Das war eine „schnelle Nummer“, die 35. Haupt- und Finanzausschusssitzung am Donnerstag, dem 14. März. Denn die Tagesordnung gestaltete sich übersichtlich, besonders im öffentlichen Teil.
Der Werbering Kalkar aKtiv e.V. als Vertreter des örtlichen Einzelhandels hatte am 13.11.2018 einen Antrag auf „Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet Kalkar“ für folgende Sonntage (jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gestellt:
- Sonntag, 14.04.2019 (Frühlings- und Zweiradmarkt)
- Sonntag, 12.05.2019 (Trödel- und Muttertagsmarkt)
- Sonntag, 13.10.2019 (Trödel-, Händler- und Büchermarkt)
- Sonntag, 01.12.2019 (Nikolausmarkt)
Der Erlass einer „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtgebiet Kalkar“ zu den genannten Terminen wurde ohne Beratungsbedarf einstimmig beschlossen.
Und ebenfalls einstimmig wurde dem Antrag der Stadt Xanten zugestimmt, den „Marienbaumer-Graben“ in „Körvers Ley“ umzubenennen. Die Stadt Xanten hatte ihrerseits bereits am 05.07.2018 den Beschluss zur Umbenennung gefasst.
„Körvers Ley“ sei, in Abwandlung des Begriffs „Kövert“ für eine Karren-Furt, die althergebrachte Bezeichnung für den Graben gewesen.
Die Stadt Xanten hat in diesem Zusammenhang die Stadt Kalkar gebeten, ebenfalls eine Umbenennung des Gewässernamens für ihr Stadtgebiet herbeizuführen. Die Umbenennung eines Gewässers in Gänze sei sinnvoll und würde zudem das Verfahren zur Änderung der Bezeichnung auf Ebene der Wasser- und Katasterbehörden vereinfachen. Das Gewässer verläuft auf einer Länge von knapp 3 km durch den Stadtteil Kehrum.
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