„Hätte die Verwaltung nicht viel früher …?“ Ja, hätte sie schon, aber …! Eine wirklich zufriedenstellende Antwort der Verwaltung auf die in harmonischer Eintracht gestellten „Hätte-Fragen“ von Sven Wolff (CDU) und Willibald Kunisch („Schwarz“-Grüne) auf das nun eingeleitete Zielabweichungsverfahren und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans für die Legalisierung des Dauerwohnens im Oybaum war nicht möglich. Der Beschluss zum Start des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung fiel auf der 38. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, den 20. August, erwartungsgemäß einstimmig aus.
Dr. Britta Schulz verwies auf die letztendlich in dem Verfahren ausschlaggebende Rolle der Bezirks- und der Landesregierung. Letztendlich drängt sich die Frage auf, ob und welche Früchte die Bemühungen der Kommunalpolitiker mit dem „guten Draht“ zur Landesregierung tragen? Bis auf ein paar wenige „Lippenbekenntnisse der Drahtzieher“, in der nicht nur die Stadt Kalkar betreffenden Misere mit den dauerhaft bewohnten Wochenend- und Ferienhausgebieten, sind bislang keine handfesten Bekenntnisse verlautbart worden. Die zu erwartende Klage zum Zielabweichungsverfahren kann nur zum Erfolg führen, wenn in den Köpfen der landespolitisch Verantwortlichen der sprichwörtliche „Schalter“ umgelegt wird. Nichtsdestotrotz hoffen alle Fraktionen auf einen guten Ausgang des Vorgangs zugunsten der leidgeprüften Oybaum-Bewohner.
Im Anschluss folgte eine intensive Beratung zum Umbau der „Altkalkarer Straße“, der „Hanselaerstraße“ und des Marktplatzes. In der Beratung kam dem Votum der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine hohe Gewichtung zu. Dem Wunsch nach einem reduzierten Parkplatzanteil auf dem Marktplatz wurde ebenso gefolgt wie dem Wunsch nach einer Begrünung durch Bäume als auch einer barrierearmen Querung des Marktplatzes. Die „Hanselaerstraße“ wird zur Spielstraße, die „Altkalkarer Straße“ und die Straße „Markt“ zu einer Tempo-20-Zone. Dirk Altenburg (FORUM), der selbst Rollstuhlfahrer ist, forderte eine „große Lösung“ und neben der eigentlichen Querung weitere barrierearme Wegeführungen ein, so dass der Marktplatz uneingeschränkt von mobilitätseingeschränkten Personen umrundet werden kann. In die Gestaltung soll auch die Außengastronomie vor dem Ratskeller einbezogen werden. In der Hinsicht müssen mit dem Landeskonservator noch „dicke Bretter“ gebohrt werden, da diesem schon bei kleinen Eingriffen in das „historische Geläuf“ die „Bauchschmerzen“ plagen.
Trotz der Vorfreude über die angestrebten Maßnahmen trübt die finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Straßenbaumaßnahmen den Ausblick. Voraussichtlich müssen diese in der „Hanselaerstraße“ ca. 10 €/m² „Vorteilsfläche“, in der „Altkalkarer Straße“ ca. 15 €/m² und in der Straße „Markt“ ca. 30 €/m² berappen. In den bevorstehenden Anliegerversammlungen wird diese vom Gesetzgeber vorgegebene Kostenbeteiligung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW erläutert. Die kommunalpolitischen Vertreter und die Verwaltung sind bestrebt, die Belastungen so gering als möglich zu halten. Das Dilemma an allen politischen Entscheidungen ist einerseits die Verpflichtung zur sparsamen Haushaltsführung und andererseits der gefürchtete Griff in das Portemonnaie der Bürger. Und das auch noch kurz vor einer Wahl! In jedem Fall reduzieren sich die anfallenden Kosten aufgrund der Förderung der Maßnahmen!
Ihr FORUM Kalkar