Leicht ist es nicht in diesen stürmischen Tagen, das Geschäft der kommunalpolitischen Vertreter der Stadt Kalkar. Aber der Humor, der muss bewahrt werden, auch wenn es „nur“ Galgenhumor ist. Und den bewies Marco van de Löcht (SPD) auf der Ratssitzung am Donnerstag, 21. September 2017, im historischen Ratssaal bei der Beratung zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts. „Man könnte beinahe meinen, sobald Herr Sundermann (Stadtoberbaurat) die Schule betritt, geht etwas kaputt. Wo er auftaucht, kostet es Geld. Man sollte ihn einsperren!“, so Marco van de Löcht. Und weiter: „Die Stadt Kalkar hat im Augenblick einfach kein Glück!“
Wohl wahr! Die kürzlich „entdeckten Unzulänglichkeiten“ im Schulzentrum tragen den Löwenanteil zum Nachtragshaushalt bei. Dabei wurden die Ursachen für die aktuelle Mängelbeseitigung, zumindest teilweise, erstaunlicherweise bereits in den 1970er-Jahren angemahnt. Der Kreis hatte damals die Wandvertäfelung aus Holz als nicht genehmigungsfähig beanstandet. Geschehen ist seitdem jedoch nichts! Aber das ist kein fehlendes Glück, sondern ist begründet in fehlendem Gebäudemanagement und Controlling. Erst jetzt, im Jahr 2017, ist der Startschuss für den Aufbau dieser wesentlichen Prüf- und Kontrollmechanismen gefallen!
Der Nachtragshaushalt in Höhe von insgesamt 330.089 € wurde nach ausführlicher Diskussion bei neun Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen beschlossen. Die CDU lehnte die Vorlage – bei einer mutigen Gegenstimme in den eigenen Reihen – ab, da die eventuell anfallenden Aufwendungen für die Burg Boetzelaer nicht berücksichtigt wurden. Jürgen Wenten (FBK) mochte dem Nachtrag nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass zukünftig auf die Aufstellung eines Doppelhaushaltes verzichtet wird, da dieser von vornherein „überholt“ sei. Walter Schwaya (SPD) vermisst Sparbemühungen, auch mit einem Fingerzeig auf das FORUM, ohne jedoch selbst konkret zu werden. Lutz Kühnen (FORUM) verwies auf die vom FORUM initiierte mutige, aber nach Jahren der Mutlosigkeit unabdingbare Grundsteuererhöhung. Diese „verpuffte“ leider fast vollständig aufgrund der zeitlich unabhängigen und unabsehbaren reduzierten Schlüsselzuweisungen des Landes. Birgit Mosler (parteilos / SPD-Fraktion) wies auf die Fördergelder des Landes aus dem Programm „Gute Schule 2020“ hin, die bei einer Ablehnung für 2017 ungenutzt blieben und später auch nicht mehr abgerufen werden könnten. Dirk Altenburg (FORUM) erinnerte an die gemeinsam gefassten Beschlüsse. So entstehen z. B. Mehraufwendungen für die Personalaufstockung im „Bauamt“ zur Umsetzung des Gebäudemanagements als auch für die Durchführung der Organisationsuntersuchung. Die Ergebnisse aus diesen beiden Maßnahmen sollen in der Zukunft einen nicht unerheblichen Teil zur Sicherung des Haushalts beitragen. Die „Rufe“ nach der formellen Haushaltssicherung kommentierte Altenburg wörtlich: „Man kann auch regelrecht nach der formellen Haushaltssicherung betteln.“
Eine rege Diskussion entbrannte ebenso beim Tagesordnungspunkt zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar – Zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende.
Lutz Kühnen (FORUM) argumentierte die ablehnende Haltung des FORUM mit der kaum messbaren Mehrbelastung der Vorsitzenden für die Vorbereitung auf die Ausschusssitzungen und der vom Land dafür vorgesehenen zusätzlichen Entschädigung in Höhe von 2.629,20 € pro Jahr. „Maximal eine Stunde Vorbereitungszeit für eine Sitzung bei i.d.R. 2 bis maximal 6 (BPVU-Ausschuss) Sitzungen jährlich, rechnen können Sie selber“, so Kühnen. Carsten Nass (CDU) wollte dem „Rechtsbruch“ nicht folgen, da bei einem ablehnenden Beschluss wohlmöglich noch höhere Kosten für die Stadt entstehen könnten. Boris Gulan (FDP) möchte diesen Streit gerne führen und lehnte die Beschlussvorlage ebenfalls ab. Nach ausführlicher Diskussion wurde die Erhöhung der Aufwandsentschädigung mehrheitlich abgelehnt.
Als weiterer TOP bereitete die Erhebung der Zweitwohnungssteuer dem einen oder anderen Ratsmitglied erhebliches Kopfzerbrechen. „Hauptleidtragende“ bei der Einführung der Steuer wären die Dauercamper. Unter dem Strich summiert sich die Belastung für diese Personengruppe auf geschätzt 96.800 €. Insgesamt rechnet der Kämmerer mit ca. 102.000 € Mehreinnahmen für die Stadtkasse. Dietmar Klein (FORUM) mochte den Campern diese Belastung nicht zumuten. Birgit Mosler hingegen vertrat die Meinung, „wenn nach Abzug der Verwaltungskosten etwas übrig bleibt, bin ich dabei“. Dirk Altenburg (FORUM) warb um das Verständnis der Betroffenen, da die Stadtkasse leer ist und die politisch Verantwortlichen auch unbequeme Entscheidungen zu treffen haben. Die CDU haderte mit dem Umstand, dass die Verwaltung keine Zahlen nennen konnte, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellen. Bereits 2015 hatte Lutz Kühnen die Verwaltung mehrfach aufgefordert, im Falle einer Erhebung auch den Aufwand darzustellen. Eine Antwort blieb die Verwaltung bisher schuldig. Im Beschluss wurde nun festgehalten, dass der Verwaltungsaufwand erstmalig im Frühjahr 2019 benannt wird. Der Kämmerer geht von einer Bearbeitung im normalen Geschäftsbetrieb aus, ohne dass ein Personalengpass entsteht. Der zu erwartende Ertrag liegt auf jeden Fall höher als der Aufwand. Der Beirat der Freizeitpark Wisseler See GmbH hatte bereits in einer Sitzung am Vortag beschlossen, dass den Dauercampern mit der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer ein Sonderkündigungsrecht bis Ende Oktober 2017 eingeräumt wird. Die Ratsmitglieder folgten dem Beschlussvorschlag mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.
In der Einbringung des Jahresabschlusses 2016 konnte der Kämmerer, Stefan Jaspers, von einem positiven Abschluss berichten. Verkehrte Welt? Auf der einen Seite fehlendes Geld und auf der anderen ein positiver Abschluss aus dem Vorjahr in Höhe von 355.281,79 €. Höhere Gewerbesteuereinnahmen und eine auf Basis der Gewerbesteuerrückzahlung im Jahr 2015 als Einmaleffekt einzustufende erhöhte Schlüsselzuweisung trugen zu diesem positiven Ergebnis bei.
Als weitere Tagesordnungspunkte wurden final der Bebauungsplan Nr. 069 – Windenergieanlagen Neulouisendorf/ Teilbereich 1 und der Aufstellungsbeschluss für zwei Freisitze auf den Garagen eines Doppelhauses in der Straße „Auf dem Behrnen“ aufgehoben.
Ebenso wurde der zweite Verfahrensschritt (Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) im Rahmen der 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – einstimmig beschlossen. Ziel der Änderung ist die „Aufhebung und Neufestsetzung von Maßen der baulichen Nutzung und der Grundfläche von Nebenanlagen sowie die Zulässigkeit von Garagen im Erholungsgebiet“.
Die Anträge des FORUM zur Kostenermittlung für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes unter Berücksichtigung der öffentlichen Fördermittel als auch die zukünftige Aufstellung der Haushaltssatzungen mit Kennzahlen wurden vom Rat einstimmig beschlossen.
In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung erkundigte sich Dirk Altenburg nach den Problemen bei der Beförderung von Schulkindern, die die Gesamtschule in Goch besuchen, von Kalkar nach Wissel. So mussten die Schüler schon des Öfteren dem Bus „hinterherschauen“ mit dem sie eigentlich nach einem anstrengenden Tag nach Hause gebracht werden sollten. Die Verwaltung steht in Kontakt mit der NIAG, die zugesagt hat, den Missstand umgehend zu beheben, so der Fachbereichsleiter Andreas Stechling.
Hans-Wilfried Görden (CDU) fragte u. a. nach dem Sachstand zur Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses in Appeldorn. Die Abnahme soll im Oktober erfolgen. Die Kosten befinden sich im geplanten Rahmen, der Festpreis wird trotz der anfänglichen Verzögerungen nicht überschritten.
Bei den „Einwohnerfragen“ zu Beginn der Ratssitzung wurde es „turbulent“. Ein Bürger machte der Bürgermeisterin schwere Vorwürfe. „Sie können es einfach nicht“, so der Wortlaut während seiner langwierigen Erklärungen vor den eigentlichen Fragestellungen, als die Bürgermeisterin nachdrücklich die Nennung seiner Frage(n) anmahnte. Die Geschäftsordnung sieht nur Fragen vor und keinen ausufernden Vorspann bis zur Fragestellung. Schon in der Vergangenheit kam es wegen der Vorgehensweise dieses Bürgers und der Bürgermeisterin zu offen ausgetragenen Differenzen. Dr. Britta Schulz wies den Bürger zudem darauf hin, dass seine diversen Anfragen erhebliche Arbeitszeit des Verwaltungspersonals bindet. „Wann treten Sie zurück?“, so seine kurze Frage zum Ende des Disputs. Die Bürgermeisterin verbat sich die Respektlosigkeiten und verwies bei weiteren persönlichen Angriffen auf ihre Person auf ihr Hausrecht.
Der Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen“ zu Beginn und am Ende der öffentlichen Sitzungen bietet den Bürgern die Gelegenheit, kurz und knapp ihre Fragen zu stellen. Bei komplexeren Fragestellungen können diese auch schriftlich eingereicht werden.
Ihr FORUM Kalkar