Bauausschuss

Überarbeitung Bebauungspläne

Von „Bausünden“ spricht der „normale Bürger“ in der Regel dann, wenn Häuser aufgrund ihres
Ansehens her nicht in die Umgebung passen – der Fachmann von städtebaulicher Fehlentwicklung.
Und da scheiden sich nun die Geister und zwar die der Mitglieder des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und
Umweltausschusses und die der Mitarbeiter der Verwaltung der Stadt Kalkar. Und das recht
gravierend, so wie es auf der Ausschusssitzung am Donnerstag, den 03.03.2022, in den
Wortbeiträgen deutlich wurde.

Denn zur Vermeidung von Bausünden oder Fehlentwicklungen sind Ende der 1970er Jahre
Gestaltungssatzungen zu den bestehenden Bebauungsplänen erlassen worden. In diesen wurden z.
B. Materialien, Farbgestaltung, Dachformen u. v. m. vorgegeben. Allerdings fehlte die Kontrolle, so
dass sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte zahlreiche „Abweichungen“ von den verbindlichen
Gestaltungsvorgaben in das ein und andere Straßenbild „eingeschlichen“ haben. Zudem zeigte sich,
dass die Gestaltungssatzungen dringend einer fachlichen und redaktionellen Überarbeitung
bedürfen, weshalb das FORUM bereits am 09.06.2021 einen Antrag in Bezug auf die Satzungen für
„Alt-Wissel“ und für Appeldorn stellte. Der Beschluss vom 07.10.2021 beinhaltete die Überarbeitung
von allen insgesamt 25 geltenden Satzungen im Stadtgebiet.

Die Verwaltung stellte nun exemplarisch eine Mustersatzung für Appeldorn vor. In dieser war
weiterhin z. B. die Dachform auf das Sattel- und das Walmdach beschränkt, weil diese Dachformen
das Ortsbild und die Dachlandschaft prägen. Des Weiteren beinhaltet die Satzung stark eingrenzende
Vorgaben für die Einfriedungen der Gärten und auch in der Farbgestaltung. Dirk Altenburg (FORUM)
stellte u. a. die rhetorische Frage, wie zukunftsorientiert solch eine Gestaltungssatzung mit Blick auf
technische Entwicklungen, den demographischen Wandel und den Klimawandel sei? Demnach wäre
z. B. eine Dachbegrünung, ein Solar- und PV-Zaun genauso verboten, wie PV-Anlagen in
Außenfassaden oder auch Häuser aus Holz. Die Ausschussmitglieder waren alle der Auffassung, dass
den Bürgerinnen und Bürgern mehr Freiraum in der Gestaltung ihres Hauses eingeräumt werden
muss, selbstverständlich aber auch keine grenzenlose Freiheit.

Und so fiel der Beschluss einstimmig aus, dass die „Mustersatzung für Appeldorn“ unter
Berücksichtigung der Beratungsergebnisse überarbeitet werden muss.

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Barrierearme Querungen auf dem Marktplatz

Wie groß muss der „innere Schweinehund“ gewesen sein, den der Landeskonservator auf der 9. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am Donnerstag, den 28.10.2021, überwinden musste? Was für eine Überraschung! Diese Wette wäre wohl kein Ratsmitglied eingegangen! Die barrierearmen Querungen auf dem Marktplatz werden mit dem gleichen Material ausgebaut, wie es vor einigen Jahren auf der „Kalkarer Genussmeile“ verlegt wurde.

Bevor die Ausschussmitglieder mit dem zur Sitzung eingeladenen Landeskonservator, Dr. Andreas Stürmer, dem Vorsitzenden des VDK Kalkar, Dietmar Hohmt, und der Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Brigitte Weyers, in die Beratung einstiegen, besichtigten diese die Muster der Pflasterungen auf dem Marktplatz und die der Straßenlampen in der Hohen Straße. Die Unzufriedenheit des obersten Denkmalschützers über die Pflasterung war unübersehbar. Er mochte im Grunde alles so belassen, wie es ist. Das ist schließlich seine Aufgabe als Denkmalschützer, so Dr. Stürmer. In der anschließenden Beratung verwies er auf den politischen Willen und dem daraus resultierenden unangemessenen Umgang mit dieser einzigartigen historischen Anlage. Dirk Altenburg (FORUM) hingegen hob den Bürgerwillen für den barrierearmen Umbau hervor und erinnerte daran, dass der Platz vor fünfhundert Jahren sicherlich vielfältig belebt wurde und sich auch anders darstellte. „Hier lief man mit den Holzschuhen durch die Schei…“, so Altenburg. Brigitte Weyers schlug den „seniorengerechten Bogen“ zum demographischen Wandel und Dietmar Hohmt mahnte die zwingend notwendige Möglichkeit zur Teilhabe körperlich eingeschränkter Personen am öffentlichen Leben an. Es folgte eine intensive Beratung über den Verlauf der Querungen mit den nachfolgenden Beschlüssen zum Ausbau der Altkalkarer Straße, der Hanselaer Straße und dem Marktplatz. Die Ausstattung des Markplatzes mit einer adäquaten Beleuchtung, Sitzgelegenheiten und auch Fahrradstellplätzen werden in der Ausschusssitzung am 2. Dezember beraten und beschlossen.

Der Antrag vom FORUM, die Parkplätze am Schwanenhorst und am Sportplatz / der Mühle zu optimieren, wurde einstimmig beschlossen. Die Verwaltung mochte augenblicklich keine Erweiterung ins Auge fassen, da das vorhandene Potential nicht ausgeschöpft ist. Allein mit einer Markierung der Stellflächen am Schwanenhorst erwartet die Verwaltung auf der vorhandenen Fläche eine deutlich gesteigerte Ausbeute an Parkplätzen. Des Weiteren kann mit einer Beschilderung auf die Parkplätze am Schulzentrum verwiesen werden, die z. B. an Aktionswochenenden ebenfalls zur Entlastung zur Verfügung stehen – ggf. müsste noch ein Gutachten durch ein Fachbüro erstellt werden. Eine Erweiterung am Sportplatz / der Mühle wird mit Sorge betrachtet, da dort Altlasten der ehemaligen Deponie unkalkulierbare Kosten verursachen könnte.

Alle weiteren Tagesordnungspunkte wurden ebenfalls mehrheitlich beschlossen.

In den Mitteilungen teilte die Verwaltung mit, dass einige Sumpfeichen in der Grabenstraße gefällt werden müssen. Der Baumkontrolleur hat schwerwiegende Schäden festgestellt. Die neuen Bepflanzungen werden im Frühjahr vorgenommen.

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Kriegerehrenmal soll Denkmalstatus erhalten

Formsache oder doch mehr? … Die Abstimmung zum Antrag des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, „das Kriegerehrenmal in den Denkmalstatus zu erheben“, fiel mit 7 Ja-Stimmen bei 5 – Nein-Stimmen auf der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, den 07.10.2021 denkbar knapp aus. Letztendlich kann der Beschluss auch von „Oben“ auferlegt werden.

Allerdings hat diese Entscheidung keinen Einfluss auf die Arbeit des Arbeitskreises, der sich mit der Zukunft des Ehrenmals beschäftigt. Denn prinzipiell ist weiterhin alles möglich, auch der Abriss, allerdings fällt die Entscheidung durch den Denkmalstatus nun auf einer höheren Ebene.

Auszug aus der Drucksache:
Das Kriegerehrenmal in Kalkar ist gemäß dem Denkmal-Wertgutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland ein Denkmal im Sinne des § 2 DSchG, so dass durch den Landschaftsverband ein entsprechender Antrag auf Eintragung gemäß § 3 DSchG bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Kalkar eingegangen ist (s. Anlage 1 zur Drucksache). Gemäß § 3 Abs.1 DSchG sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.

Aus der Unterschutzstellung des Gebäudes ergibt sich für die Stadt Kalkar als Eigentümerin die rechtliche Verpflichtung, das Denkmal instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu beSeite 33 von 64 – Bekanntmachung 7.10.2021 Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss Beschlussvorlage 11/180 Seite 2 von 2 handeln und vor Gefährdung zu schützen. Zudem unterliegen die Beseitigung, Veränderung und Nutzungsänderung des Baudenkmals der denkmalrechtlichen Erlaubnispflicht gemäß § 9 DSchG. Ein Anhörungsverfahren erübrigt sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse, so dass nun das Kriegerehrenmal als Denkmal gemäß § 3 DSchG unter Schutz zu stellen ist.

Einigkeit herrschte zur Abstimmung des Antrags vom FORUM, die Gestaltungssatzungen für „Alt-Wissel“ und Appeldorn zeitnah zu überprüfen, an aktuelle Belange anzupassen und redaktionell zu überarbeiten. Der Beschluss wurde sogar auf sämtliche Gestaltungssatzungen erweitert, außer auf die denkmalgeschützten Bereiche.  Die Gestaltungssatzungen von „Alt-Wissel“ und Appeldorn sind veraltet und von der Realität „überlebt“. So ist es z. B. in dem Geltungsbereich in Wissel nicht erlaubt Dachflächenfenster zur Straßenseite hin einzubauen. Diese Vorgabe ist nicht mehr nachvollziehbar, da mittlerweile vielerorts entsprechende Fenster verbaut sind. Und das nicht nur in „Schwarzbauweise“, sondern auch in legalen Genehmigungsverfahren. In der Satzung für Appeldorn werden sogar noch Asbest haltige Werkstoffe genannt. Die Verwaltung ist nun beauftragt im ersten Quartal 2022 eine für alle Stadtteile „zugeschnittene“ Variante vorzustellen.

Alle weiteren Tagesordnungspunkte wurden ebenfalls mehrheitlich beschlossen.

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Uneinigkeit beim Thema „Bauhofneubau“

Da konnte sich die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz nur noch die Haare raufen, auf der 4. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, den 22. April 2021. Der Ausschussvorsitzende Carsten Naß (CDU) wollte partout nicht darauf eingehen, über den vorliegenden Beschlussvorschlag zum Neubau des Bauhofs abstimmen zu lassen.

Naß wollte erst das Prüfungsergebnis über ein Outsourcing der Abteilung für Garten- und Landschaftspflege vorliegen haben sowie eine Prüfung zur Machbarkeit einer kleineren Variante des geplanten Bauhofneubaus. Das forderten neben der CDU auch die Ausschussmitglieder aus den Reihen der SPD und der Grünen. „Was wollt ihr denn noch, wir haben doch alle Fragen ausgiebig beantwortet“, so die Bürgermeisterin. In einer wenige Tage zuvor durchgeführten Sitzung der Fraktionsvorsitzenden mit der Verwaltung und der Geschäftsführerin der Firma REPPCO Architekten, Dipl.-Ing. Architektin Christiane Behrens, standen diese bereits Rede und Antwort. Der geplante Bauhof entspricht in seinen Ausmaßen lediglich den gültigen rechtlichen und technischen Vorgaben sowie dem aufgezeigten Aufgabenprofil. Außerdem unterstellte das „Parteienbündnis“ der Verwaltung gar eine kontinuierliche Verweigerungshaltung in Bezug auf die Ausgliederung von Aufgabenbereichen, obwohl der Bauhofleiter auf die vom Bauhof bereits praktizierte Kosten- und Leistungsrechnung und damit einhergehendes Outsourcing verwies. Dirk Altenburg (FORUM) betonte unter anderem die Notwendigkeit eines flexiblen und leistungsstarken Bauhofes und wies auf die ständig steigenden Handwerkerkosten hin. Und so führte das Abstimmungsergebnis von 7:6 nur zu einem weiteren Prüfungsauftrag, statt zu einer weiterführenden Planung zum unvermeidlichen Neubau des Bauhofs.

Faktencheck zu dem Bauvorhaben in der Höhe von 4,3 Mio. €:
Die Kreditfinanzierung erfolgt über 30 Jahre zu 0,5 % Jahreszins. Bei einer angenommenen Kostensteigerung auf 5 Mio. € wären 25.000 € Zins pro Jahr fällig und somit über 30 Jahre in der Summe 750.000 €. Die derzeit angemietete Halle schlägt mit 3.500 € pro Monat zu Buche und somit mit 42.000 € pro Jahr. Eine Anmietung über 30 Jahre ohne Mietsteigerung würde die Bürgerinnen und Bürger 1,26 Mio. € kosten.
Bei einer vollständigen Tilgung und einer angenommenen Kreditsumme in der Höhe von 5 Mio. € über 30 Jahre würde die Stadtkasse jährlich mit ca. 167.000 € belastet und somit pro Jahr incl. Zinsen mit 192.000 €. Viel Geld, jedoch mit Blick auf den Mietzins für eine einfache Halle geradezu „preiswert“! Die Baukosten berechnen sich nach festgelegten Parametern wie z. B. für einen Verwaltungstrakt, eine Werkhalle oder ein überdachter Unterstellplatz.

Die Fraktion der Wählergemeinschaft FORUM Kalkar unterstützt das Bauvorhaben in der vorgelegten Planung. Eine von der CDU, der SPD und den Grünen angedachte Verkleinerung der Räumlichkeiten ist aus unserer Sicht weder zukunftsorientiert noch nachhaltig. Für die Leistungen des Bauhofes muss keine Mehrwertsteuer abgeführt werden, so dass der vergleichbare Stundensatz eines kommerziellen Handwerksunternehmens bzw. Leistungsanbieters immer mindestens um diesen Prozentsatz (zzt. 19 %) teurer ausfällt!

Einigkeit hingegen herrschte bei der Vorstellung des ländlichen Wegenetzkonzepts und der Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen. Das im Jahr 2019 vom FORUM beantragte Wegenetzkonzept trägt nun endlich erste „Früchte“. So wird in dem Konzept ein mögliches Einsparpotential bei den sogenannten entbehrlichen Wegen in der Länge von 12.726 m aufgezeigt, was bei einer Breite von 3 m einer Fläche von insgesamt 38.178 m² entspricht. Diese Wegflächen sollen nach der Beschlussfassung nicht pauschal veräußert, sondern unter dem Aspekt des Natur- und Klimaschutzes betrachtet und ggf. ökologisch aufgewertet werden. Dirk Altenburg (FORUM) regte an, diesbezüglich fachlichen Unterstützung (Hegering, IG Naturnahes Kalkar etc.) in die Betrachtung mit einzubeziehen.

Die Fraktion vom FORUM Kalkar ist über dieses Ergebnis hocherfreut, da neben dem möglichen Einsparpotential ein erheblicher Beitrag zum Natur- und Klimaschutz geleistet werden kann – ein Punkt aus dem Wahlprogramm der Wählergemeinschaft!

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Richtlinie für besseres Straßenaufbruchmanagement

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Das „wilde Aufreißen“ der Straßen, Wege und Plätze in Kalkar wird in der nahen Zukunft mit der Einführung einer Aufgrabungsrichtline der Vergangenheit angehören. Denn diese wurde auf der 3. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, den 4. März, von der Verwaltung vorgestellt.

Wer hat sich nicht schon gewundert und geärgert, wie augenscheinlich unkoordiniert und unkontrolliert „vor der Haustüre“ die Straße aufgebrochen wurde und wochenlang den Verkehrsfluss behinderte oder zumindest als störend wahrgenommen wurde? Und das Ergebnis des wiederhergestellten Aufbruchs selbst für ein ungeschultes Auge das „handwerkliche Versagen“ offenbarte? Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW und die politischen Vertreter haben schon länger auf das Erfordernis zur Einführung eines entsprechenden Straßenaufbruchsmanagements hingewiesen.

Auszug aus der Drucksache:

„Zu diesem Aufbruchsmanagement gehört es, dass die Stadt einen Überblick über Maßnahmen hat, die seitens Dritter im städtischen Straßenvermögen erfolgen. Die Verkehrsflächen sind v.a. betroffen, wenn Baumaßnahmen an der Ver- und Entsorgungsstruktur durchgeführt werden. Hierzu zählen die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energie und die Telekommunikation.

Die Richtlinie soll dazu dienen, die Abwicklung, technische Ausführung, Abnahme und Gewährleistung der Vorhaben zu optimieren und somit einen verbindlichen Rahmen für die Vorgehensweise bei Aufgrabungsarbeiten im Bereich städtischen Verkehrsinfrastruktur darstellen.

Die Kontrolle der Baumaßnahme, die Abnahme nach gemeldeter Fertigstellung sowie die Gewährleistungsabnahme nach fünf Jahren erfolgt durch einen städtischen Bediensteten des Bau- und Betriebshofes.

Im Vorfeld der verbindlichen Wirksamkeit der Abgrabungsrichtlinie sind die berührten Versorgungsträger und Tiefbaufirmen rechtzeitig über die geänderten Rahmenbedingungen zu informieren. …“

Und diese müssen mit Wirksamkeit der Aufgrabungsrichtlinie einen Antrag stellen, bevor gebuddelt werden darf. Der Verwaltungsaufwand darf selbstverständlich auch etwas kosten: Die Stadt rechnet mit ca. 6.000 € Gebühreneinnahmen pro Jahr.

In der Ausschusssitzung ist als Top-Tagesordnungspunkt die Planung zur Errichtung des neuen Standortes für den Bau- und Betriebshof vorgestellt worden. Das Architekturbüro versicherte eine seriöse Kostenplanung in der Höhe von ca. 4,3 Mio. €. Allerdings werden die Kosten aller Voraussicht steigen, da in der Kostenplanung z. B. die Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage noch nicht berücksichtigt wurde. Wünschenswert wäre in dieser Hinsicht die Generierung von Fördergeldern. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die architektonische Gestaltung der Gebäude, insbesondere deren Dachlandschaft, nicht schön, sondern vor allem zweckmäßig ausgeführt wird und somit zukünftige Unterhaltskosten möglichst gering ausfallen.

Der Beschluss zum weiteren Vorgehen wird auf der nächsten Ausschusssitzung am 22. April oder auf einer vorgezogenen Sondersitzung gefasst werden, denn die Zeit drängt. Mit Bezug auf die seit vielen Jahren untragbaren und wiederholt von offiziellen Stellen deutlich und ausdrücklich gerügten Zustände am aktuellen Standort ist der Verwaltung der „heiße Atem“ der Unfallkasse NRW allgegenwärtig.

Die Verwaltung teilte mit, dass im Rahmen des Verfahrens zum dauerhaften Wohnen im Ferienhausgebiet „Am Pappelwäldchen“ und im Wochenendhausgebiet „Am Heienberg“ in Wissel eine wichtige Hürde genommen wurde. In der 1. Änderung des Regionalplanes wurde das Anliegen bestätigt. Das Verfahren wird nun auf der kommunalen Ebene weiterverfolgt.

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Denkmalschutz versus Barrierefreiheit

Zwei „Welten“ treffen aufeinander, zum einen die Belange des Landeskonservators bezüglich des Denkmalschutzes und zum anderen die Bedürfnisse aller – insbesondere aber die der seh- und mobilitätseingeschränkten – Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kalkar in Bezug auf die Barrierefreiheit. Die Unvereinbarkeit dieser „Welten“ wurde den Mitgliedern des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses in der 2. Ausschusssitzung am Donnerstag, den 3. November bei der Vorstellung der Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Marktplatzes sehr deutlich vor Augen geführt.

Unkritisch ist der Umbau der Hanselaerstraße und der Altkalkarer Straße. Der Landeskonservator, als „Beschützer“ der Denkmäler, zeigte jedoch wenig Begeisterung für die Maßnahmen zur barrierefreien bzw. barrierearmen Gestaltung des Marktplatzes in Kalkar im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK). Das Planungsbüro und die Verwaltung verwiesen auf die kontroversen Verhandlungen mit dem Denkmalschützer, der am liebsten alle Eingriffe in das sogenannte „historische Geläuf“ untersagt hätte. Das niederrheinische Rheinkieselpflaster auf dem Marktplatz ist für den Landeskonservator nahezu eine unantastbare „heilige Kuh“.

Die Verwaltung hatte im Vorfeld vier Musterflächen mit unterschiedlichem Kieselbelag und in verschiedenen Verlegearten auf dem Markt anlegen lassen. Ausschließlich die Variante mit geschnittenen Kieselsteinen zur Schaffung einer ebenen Oberfläche konnte die Mindestanforderung zur Barrierearmut erfüllen. Allerdings war die Ausführung so mangelhaft, dass die Ausschussmitglieder diesbezüglich massiv Handlungsbedarf einforderten. Die Verwaltung verwies auf den Zeitdruck, in der diese „optischen“ Muster erstellt wurden. Und so wurde nach einer intensiven Beratung zu diesem Thema vereinbart, dass die Verwaltung u. a. möglichst barrierefreie Ausführungen eruiert, als „technische“ Muster anlegen lässt und diese mit dem Landeskonservator ins sogenannte Benehmen setzt.

Dirk Altenburg (FORUM) wies u. a. darauf hin, dass es bei der geplanten Breite der querenden Wege von 1,50 m, gleichwohl der DIN entsprechend, bei einem gegenläufigen Passieren z. B. von Rollator Nutzern und / oder Rollstuhlfahrern zu Konflikten kommen kann. Eine breitere Wegführung wäre daher zu bevorzugen, so Altenburg. Dem Denkmalschützer musste schon die Normbreite „abgerungen“ werden und daher wären weitere Forderungen aussichtslos, so das Planungsbüro und die Verwaltung unisono auf den Einwand.

Da u. a. die Präzisierung weiterer gestalterischer Aspekte, wie z. B. die Auswahl einer Baumart und die Ausführung von erhöhten Sitzgelegenheiten mit Rückenlehnen den Beschlussvorschlag nicht berührten, wurden diese Beratungen auf einen späteren Zeitpunkt der Projektierung vertagt.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der beitragspflichtigen Grundstücke am Markt (Südseite Marktplatz), der Altkalkarer Straße und der Hanselaerstraße werden nun in einer Anliegerversammlung umfassend über Planungen und Kosten informiert. Lediglich die CDU-Ausschussmitglieder haben gegen den Beschlussvorschlag gestimmt, da mit dem Verweis auf die im Wahlkampf gesammelten Gegenstimmen zur geplanten Reduzierung der Parkplätze auf dem Marktplatz, eine weitere Beratung in der Angelegenheit mehrheitlich abgelehnt wurde.

Neben diesem Top wurde zuvor die Umgestaltung des Marktplatzes in Grieth vorgestellt und beraten. Die Planung zeigte sich stimmig. Die „Feinheiten“ mögen die GrietherInnen bestimmen, so der einstimmige Tenor. Die Verwaltung wurde u. a. beauftragt, die dritte Infoveranstaltung durchzuführen und auf Basis der Ergebnisse auch dieser Öffentlichkeitsbeteiligung den Förderantrag gegenüber der Bezirksregierung zu präzisieren.

 

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Mehr Planungssicherheit bei zukünftigen Straßenausbaumaßnahmen

Ob Verkehrswegekataster, Straßendatenbank oder Straßen- und Wegenetzkonzept, die Titulierung ist unerheblich, Hauptsache das Ergebnis stimmt überein!

Mit dem Beschluss des Straßen- und Wegenetzkonzepts der Stadt Kalkar gem. § 8a KAG (Kommunalabgabengesetz) NRW durch den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am Dienstag, den 24. November, erhält die Bürgerschaft endlich auf der Webseite der Stadt Kalkar einen Überblick über die geplanten Straßenausbaumaßnahmen der nächsten 5 Jahre. Durch die jährliche bzw. verpflichtende zweijährliche Fortschreibung des Konzepts ist eine Planungssicherheit garantiert. Diese ist absolut notwendig, da insbesondere die beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen zu erheblichen finanziellen Belastungen der Hauseigentümer führen können. Gleichermaßen erhält der Kämmerer Kenntnis über die Maßnahmen, so dass diese frühzeitig in den Haushaltsentwürfen berücksichtigt werden können.

Auszug aus der Drucksache:

„Das Konzept hat vorhabenbezogen zu berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können.“

Bereits Ende 2015 hatte die Fraktion des FORUM Kalkar die Erstellung eines Verkehrswegekatasters beantragt. Die Umsetzung „dümpelte“ seitdem vor sich hin, bis der Landtag mit der fünften Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) vom 01.01.2020 ergänzende Vorschriften beschlossen hat und in der Folge keine „Ausreden“ mehr die weitere Verzögerung entschuldigen konnten.

Neben den positiven Beschlüssen zur Änderung des Flächennutzungsplanes zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Wissel und des Bebauungsplanes in Kehrum für die Betriebserweiterung der Firma Silesia, beschloss der Ausschuss noch die Aufhebung und Neufassung der Satzung über die Ablösung von Stellplätzen in der Stadt Kalkar. Falls der Kauf eines „fiktiven Kfz-Stellplatzes“ notwendig wird, müssen im historischen Stadtkern in Zukunft jeweils 3.900 € berappt werden, im übrigen Stadtgebiet sind es „kostengünstige“ 3.300 €. Gründlich wie der Gesetzgeber ist, hat dieser auch an die Fahrradfahrer gedacht: Wer auf seinem Grundstück keinen Fahrradabstellplatz einrichten kann, darf analog für jeden fiktiven Fahrradstellplatz 500 € bzw. 400 € „hinblättern“.

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„Dicke Bretter“ bohren!

„Hätte die Verwaltung nicht viel früher …?“ Ja, hätte sie schon, aber …! Eine wirklich zufriedenstellende Antwort der Verwaltung auf die in harmonischer Eintracht gestellten „Hätte-Fragen“ von Sven Wolff (CDU) und Willibald Kunisch („Schwarz“-Grüne) auf das nun eingeleitete Zielabweichungsverfahren und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans für die Legalisierung des Dauerwohnens im Oybaum war nicht möglich. Der Beschluss zum Start des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung fiel auf der 38. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, den 20. August, erwartungsgemäß einstimmig aus.

Dr. Britta Schulz verwies auf die letztendlich in dem Verfahren ausschlaggebende Rolle der Bezirks- und der Landesregierung. Letztendlich drängt sich die Frage auf, ob und welche Früchte die Bemühungen der Kommunalpolitiker mit dem „guten Draht“ zur Landesregierung tragen? Bis auf ein paar wenige „Lippenbekenntnisse der Drahtzieher“, in der nicht nur die Stadt Kalkar betreffenden Misere mit den dauerhaft bewohnten Wochenend- und Ferienhausgebieten, sind bislang keine handfesten Bekenntnisse verlautbart worden. Die zu erwartende Klage zum Zielabweichungsverfahren kann nur zum Erfolg führen, wenn in den Köpfen der landespolitisch Verantwortlichen der sprichwörtliche „Schalter“ umgelegt wird. Nichtsdestotrotz hoffen alle Fraktionen auf einen guten Ausgang des Vorgangs zugunsten der leidgeprüften Oybaum-Bewohner.

Im Anschluss folgte eine intensive Beratung zum Umbau der „Altkalkarer Straße“, der „Hanselaerstraße“ und des Marktplatzes. In der Beratung kam dem Votum der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine hohe Gewichtung zu. Dem Wunsch nach einem reduzierten Parkplatzanteil auf dem Marktplatz wurde ebenso gefolgt wie dem Wunsch nach einer Begrünung durch Bäume als auch einer barrierearmen Querung des Marktplatzes. Die „Hanselaerstraße“ wird zur Spielstraße, die „Altkalkarer Straße“ und die Straße „Markt“ zu einer Tempo-20-Zone. Dirk Altenburg (FORUM), der selbst Rollstuhlfahrer ist, forderte eine „große Lösung“ und neben der eigentlichen Querung weitere barrierearme Wegeführungen ein, so dass der Marktplatz uneingeschränkt von mobilitätseingeschränkten Personen umrundet werden kann. In die Gestaltung soll auch die Außengastronomie vor dem Ratskeller einbezogen werden. In der Hinsicht müssen mit dem Landeskonservator noch „dicke Bretter“ gebohrt werden, da diesem schon bei kleinen Eingriffen in das „historische Geläuf“ die „Bauchschmerzen“ plagen.

Trotz der Vorfreude über die angestrebten Maßnahmen trübt die finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Straßenbaumaßnahmen den Ausblick. Voraussichtlich müssen diese in der „Hanselaerstraße“ ca. 10 €/m² „Vorteilsfläche“, in der „Altkalkarer Straße“ ca. 15 €/m² und in der Straße „Markt“ ca. 30 €/m² berappen. In den bevorstehenden Anliegerversammlungen wird diese vom Gesetzgeber vorgegebene Kostenbeteiligung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW erläutert. Die kommunalpolitischen Vertreter und die Verwaltung sind bestrebt, die Belastungen so gering als möglich zu halten. Das Dilemma an allen politischen Entscheidungen ist einerseits die Verpflichtung zur sparsamen Haushaltsführung und andererseits der gefürchtete Griff in das Portemonnaie der Bürger. Und das auch noch kurz vor einer Wahl! In jedem Fall reduzieren sich die anfallenden Kosten aufgrund der Förderung der Maßnahmen!

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Kieslehrpfad in Wissel

„Warum dauert es in der Verwaltung so lange …? Warum müssen die Menschen über zwei Jahre leiden …?“, so der notorische Verwaltungskritiker Willibald Kunisch („schwarz“-Grüne) auf der 37. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, den 13. August, an die Adresse des Stadtoberbaurates Frank Sundermann zum Bauvorhaben am Swartkopweg in Wissel.

„Weil nun einmal die Planungsvorgaben gelten, die auch unter der Regierungsbeteiligung der Grünen im Landtag vorgegeben worden sind. …“, so die „Retourkutsche“ des Verwaltungsbeamten.

Dass die Verwaltung sehr wohl ihre Aufgaben erledigt, zeigt u. a. die Vorstellung der Planungen und der Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen zur Umgestaltung des Marktplatzes in Grieth am Rhein. So soll der gesamte Bereich vor dem „Hanselädchen“ in der Version des vorliegenden roten Klinkerpflasters umgestaltet werden, der Transformator wird abgebaut und der Brunnen neugestaltet oder in einer alternativen Variante (z. B. „Schwengelpumpe“) dargestellt. Diesbezüglich soll der Planer seiner Phantasie freien Lauf lassen. Allerdings sollen die Kosten die 400.000 € Marke nicht übersteigen! In diesem Bereich des Marktplatzes soll auch zukünftig nicht mehr geparkt werden. Der Parkraum reduziert sich auf den kleineren Bereich am Schuldamm. Weitere Parkmöglichkeiten sollen im Bereich des Ehrenmals entstehen.

Und auch der im Zusammenhang mit dem „Verkauf der Mühlenstraße“ vom Kiesunternehmen zu realisierende Kieslehrpfad soll nun angegangen werden. Auf Antrag des FORUM ist dieser Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil beraten worden, Vertragsangelegenheiten werden allerdings weiterhin ausschließlich im nicht öffentlichen Teil beraten. Das Kiesunternehmen hat der Verwaltung nun die von einem Ingenieurbüro ausgearbeiteten Planunterlagen zur Errichtung eines verkehrssicheren Kieslehrpfades vorgelegt. Der Trassenverlauf entspricht dem aktuellen Verlauf der Wegeflächen, beginnend an der Mühlenstraße entlang der Wisseler Düne bis zur Hellendornstraße. Drei Aussichtspunkte sind vorgesehen; sie werden mit einem Pflasterband eingefasst und umlaufend eingezäunt. Zudem sind bei diesen unmittelbar am Auskiesungsgewässer gelegenen Aussichtspunkten Bänke und Tische sowie jeweils eine Schautafel geplant. Mit dieser Maßnahme wird auch der Kaltenberg neu asphaltiert. Das gesamte Projekt soll bis zum Frühjahr des kommenden Jahres umgesetzt werden.

In den Mitteilungen teilte die Verwaltung mit, dass für den Oybaum ein Zielabweichungsverfahren bei der Bezirksregierung beantragt werden soll. Parallel dazu soll die 3. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet werden, das bisherige Wochenendhausgebiet Oybaum soll in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Falls das Zielabweichungsverfahren abgelehnt wird, kann die Stadt im Anschluss den Klageweg zur Legalisierung des Dauerwohnens im Oybaums beschreiten.

Weiter teilte die Verwaltung mit, dass die Hanselaerstraße zum jetzigen Zeitpunkt keine Spielstraße werden kann. Das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve hat das Anliegen abgelehnt, da die Merkmale einer Spielstraße derzeit nicht gegeben sind. Mit der entsprechenden Umgestaltung der Straße im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes ist eine Umwandlung möglich.

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Hol- und Bringzone am Schulzentrum

Der vermeintlich personalkostensparende und Bürgernähe versprechende Antrag zur Einführung digitaler Bebauungspläne der CDU-Fraktion um ihren selbstbekennend verwaltungserfahrenen Bürgermeisterkandidaten Sven Wolff, erwies sich in der Beratung als unzureichend recherchierte Luftnummer und klassischer Rohrkrepierer, bei dem der Schuss nach hinten losging. Denn alle Bebauungspläne und dazugehörige Informationen können schon seit einigen Jahren über das Geoportal Niederrhein online abgerufen werden.

Und so zog der Ausschussvorsitzende Carsten Naß (CDU), der wieder einmal mehr als „Dominator“ und nicht als Moderator der Sitzung agierte, nach den deutlichen Worten der Verwaltung den Antrag auf der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am Donnerstag, den 30. April 2020, „zähneknirschend“ zurück.

Das Geoportal Niederrhein ist ein Angebot der Kreise Kleve, Wesel und Viersen mit den kreisangehörigen Kommunen sowie der Stadt Krefeld und des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) und ist kostenfrei für alle Bürger zugänglich. Selbstverständlich wird das Geoportal auch von der Verwaltung in Kalkar genutzt, so der Oberbaurat Frank Sundermann u. a. in seiner Stellungnahme zum Antrag.

Die Hauptthemen der Sitzung standen allerdings im Zusammenhang mit der Realisierung des Integrierten Handlungskonzepts (InHK). Vor der Beratung stellte das Ingenieurbüro Runge IVP die Verkehrsuntersuchung zur Optimierung der Verkehrssituation am Schulzentrum Kalkar vor. Hier herrschen zu Schulbeginn und Schulende, bedingt durch die sogenannten Elterntaxis, verkehrstechnisch chaotische Verhältnisse. Es ist schon ein kleines Wunder, dass die Situation bislang nicht zu schwerwiegenden Unfällen mit Personenschäden geführt hat. Und so soll nun in der fußläufigen Nähe des Schulzentrums eine Hol- und Bringzone für die Elterntaxis geschaffen werden. In dem Beratungsverlauf kristallisierte sich heraus, dass nur entsprechende Bereiche an der Rheinstraße und oder am Oyweg geeignet sind, die Situation vor der Schule zu entschärfen. Sorge bereitet allenthalben die fehlende Akzeptanz der Eltern, ihre Sprösslinge ca. 250 m hinter der Schule in einem „abgelegenen“ Bereich abzusetzen. Nach einer intensiven Beratung mit allem für und wider wurde u. a. folgender Beschluss gefasst: Die Xantener Straße wird zeitnah an den Kreisverkehr angebunden und an dem folglich ehemaligen Stich eine provisorische Hol- und Bringzone eingerichtet. Auf diese Weise können Erfahrungen gesammelt werden, wie funktionell oder weniger geeignet sich diese Variante darstellt. Des Weiteren werden die Machbarkeit und die Kosten für eine Realisierung der Zonen am Oyweg und der Rheinstraße geprüft.

Als weiterer Beratungspunkt zum InHK folgte die Vorstellung und Erörterung des Planungsstandes zur Umgestaltung von Marktplatz, Altkalkarer Straße und Hanselaerstraße. Da sich die Ausschussmitglieder im Verlaufe der Diskussion, aufgrund nachgereichter Unterlagen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, der bereits fortgeschrittenen Beratungsdauer und noch anstehender notwendiger Beschlüsse außer Stande sahen, diese komplexe Thematik verantwortungsvoll voranzubringen, wurde der Beschluss gefasst, zeitnah eine Sondersitzung anzusetzen.

Selbstverständlich ist auch unter den aktuellen Beschränkungen die Öffentlichkeit eingeladen, diese Sondersitzung zu besuchen.

Alle weiteren TOPs der Tagesordnung wurden einstimmig beschlossen

Ihr FORUM Kalkar

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