„Schwere Kost“, so eine Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar, wenn man mit Paragraphen (§) und Absätzen (Abs.) auf Kriegsfuß steht. So stand am Donnerstag, dem 28. April, im Tagesordnungspunkt 3 die 7. Änderung der Geschäftsordnung zur Beratung an. Eigentlich sollten nur zwei klärende Absätze zugefügt werden, die darstellen, wie die Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf direkt an den Beratungen beteiligt werden können. Auf der ersten Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen wurde deutlich, dass Regelungsbedarf für den Ausschuss / die Ausschüsse besteht. Aber da taten sich die Vertreter der CDU sichtlich schwer, weil sie der Auffassung sind, dass die bestehenden Regelungen vollkommen genügen würden. Gegen die Stimmen der CDU wurde beschlossen, nun einen 4. und 5. Absatz in den § 27 der Geschäftsordnung einzufügen.
4. Die Ausschüsse können beschließen, dass Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen einer Sitzung hinzugezogen werden. Der Ausschuss soll den entsprechenden Beschluss in einer der Hinzuziehung vorausgehenden Sitzung fassen. In Ausnahmefällen, insbesondere in Fällen besonderer Dringlichkeit, ist eine sofortige Hinzuziehung möglich. Die Hinzugezogenen haben bei nichtöffentlichen Sitzungsteilen den Sitzungsraum zu verlassen, bevor in der Angelegenheit, zu der sie gehört werden, eine Beratung oder Beschlussfassung erfolgt.
5. Der Person, die sich nach § 4 der Hauptsatzung schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat der Stadt wendet, ist in dem Ausschuss, der für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständig ist, die Möglichkeit zu geben, ihre Anregung oder Beschwerde zu begründen. Bei in Gemeinschaft mit anderen eingereichten Anregungen oder Beschwerden hat die Erläuterung stellvertretend durch bis zu zwei Personen zu erfolgen. Die Redezeit pro Antrag soll insgesamt fünf Minuten nicht überschreiten. Sofern Verständnisfragen seitens der Ausschussmitglieder bestehen, dürfen diese ebenfalls in kurzer Form beantwortet werden.
Der Beschluss wurde an den Rat verwiesen.
Ebenfalls schwerfällig in der Beratung war im vorangegangenen Tagesordnungspunkt 2 der Antrag vom FORUM, die Fraktionszimmer im Rathaus aufzugeben. Ursächlich für den Antrag war die Äußerung der Verwaltung während eines Treffens mit allen Fraktionsvorsitzenden, dass sich die Aufgabenstrukturen in den Fachbereichen dynamisch gestalten. Die Mitarbeiter haben zum Teil keinen angemessenen Arbeitsbereich als auch keine Möglichkeit, außerhalb des eigentlichen Arbeitsplatzes ihre Pausen im Gebäude zu verbringen. Im Antrag war dargestellt, dass sich beispielsweise ungenutzte Klassenräume in den Schulen für die Fraktionstreffen eignen könnten, da diese nach dem Schulbetrieb ungenutzt sind. Bei dem einen oder anderen Ratsmitglied war der Eindruck entstanden, dass sie aus dem Rathaus vertrieben werden sollten. Nach einer langen Diskussion einigten sich alle Ausschussmitglieder darauf, dass die Verwaltung nach geeigneten Räumlichkeiten für die Fraktionen „sucht“, damit die oberste Etage im Verwaltungsneubau von der Verwaltung genutzt werden kann.
Im Tageordnungspunkt 4 wurde beschlossen, dass am Sonntag, dem 3. Juli, die Geschäfte im Stadtgebiet in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein dürfen („Sommergenuss in Kalkar“).
Im Tagesordnungspunkt 6 – Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung – fragte Wilhelm Wolters (CDU), ob die Stadt landwirtschaftliche Flächen veräußern würde. Ihm ist dies des Öfteren durch Bürger berichtet worden und es könne nicht sein, dass er als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung keine Kenntnis von den Vorgängen hat. Herr Sundermann stellte fest, dass die Stadt zurzeit keine derartigen Flächen veräußert. Der Verkauf unter Privatpersonen muss der Stadt nicht angezeigt werden.
Boris Gulan (FDP) fragte nach, warum der ruhende Verkehr unkontrolliert bleibt. Es gibt in der Stadt einen Personalengpass. Lutz Kühnen (FORUM) fragte, ob die Kontrollen nicht auch von Ehrenamtlichen durchgeführt werden könnten. Die Möglichkeit wäre rein rechtlich gegeben, birgt jedoch nach Ansicht der Verwaltung ein erhebliches Konfliktpotential.
Zu den Tagesordnungspunkten 1 und 7 – Einwohnerfragen – wurden keine Fragen gestellt und unter TOP 5 – Mitteilungen – gab es keine Mitteilungen von Seiten der Verwaltung.
Ihr FORUM Kalkar