Öffentlichkeitsbeteiligung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes – Windenergie vom 06.02. bis 09.03.2015
Ergänzung am 06.02.2015: Die wichtigsten Dokumente der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes – Windenergie, dem TOP 12 der Ratssitzung vom 18. Dezember 2014, finden sie HIER.
Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes – Windenergie – beschlossen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Kalkar.
Die in 2014 vom Planungsbüro Wolters Partner überarbeitete 57. Änderung des Flächennutzungsplanes weist Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Neulouisendorf (ehemals Suchraum VI), zwischen Kalkar und Hönnepel (Suchraum III, nördlich und südlich der Rheinstraße), zwischen Niedermörmter und dem Werk von Pfeiffer & Langen (Suchraum X), sowie östlich von Appeldorn (Suchraum VIII) in der Nähe der Ende 2013 neu errichteten Windenergieanlage aus. Insgesamt bieten die ausgewiesenen Konzentrationszonen nun Platz für 15 Windenergieanlagen. Weitere Windenergieanlagen können zur Deckung des Eigenbedarfs errichtet werden.
Zwei neu beantragte Standorte in Neulouisendorf liegen zwischen Berg- und Hochstraße, jeweils rechts und links der Neulouisendorfer-Straße. Hier wurde im Rahmen der Ratssitzung auch die bisher für Neulouisendorf geltende Veränderungssperre aufgehoben!
Der Flächennutzungsplan – Windenergie – steht zum Download auf der Website der Stadt Kalkar (www.kalkar.de) zur Verfügung.
Der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Fachbereich 2 – Planen, Bauen, Umwelt – der Stadt Kalkar, Verwaltungsneubau, Markt 20, Raum 315, in der Zeit vom 6. Februar 2015 bis 9. März 2015 während der Dienststunden:
Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Montag bis Mittwoch nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
öffentlich aus.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bis zum 03.12.2014 bereits vorliegenden wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen sowie eine Vielzahl weiterer Unterlagen, z.B. die Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die einzusehenden Unterlagen sind im aktuellen Amtsblatt vom 29.01.2015 aufgeführt.
Diese Unterlagen werden von der Verwaltung nicht zum Download zur Verfügung gestellt – der Weg ins Rathaus bleibt Ihnen also nicht erspart!
Die ehemals bestehende Abstandsregelung in NRW (1500 m von der nächstgelegenen Wohnbebauung) wurde im Rahmen des Windenergieerlasses der Landesregierung NRW vom 11.07.2011 gestrichen und durch eine Prüfung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ersetzt, die deutlich geringere Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung erlaubt. Zur Ausweisung der Konzentrationszonen wurde der Abstand in Kalkar für eine 150 m hohe Referenzanlage auf 350 m festgelegt.
Alle Kalkarer Bürger, insbesondere die Bürger, die von der Errichtung der Windenergieanlagen in den Konzentrationszonen betroffen sind, können die Unterlagen einsehen und prüfen. Bis spätestens zum 09.03.2015 müssen etwaige Einsprüche schriftlich eingereicht oder im Amt zur Niederschrift vorgetragen werden.
Dr. Ewald Mörsen