereicht werden.

 

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„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer !

„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer in Appeldorn! Auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 14. September, verlas die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar, Dr. Britta Schulz, den Ausschussmitgliedern und Zuhörern einen Sachstandsbericht zum Thema „Sicherung und Wiedernutzbarmachung Burg Boetzelaer in Kalkar-Appeldorn“.

„Die im Eigentum des Freiherrn von Wendt befindliche ehemalige Ruine der Burg Boetzelaer sollte wieder aufgebaut werden. Das Land Nordrhein Westfalen (NRW) hat hierfür Fördermittel bewilligt, die jedoch nur von der Stadt Kalkar als Kommune abgerufen werden konnten. Um die Förderung zu Sicherung und Nutzbarmachung der Burg Boetzelaer dennoch zu erhalten, wurde mit Zustimmung des Landes NRW der Verein Burg Boetzelaer e. V. gegründet Die Stadt schloss mit dem Verein im Jahr 2000 einen Vertrag ab, in dem die Modalitäten der Förderangelegenheit geklärt werden sollten. So hat die Stadt bei der Bezirksregierung die entsprechenden Fördermittel (insgesamt 2.949.083,49 €) und direkt an den Verein weitergeleitet. Den Eigenanteil an den Baukosten hat der Verein getragen. Da auf die Stadt keinerlei finanzielle Belastungen zukommen sollten, wurde die Vereinbarung getroffen, dass der Verein die Stadt von eventuellen Rückzahlungen der Fördermittel freistellt – etwa für den Fall, dass eine dem Förderzweck zuwiderlaufende Nutzung der Burg Boetzelaer festgestellt werde. Für diesen Zweck sollte der Verein eine entsprechende Versicherung abschließen. Im Jahr 2003 waren die Baumaßnahmen für das Projekt weitgehend fertig gestellt.

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt führte im Jahr 2008 eine Prüfung der Förderangelegenheit durch und stellte ein Überfinanzierung in Höhe von 185.553,07 € fest, die im Jahr 2011 auch aufgrund des Rückforderungsbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf überwiesen wurde. Wegen einer drohenden kompletten Rückforderung wurde ein angepasstes Nutzungskonzept mit einer verlängerten Zweckbindungsfrist (bis 2029) erstellt, so dass das Staatliche Rechnungsprüfung- samt von einer Gesamtrückforderung absah. In dem neuen Nutzungskonzept sind zur öffentlichen Zweckbindung verschiedene generelle Kriterien genannt: Öffentlichkeit bewahren, neue Zielgruppen gewinnen, Denkmalschutz am Objekt präsentieren, (Bau-)Geschichte erfahrbar machen. Alle anschließenden Versuche, diesen Betrag vom Verein aufgrund der entsprechenden vertraglichen Regelung zurückzuerhalten, scheiterten.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V. am 01.09.2017 und die darüber hinausgehende Beteiligung des Eigentümers, des Vereins, des Insolvenzverwalters und weiteren Beteiligten haben verschiedene Konsequenzen, über die der Rat der Stadt Kalkar vertraulich zu beraten und zu beschließen hat. Die Öffentlichkeit wird weiterhin in angemessener Weise über die Angelegenheit informiert.“

Der Sachstandsbericht wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Die weitere Beratung musste aufgrund gesetzlicher Vorgaben im nichtöffentlichen Teil der Sitzung geführt werden.

 

Vor der Verlesung des Sachstandberichtes fragte ein Bürger nach dem Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ im Bauhof. Der Fachbereichsleiter Andreas Stechling verwies auf die sprachlichen Defizite der Migranten und in dem Zusammenhang auf die Verpflichtung zur Einweisung der Mitarbeiter an den Gerätschaften. Die Verständigung sei beinahe unmöglich. Da die Mitarbeiter u. a. an oder sogar teilweise auf den öffentlichen Verkehrsflächen beschäftigt sind, können diese in Gefahrensituationen auf Zuruf nicht sicher auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden. Aus diesen Gründen werden Migranten nicht mehr für Arbeiten des Bauhofs eingesetzt.

Weiter fragte der Bürger die Verwaltung nach der Herausgabe der Verträge zwischen der Stadt und dem Verein Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V.. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies darauf, dass eine Herausgabe rechtlich unzulässig sei.

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse für Bau, Planungs, Verkehr und Umwelt, Sondervermögen Abwasser, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, als auch für Schule, Jugend und Sport wurden mit 5 Ja-, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt (Erklärung: bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt!). Wilhelm Wolters (CDU) verwies auf die Zusammenfassung des Kreises Kleve und der damit einhergehenden Verbindlichkeit. Dirk Altenburg (FORUM) sieht in der Ausarbeitung des Kreises keine Rechtsverbindlichkeit gegeben, da es sich um eine „Einschätzung“ von Landrat Spreen handelt. Zudem steht der zusätzliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden für die Vorbereitung der Sitzungen in keinem Verhältnis zu der zusätzlichen monatlichen Vergütung in Höhe von 219,10 € (= 2.629,20 € pro Jahr). Die Tagesordnung wird überwiegend vollständig von der Verwaltung erstellt, so dass diese lediglich vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben werden muss. Bei einer zusätzlichen Vorbereitungszeit zwischen ein und zwei Stunden und üblicherweise zwei Sitzungen pro Jahr ergäbe sich ein Stundenlohn von mehr als 650 €! Dann müsse der Kreis / das Land auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, so Dirk Altenburg. Der Antrag des FORUM, nur den Vorsitzenden des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zu berücksichtigen, wurde von der Bürgermeisterin wegen rechtlicher Unzulässigkeit „kassiert“.

Der Nachtragshaushalt wurde mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen beschlossen und zur finalen Abstimmung an den Rat verwiesen. Wilhelm Wolters (CDU) sieht den Nachtragshaushalt schon als überholt an, da die absehbar anfallenden Aufwendungen für die Burg Boetzelaer nicht berücksichtigt sind. Der Kämmerer Stefan Jaspers verwies auf eine gesicherte Finanzierung. Der Stadtoberbaurat gab eventuelle Verzögerungen durch eine Ablehnung in Bezug auf die Baumaßnahmen im Schulzentrum zu bedenken. Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf die Verantwortung, die Umbaumaßnahmen in Angriff nehmen zu müssen. Die Kostensteigerungen für die Baumaßnahmen resultieren überwiegend aus den Versäumnissen in der Vergangenheit, die bis in die 1970er Jahre reichen.

Diese Mehrkosten, wie kürzlich von der CDU in der Presse dargestellt, der amtierenden Bürgermeisterin anzulasten, ist einfach schäbig, so Altenburg.

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Kalkar wurde mit 10 : 1 Stimmen beschlossen. Die Dauercamper sind davon ebenfalls betroffen. Der Aufwand für die Erhebung ist im „laufenden Verwaltungsgeschäft unerheblich“, so der Kämmerer. Er erhofft Mehreinnahmen in der Höhe von ca. 102.000 € pro Jahr ab 2018 (rückwirkend in 2019 zu erheben).

Einstimmig wurde die Aufhebung der bisher zinslosen Stundungen auf den Anschlussbeitrag an das Kanalnetz beschlossen. Beginnend mit der Realisierung des Druckentwässerungsnetzes in Kalkar-Niedermörmter und der 1. Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung im Juli 2004 wurde den Eigentümern von – überwiegend landwirtschaftlich – genutzten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, in denen kein Abwasser anfällt, auf Antrag und Nachweis eine zinslose Stundung der Kanalanschlussbeiträge gewährt. Die Finanzbehörden veranschlagen einen Zinssatz in Höhe von 6 %, der auf die nunmehr nachzuzahlenden Beiträge erhoben wird.

Der Antrag des FORUM, die Kosten für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes abzuschätzen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0032), wurde einstimmig beschlossen. Falls das Konzept realisiert würde, wäre es eine sinnvolle unterstützende Maßnahme zur Erstellung des bereits beschlossenen „Verkehrsflächenkatasters“ (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0021).

Ebenso einstimmig wurde der Antrag des FORUM beschlossen, die Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie alle nachfolgenden unter Einbezug des vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW im Rahmen der Umstellung von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) vorgehaltenen Kennzahlensets vorzunehmen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0031). Durch die Darstellung mit Kennzahlen können in einfacher Art und Weise Vergleiche mit anderen Kommunen in Bezug auf z. B. Personalintensität und Zinslastquote vorgenommen werden.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg nach der Definition der „organisatorischen Gründe“, warum das Laub der städtischen Bäume, dass die Anwohner zusammenharken und verpacken, nicht mehr abgeholt wird. Die Bürgermeisterin verwies auf vereinzelte Anrufe in der Vergangenheit, auf die hin der Bauhof tätig wurde. Dieser ist aber derzeit nicht in der Lage, solch einen Service zu leisten. Nach der gültigen Satzung war eine derartige Abholung nie für das gesamte Stadtgebiet vorgesehen.

Ihr FORUM Kalkar

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Update zum „Oybaum-Schlamassel“

Das Hauptthema der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 7. September war das gleiche wie auf der letzten Sitzung des Ausschusses vor der Sommerpause – der „Oybaum-Schlamassel“!

 

Das Verfahren zur „Heilung“ der vom Kreis Kleve beanstandeten Bebauung ist angelaufen. Im ersten Schritt der Realisierung der 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum -, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, hat der Kreis Kleve Bedenken gegen die Legalisierung der rechtswidrigen Bebauung geäußert. So würde durch die Zulassung von Nebenanlagen und Garagen die zulässige Obergrenze für die Grundflächenzahl in Wochenendhausgebieten (0,2) teilweise erheblich überschritten. Hierzu führt die Verwaltung aus, dass der ersten Fassung des Bebauungsplans für das Erholungsgebiet Oybaum, die 1983 erstellt wurde, die seinerzeit gültige Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 1977 zugrunde liegt. Die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,2 bezog sich derzeit nur auf den Hauptbaukörper und nicht auf Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.

Ebenso hat die Untere Naturschutzbehörde Bedenken angemeldet, da 1983 gemäß der Auflagen zur 13. Änderung des Bebauungsplans eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der westlichen Grenze des Erholungsgebietes festgesetzt wurde. Diese Bestimmung sei bislang nicht überall realisiert worden. Hier verweist die Verwaltung darauf, dass der Pflanzstreifen nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens sei. Zudem sei der Pflanzstreifen aufgrund der zahlreichen Gärten mit Hecken, Sträuchern und Bäumen aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich, so dass die Verwaltung die Aufhebung der Anordnung in einem weiteren Verfahren in Erwägung zieht.

Des Weiteren bestehen Bedenken, da nach der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde Verbotstatbestände des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) berührt werden. Dafür wären Ausgleichsmaßnahmen in der Art zu schaffen, dass 30 Fledermauskästen, 30 artspezifische Nisthilfen für Mehlschwalben und 20 für den Gartenrotschwanz angebracht werden müssen. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Nebenanlagen, die nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplanes errichtet worden sind, das derzeit zulässige Maß nur geringfügig überschreiten. Diese Überschreitung hat nicht zu einer erheblichen Störung der Tierwelt geführt. Die Anbringung von Brut- und Nistkästen ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.

Die Mitglieder des BPVU-Ausschusses fassten den einstimmigen Beschluss, den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen, so dass das Verfahren zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – in die nächste Phase gehen kann. Es folgt eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Erst nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes kann der Rat der Stadt Kalkar, falls keine schwerwiegenden Einwände erhoben werden, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans fassen.

 

Die Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung in Erholungssondergebieten (Wochenend- und Ferienhausgebiete) gestaltet sich kompliziert. Die Stadt Kalkar steht mit dieser Problematik nicht allein da, sondern wird sich diesbezüglich mit mehreren Kommunen zusammenschließen. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf bereits geknüpfte Kontakte mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und der zuständigen Landesministerin.

 

Des Weiteren wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 069 – Windenergieanlagen Neulouisendorf/Teilbereich 1 – beschlossen. Weitere Windenergieanlagen sind in der Konzentrationszone voraussichtlich nicht realisierbar. Es werden Belange der Bundeswehr berührt („Link 16“- Kommunikationsverbindungen).

 

Der Antrag zur Errichtung von zwei Freisitzen (Umnutzung von Garagendächern zu Balkonen) – 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Auf dem Behrnen wurde bei einer Enthaltung abgelehnt. Die direkten Nachbarn sind auf Vorschlag des FORUM von der Verwaltung angeschrieben worden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen sie auf die Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre.

 

In den „Mitteilungen“ informierte die Verwaltung über eine Anfrage der Firma Amprion. Einer der im Zuge der „Energiewende“ erforderlichen Stromkorridore verläuft ggf. durch das Stadtgebiet von Kalkar. Geprüft werden drei Alternativen, von denen eine die Stadtteile Niedermörmter und Kehrum beträfe, zwei weitere Varianten weiter südlich gelegene Gemeinden. Es würden überwiegend Erdkabel verlegt werden. Für die ausgewählte Trasse wird voraussichtlich Ende 2017 ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Carsten Nass (CDU) wies auf die Realisierung des Glasfaserfaserausbaus durch die Deutsche Glasfaser in Appeldorn und Hönnepel hin.

 

In den „Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung“ erkundigte Dirk Altenburg (FORUM) sich nach dem Verfahrensstand zur Abbindung der Mühlenstraße in Wissel. Zurzeit ist ein Messgerät zur Erfassung des Verkehrsaufkommens aufgestellt. Nach der Auswertung der Daten kann über eine vorzeitige Abbindung der Mühlenstraße beraten werden.

 

Weiter fragte Altenburg, warum an der barrierefrei umgebauten Bushaltestelle an der Dorfstraße in Wissel zwei Pflanzbeete errichtet wurden und ob die Verwaltung über alternative Beläge anstelle der üblichen Pflastersteine nachdenken würde. Der hohe Fugenanteil begünstigt den Bewuchs, der schnell „unschön“ aussieht und wie die Pflanzbeete Mehrarbeit verursacht. Zudem sind im Kurvenbereich zum Prostewardsweg an der Haltestelle Gehwegplatten verbaut worden, die infolge des Überfahrens durch den Schwerlastverkehr und landwirtschaftlicher Fahrzeuge mutmaßlich nicht lange halten werden. Die Verwaltung prüft den Sachverhalt.

 

Walter Schwaya (SPD) fragte nach dem Abriss der Brücke unter der „Monrebrücke“. Hier sind am Geländer mutwillig starke Beschädigungen entstanden, die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gewährleistet  Die Brücke wird kurzfristig abgerissen, so die Verwaltung.

 

In den „Einwohnerfragen“ fragte ein Bürger u. a. nach Planungen in naturgeschützten Bereichen des Stadtgebietes. Die Verwaltung verwies auf die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Kleve.

 

Ihr FORUM Kalkar

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„Atmosphärische Störungen“ während der Ratssitzung am 13. Juli 2017

„Eine Unverschämtheit…eine Dreistigkeit…“, harte Worte der Empörung schlugen dem Kämmerer der Stadt Kalkar, Stefan Jaspers, aus dem Munde des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Walter Schwaya, nach seiner Rede zum Nachtragshaushalt entgegen.

 

Denn dieser stellte in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause nicht nur ein trockenes Zahlenwerk vor, sondern nahm sich anschließend kurzerhand die Ratsmitglieder „zur Brust“ und warf ihnen Misstrauen und Geringschätzung gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern vor. Nachdem mehrere Ratsmitglieder des Öfteren wiederholt Personalkürzungen in der Verwaltung angemahnt hatten, ist anscheinend bei einigen Personen der Eindruck entstanden, als ob sich die Fachbereichsleiter und ihre Mitarbeiter mehr oder weniger im Tagesgeschäft „ausruhen“ würden. Und auf der anderen Seite sind die gewählten kommunalpolitischen Vertreter nach Auffassung von Herrn Jaspers aber nicht in der Lage, die von ihm aufgezeigten Sparpotentiale zu beschließen.

Die teils in ferner Vergangenheit wurzelnden Differenzen zwischen dem einen oder anderen immer noch im Rat vertretenen Mitglied und der Verwaltungsspitze treten regelmäßig zu Tage. Die neue Konstellation im Rat der Stadt nach den letzten Kommunal- und Bürgermeisterwahlen hat augenscheinlich auch nicht jeder „Altgediente“ bereits verdaut. Da kommt doch die Sommerpause gerade recht, damit sich die Gemüter wieder abkühlen können. Die bereits beschlossene Untersuchung der Organisationsstruktur des Verwaltungsapparates wird zudem von allen Seiten begrüßt und hoffentlich für die gewünschte Klarheit sorgen.

 

Der Nachtragshaushalt in Höhe von 339.089 € wurde notwendig, da auf der einen Seite u. a. nicht vorhersehbare höhere Kosten für den Schulumbau zu Buche schlagen und auf der anderen Seite u. a. die Schlüsselzuweisungen des Landes um 545.000 € gekürzt wurden. Die Kürzung der Schlüsselzuweisungen hat jedoch nichts mit den zusätzlichen Einnahmen aus den Erhöhungen der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zu tun, sie basiert auf Daten aus dem Jahr 2016. Zudem wurden u. a. geplante Grundstücksverkäufe im Bereich des Ferien- und Campingparks Wisseler See von angenommen 585.200 € nicht getätigt, da diese im Rahmen der Veräußerung des gesamten Areals der stadteigenen Ferien- und Campingpark Wisseler See GmbH realisiert werden sollen.

Die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt mit den wichtigsten Zahlen ist hier nachzulesen:

Eine ausführliche Darstellung des Nachtragshaushaltes finden Sie hier.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde einstimmig die Anschubfinanzierung für den Bürgerbus in Höhe von 22.610 €, als auch die Übernahme der ggf. anfallenden jährlichen Defizite beschlossen. In der vom Bürgerbusverein Kalkar (www.buergerbus-kalkar.de) vorgelegten Kalkulation wird mit einem jährlichen Defizit in Höhe von 3.250 € gerechnet. Mit diesem Beschluss können nun alle Fördergelder beantragt werden, so dass Anfang des Jahres 2018 ein mit hoffentlich vielen Sponsorenaufklebern „geschmückter“ Bürgerbus erstmals durch Kalkar und seine Stadtteile rollen und so das Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger erweitern wird.

 

Den Empfehlungen aus dem Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss wurde ebenfalls einstimmig gefolgt.

Stadtoberbaurat Frank Sundermann zeigte nochmals ausführlich den Sachverhalt bzgl. des „Dauerwohnens“ im Wochenendhausgebiet Oybaum (Stadtteil Hönnepel) auf. Sicherlich konnten seine Ausführungen die Sorgen der zahlreich zur Ratssitzung erschienenen Bewohner aus dem Oybaum – wenn überhaupt – nur geringfügig mindern. Die aktuell vorgesehenen „Heilungen“ durch Änderungen des Bebauungsplans sind wichtig für die betroffenen Hausbesitzer, die quälende Ungewissheit bis zur endgültigen Klärung der „illegalen“ Wohnsituation wird jedoch voraussichtlich noch längere Zeit andauern. Herr Sundermann stellte die von den Mitgliedern des Bauausschusses geänderte und als Empfehlung an den Rat gegebene Beschlussvorlage vor: Danach sollen u. a. „Wochenendhäuser mit einer Dachneigung bis 30° bis zu einer Grundfläche von 95 m2“ zulässig sein und „Stellplätze, Carports und Garagen auf den überbaubaren Grundstücksflächen“ errichtet werden können. Stellplätze, Carports und Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind weiterhin nicht zulässig. Die Ratsmitglieder stimmten dieser 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – einstimmig zu. Das offizielle Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans beginnt in Kürze mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

In den Mitteilungen gab die Verwaltung u. a. bekannt, dass der Stadt neben weiteren 15 anerkannten Asylbewerbern noch 30 im Verfahren befindliche Personen zugewiesen werden. Die derzeitige Aufnahmequote bei den anerkannten Flüchtlingen liegt bei 68,8 % und bei den im Anerkennungsverfahren befindlichen Personen bei 75,3 %.

 

In den Einwohnerfragen fragte ein Bürger u. a. nach dem Status zur Finanzierung des Konzertflügels. Die Bürgermeisterin konnte die erfreuliche Nachricht geben, dass der Flügel vollständig bezahlt ist.

 

Das FORUM Kalkar wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne Ferienzeit.

 

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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2017

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2017

Fährt er oder fährt er nicht, der Bürgerbus in Kalkar? Auf der Haupt- und Finanzausschusssitzung am Mittwoch, dem 5. Juli, äußerten alle kommunalpolitischen Vertreter ihre grundsätzliche Zustimmung für das Projekt, jedoch sollte die Beschlussfassung durch die Verwaltung geprüft und in einer Druckvorlage für die nächste Ratssitzung präzisiert werden.

Aber der Reihe nach: Heinz Schopen (Bündnis 90/Die Grünen) stellte zu Beginn der Ausschusssitzung den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zum Bürgerbus, da seinerseits noch erheblicher Erklärungsbedarf bestehe. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf die Anwesenheit des Vorsitzenden des Bürgerbusvereins, Heinz Igel, der für die anstehenden Fragen zur Verfügung stand. In einer kurzen Sitzungsunterbrechung einigten sich die Ausschussmitglieder auf den Verbleib des Tagesordnungspunktes und Heinz Igel erklärte detailliert die Kostenstruktur des Projektes. Überraschend war jedoch für alle die hohe Kostenbeteiligung der Kommune an der Restfinanzierung des Fahrzeuges inklusive Erstausrüstung. Knapp 30.000 € sollten es sein und hierüber entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, da eine niedrigere Summe bei der Vorstellung des Projektes im Ausschuss für Bügerbeteiligung und Gemeinwesen im November 2016 genannt worden war. Boris Gulan (FDP) sah in darin gar einen „unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ gefassten Beschluss. Das traf aber nicht zu, da im Beschluss keine konkreten Zahlen genannt wurden und dieser lediglich einen Grundsatzbeschluss für die Einführung eines Bürgerbusses beinhaltete. Heinz Igel konnte das „Versäumnis“ dahingehend erklären, dass der zum Vergleich herangezogene Bürgerbus Rheinberg zum Kreis Wesel gehört und dieser die Restsumme der nicht geförderten Anschaffungskosten komplett übernommen hatte. Somit verblieben dort lediglich ca. 10.000 € Anschubfinanzierung für Schulungen, Untersuchungen, Ausrüstung usw. Zudem konnte er den Mitgliedern des Ausschusses mitteilen, dass der Kreis Kleve, vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksregierung, mit 7.500 € den Kauf des Fahrzeuges bezuschussen wird. Somit muss die Stadt Kalkar einen Differenzbetrag in Höhe von einmalig ca. 23.000 € leisten.

Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf den demographischen Wandel, wie er auch im integrierten Handlungskonzept (IHK) aufgezeigt wurde und die damit einhergehende Notwendigkeit, frühzeitig das Mobilitätsangebot zu erweitern, um den Abzug der Bevölkerung möglichst gering zu halten. Ansgar Boßmann (CDU) war die Beschlussvorlage im Antrag des Bürgerbusvereins nicht präzise genug und forderte daher eine weitere Prüfung durch die Verwaltung. Sicher ist jedoch, dass die eventuell anfallenden Defizite von der Stadt zu tragen sind, denn ohne die Kostenübernahmebestätigung durch die Kommune ist die Beteiligung des Landes NRW ausgeschlossen.

Somit ist für Spannung gesorgt und der finale Beschluss erfolgt nun ohne Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses auf der kommenden Ratssitzung.

Ihr FORUM Kalkar

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Sitzung des Ausschusses für Feuer- und Katastrophenschutz am 19. Juni 2017

Die „Gerüchteküche“ ist bekanntermaßen ein Ort, an dem die Phantasie brodelt und davon darf es gerne auch ein wenig mehr sein. Auf der aktuellen „Speisekarte“ steht in Kalkar derzeit u. a. das in Bau befindliche Feuerwehrgerätehaus in Appeldorn. Die Gerüchte entwickelten eine große Eigendynamik, der das FORUM und die CDU nicht länger untätig zusehen wollten. Daher beantragten die beiden Fraktionen unabhängig voneinander die Einberufung einer Sitzung des Ausschusses für Feuer- und Katastrophenschutz.

im Bau befindliches neues Feuerwehrgerätehaus in Appeldorn

Diese fand am Montag, dem 19. Juni, statt. Die Verwaltung gab einen Sachstandsbericht ab: Fakt ist, die Kosten bewegen sich im Rahmen der Planung, die Einweihung ist für den 16. September vorgesehen. Nach anfänglichen Verzögerungen beim Genehmigungsverfahren verläuft die Bauphase nun mit den „üblichen Widrigkeiten“, u. a. bei der Abstimmung der verschiedenen Gewerke. Kein Hausbau geht reibungslos über die Bühne, so der Tenor der Verwaltung und des Planungsbüros.

Nach dieser Klarstellung folgte die Vorstellung der Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Emmericher Eyland. Der Vorschlag sieht den Abriss des alten Gerätehauses vor, da ein Umbau wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. In die Planung soll auch der Dorftreff „Alte Schule“ miteinbezogen werden. Die Kosten für den Neubau werden mit ca. 620.000 € veranschlagt. Die Weiterführung der Planung wurde nach anfänglichen Bedenken der CDU in Bezug auf den fehlenden Informationsaustausch innerhalb der Fraktion einstimmig beschlossen.

Es folgte ein weiterer Sachstandsbericht zur Errichtung einer Rettungswache und zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für Kalkar. Der Kreis Kleve sucht nach einer Übergangslösung für den Standort der neuen Rettungswache, um anschließend ohne den Druck der Standortfindung die Errichtung der neuen Rettungswache realisieren zu können.

Der Brandschutzbedarfsplan liegt dem Kreis schon seit dem 1. Juli 2016 zur Prüfung vor und soll nach Auskunft der Verwaltung (Rückmeldung des Kreises Kleve) nun zeitnah bearbeitet werden. Nachfolgend wird der geprüfte Plan dem Rat zum Beschluss vorgelegt.

Einstimmig beschloss der Ausschuss die Gründung einer Kinderfeuerwehr. In diese können Jungen und Mädchen ab sechs Jahren aufgenommen werden, “Löschzwerge Kalkar“ soll diese neue Gruppe heißen. Bislang gibt es „nur“ eine Jugendfeuerwehr, in der Kinder ab dem 12. Lebensjahr an das „heiße Handwerk“ herangeführt werden.  Die Kleinen werden durch sechs Feuerwehrfrauen und einen Feuerwehrmann betreut. Die sieben Freiwilligen haben bereits an einer speziellen Schulung in Wuppertal teilgenommen. Die „Löschzwerge“ werden selbstverständlich keinen Gefahren ausgesetzt, sondern lernen spielerisch Kameradschaft und vieles mehr, so Helmut Hessel (stellv. Stadtbrandinspektor) in seiner Vorstellung zur Gründung der Kinderfeuerwehr.

Ihr FORUM Kalkar

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