„Baum ist nicht gleich Baum und Pappel ist nicht gleich Pappel“… und das macht den Unterschied am Stadtgraben von Kalkar, denn hier stehen 12 Silber-Pappeln (botanischer Name „Populus alba“), die gelegentlich bis zu 400 Jahre alt werden. Wären es die „schlachtreifen“ Hybridpappeln gewesen, die so häufig nach 50 Jahren gefällt werden müssen, so hätte der Antrag der in direkter Nachbarschaft der Bäume lebenden Bürger wohl die „Holzfäller“ aktiv werden lassen.
Aber die Mitglieder des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses folgten in der Sitzung am Donnerstag, den 28. November, der Beschlussvorlage der Verwaltung, die Bäume nicht zu fällen bzw. eine signifikante Beschneidung durchzuführen, sondern der Kontrolle der Bäume sorgfältig nachzukommen und ggf. festgestellte Pflege- und Handlungserfordernisse zügig zu bearbeiten. Der aktuellen Antragsstellung geht eine bereits seit ca. 10 Jahren währende regelmäßige Gefahrenmeldung in Bezug auf die Standsicherheit der Silber-Pappeln durch die angrenzenden Eigentümer voraus. Ebenso werden die aus Sicht der Anwohner notwendigen Rückschnitte regelmäßig angemahnt. Ausschlaggebend für den Antrag war allerdings ein Vorkommnis am Freitag, den 26.07.2019. An diesem Tag ist unvermittelt ein großer Ast – ohne Sturmeinwirkung – von einer der Pappeln am Stadtgraben abgebrochen und in den Garten eines privaten Grundstücks gefallen. Auf dem Grundstück entstand ein geringer Sachschaden, dessen Regulierung durch die Kommunalversicherung nicht erfolgt ist, da kein Verschulden der Stadt Kalkar erkennbar war. Dirk Altenburg (FORUM) zeigte Verständnis für die Sorgen der Bürger, mochte aber der Fällung der gesunden Bäume auch nicht zustimmen. Allerdings forderte er von der Verwaltung u. a. mehr Sensibilität bei der Schadensregulierung. Carsten Nass (CDU) mochte durch eine freiwillige Leistung keinen Präzedenzfall schaffen, die im Nachhinein unkalkulierbaren Forderungen an die Stadt „Tor und Tür öffnen“ würde. Die Verwaltung beurteilt den Vorfall als Schicksal. Gleichwohl sind alle Beteiligten froh, dass lediglich ein geringer Sach- und kein Personenschaden entstanden ist.
Ein großes Zuhörerinteresse bestand beim Tagesordnungspunkt zum Ausbau des Husenweges in Niedermörmter. Trotz der sorgfältigen Vorarbeit durch die Verwaltung bestehen – u. a. aufgrund von alten Unterlagen zum Thema, die durch Anwohner zusammengetragen und der Politik zur Verfügung gestellt worden waren – Zweifel, ob es sich bei dieser Maßnahme um einen „Erstausbau“ oder um eine „Sanierungsmaßnahme“ handelt. Für die Grundstückseigentümer ergeben sich aus dem Unterschied erhebliche finanzielle Unterschiede. Der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage nach dem Baugesetzbuch (BauBG) würde einen Eigenanteil der Grundstückseigentümer von 90 % der gesamten Kosten bedeuten. Eine Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für eine bereits bestehende Verkehrsanlage würde hingegen deutlich günstiger ausfallen. Alle Ausschussmitglieder waren sich einig, dass für die Abrechnung Rechtssicherheit bestehen muss und beschlossen somit einstimmig, dass die Verwaltung eine neutrale Bewertung des Sachverhaltes in Auftrag gibt.
Alle weiteren Tagesordnungspunkte wurden nach den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlagen an den Rat empfohlen. Für das zu Anfang der Ausschusssitzung vorgestellte Lichtkonzept für die Kalkarer Innenstadt wird von dem beauftragten Planungsbüro eine Broschüre mit entsprechenden Kostenschätzungen für die Maßnahmen erarbeitet. Anfang nächsten Jahres werden Testbeleuchtungen an verschiedenen Gebäuden und Straßen realisiert, zu der die Bürger ihre Rückmeldungen geben können.
Ihr FORUM Kalkar