Eine Menge Holz…und keine Baumschutzsatzung!
Das war eine „Menge Holz“ für die Mitglieder des Bau- Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss auf ihrer letzten Ausschusssitzung in diesem Jahr am 30. November im großen Sitzungssaal des Rathauses. Gut vier Stunden dauerte die Sitzung, da die Tagesordnungspunkte viel Potential für einen zeitintensiven Beratungsverlauf boten.
Die erstmalige Herstellung der Straßen „Bienemannsweg“, „Giltjesweg“ und „Hortmannsweg“ in Wissel stand oben auf der Tagesordnung. Nach der Vorstellung der Ausbaumaßnahmen wurde beschlossen,die Herstellung des Hortmannsweges aufzuschieben, da derzeit nur ca. 30 % bebaute Flächen an den Weg angrenzen und bei einer zukünftigen Bebauung des unbebauten Areals Beschädigungen an der neuen Straße zu erwarten sind. Für den 18. Dezember um 19 Uhr werden die Anwohner zur Vorstellung der Ausbaumaßnahmen in das Kulturhaus in Wissel eingeladen.
Der städtebauliche Entwurf zum geplanten Neubaugebiet „Calcarberg“ fand ebenfalls die allgemeine Zustimmung der Ausschussmitglieder. Die Bebauung des „Biesemann-Geländes“ mit Einfamilien– und Doppelhäusern wurde als sehr wünschenswert angesehen. Allerdings erwarten die Anwohner des Vossegatweges ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, so dass der Wunsch nach einem gesonderten Fuß- und Radweg geäußert wurde.
Die Neuaufstellung des Flächennutzugsplanes (FNP), der nun schon seit vier Jahren auf „Halde“ liegt, so die Projektleiterin Angelique Ahn vom Planungsbüro WoltersPartner GmbH (Coesfeld) wörtlich, musste auf den Weg gebracht werden. Dirk Altenburg (FORUM) stellte zu Beginn der Beratungen den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt zu verschieben, da sich die vorgelegten Unterlagen in der„Papierversion“ und in elektronischer Form deutlich voneinander unterschieden. Stadtoberbaurat Frank Sundermann verwies auf eine voreilige Versendung der Papierunterlagen mit rot markierten Textbereichen, die jedoch nur intern von Belang waren. Nach der für Klarheit sorgenden Beratung zog Dirk Altenburg seinen Antrag zurück, so dass der Ausschuss nun den einstimmigen Beschluss über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange fassen konnte. Neben vielen redaktionellen Änderungen waren im neu vorgelegten Entwurf des FNP folgende wichtige Punkte geändert worden:
Ebenfalls einstimmig wurde das „Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ (IHK) beschlossen. Jedoch wurde die Beschlussfassung dahingehend geändert, dass die Einzelmaßnahmen jeweils im Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss und im Rat nochmals beraten und beschlossen werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger werden ebenfalls im Falle der Realisierung weiter in das langjährige Verfahren mit einbezogen.
Durch die Beantragung des integrierten Handlungskonzeptes fand nun auch die Anbindung der Xantener Straße (Zufahrt Aldi) an den Kreisverkehr wieder den Weg auf die Tagesordnung. Ursprünglich aus Kostengründen verworfen, wird das Planverfahren nun nach Beschluss mit 9 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung erneut weiter verfolgt. Ein notwendiges Lärmschutzgutachten war bereits im bisherigen Verlauf des Verfahrens erstellt worden.
Für ein bereits in den 1920er Jahren errichtetes Wohnhaus in der Graben- und Wallzone (Bebauungsplan Nr. 039) ist die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden als auch der sonstigen Träger öffentlicher Belange einstimmig beschlossen worden. Die Thematik war zuvor bereits im Gestaltungsbeirat behandelt worden. Ziel des Verfahrens ist es, einen Bestandsschutz für das Wohnhaus herbeizuführen. Im Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen“ zweifelte ein Bürger das Legalisierungsverfahren für das Gebäude an, da dieses im Jahr 1984 umfangreich verändert wurde. Die Verwaltung sagte eine Überprüfung zu.
Ebenfalls einstimmig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 – Altkalkar Postweg beschlossen. Aus städtebaulicher Sicht ist die beantragte Änderung der Baugrenzen zu begrüßen, da durch diese Maßnahme eine effizientere Nutzung des Wohnbaugrundstückes ermöglicht wird.
Ein Bürger aus Grieth stellte den Antrag, eine Lärmschutzwand entlang der Rheinuferstraße L8 auf seinem Grundstück errichten zu können. Die max. Höhe ist mit 2 m vom Niveau des angrenzenden Fahrradwegs aus gemessen begrenzt. Zudem muss diese „Wand“ begrünt werden. Mit 10 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 Grieth–West beschlossen. Im Zusammenhang mit dem Verfahren entstanden der Stadt Kalkar Kosten für ein Gutachten in Höhe von 950 €. Das „schmeckte“ den kommunalpolitischen Vertretern weniger gut, da es sich um ein rein privates Anliegen eines Anwohners handelt.
Richtig lebhaft wurde es noch einmal zur Beratung eines Antrages zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Wohngebiet „Auf den Behrnen“. Zwischen den Wohnhäusern und Hausgruppen sind nach einem Satzungsbeschluss aus dem Jahr 2006 Gehölzstreifen anzulegen. Dort, wo eigentlich Grünstreifen angelegt werden sollten, haben einige Hauseigentümer Gartenhäuser, Geräteschuppen und Kiesstreifen errichtet. Ein Anwohner stellte nun wegen eines gegen ihn gerichteten ordnungsbehördlichen Verfahrens der unteren Landschaftsbehörde einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes. Vorausgegangen war die Beschwerde eines Nachbarn wegen eines vom Antragssteller im Pflanzstreifen errichteten Gartenhäuschens, was laut Satzung unzulässig ist. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass dem Antrag nicht gefolgt werden kann und folgten dahingehend der Beschlussvorlage der Verwaltung.
In den „Mitteilungen“ teilte die Verwaltung mit, dass in der Schwester-Walburga-Straße in Appeldorn ein Test mit LED-Leuchtmitteln in den Straßenleuchten durchgeführt werden soll. Die Ergebnisse sollen bei zukünftigen Maßnahmen berücksichtigt werden.
Im Tagesordnungspunkt„Fragen nach §17 der Geschäftsordnung“ fragte Dirk Altenburg nach dem Sachstand zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Oybaum. Die Bürgermeisterin und der Stadtoberbaurat können nach einem Treffen mit der zuständigen Landesministerin Ina Scharrenbach und der Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher leider keine Entwarnung geben. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird dem Kreis Kleve als zuständiger Unteren Bauaufsichtsbehörde eine Handlungsanweisung erteilen, wie in der Angelegenheit weiter zu verfahren ist.
André Peters (CDU) fragte nach einem Sachstandsbericht zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses am Scholtenweg in Wissel. Dort „brodelt“ es in der Nachbarschaft. Die Verwaltung verwies auf die Genehmigung durch den Kreis Kleve.
Günter Pageler fragte u. a. nach der Einrichtung einer Baumschutzsatzung, da z. B. auf Baugrundstücken gerne gründlich „aufgeräumt“ wird. Die Verwaltung verwies auf die Stadt Kleve,wo die Umsetzung der Baumschutzsatzung mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist.
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