Haupt- und Finanzauschuss

Kooperationsvertrag mit Naturschutzzentrum Kreis Kleve e. V.

„Was bekommen wir für das Geld?“, so die kritische Frage aus den Reihen der CDU und dem Ratsmitglied der FDP zu dem angedachten Kooperationsvertrag mit dem Naturschutzzentrum im Kreis Kleve e. V., der mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 5.000 € verbunden ist. Und die Antworten waren durchaus „bunt“, auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. April im Pädagogischen Zentrum.

Die Verwaltung verwies auf die detailliert in der Drucksache aufgeführten Leistungen des Naturschutzzentrums.

Auszug aus der Drucksache:

Seit Jahren betreut das Naturschutzzentrum im Kreis Kleve die FFH-Gebiete im Kalkarer Stadtgebiet (u.a. die Wisseler Dünen) in einer vom Land NRW geförderten Aufgabenübertragung. Eine Zusammenarbeit der Stadt Kalkar mit dem Naturschutzzentrum hat sich in den letzten Jahren beispielsweise im Projekt „Rheinaue erleben“, aber auch bei einzelnen Abstimmungen, Gesprächen und Vorträgen (Boetzelaerer Meer, Artenschutz, Blühflächen, Nistkästen und Schädlingsbekämpfung) ergeben.

 In einer vereinbarten Kooperation können jedoch Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz und zur naturverträglichen wie naturtouristischen Nutzung aktiv gestaltet und realisiert werden. Dieses betrifft nicht allein die ausgewiesenen FFH-Gebiete. Eine Beratung und Konzeptionierung z. B. für Ausgleichsflächen ist damit eingebunden. Mit dieser Kooperation setzt die Stadt Kalkar ein Signal für die wichtigen Belange des Naturschutzes in unserer heimatlichen Region und fördert zugleich umweltpädagogische Maßnahmen.

Definition FFH-Gebiet:

FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind.

Dirk Altenburg (FORUM) wies auf den deutlichen Imagegewinn der Stadt bei einer Kooperation hin. Zudem kann das Naturschutzzentrum aktuell einen fachlichen Beitrag zur weiteren Verwendung der im ländlichen Wegenetzkonzept aufgeführten entbehrlichen Wege leisten. Denn diese sollen nicht einfach „versilbert“ werden, sondern unter Betrachtung der ökologischen Aspekte ggf. in die Natur eingebunden werden. Die FBK stimmte dieser Einschätzung vollumfänglich zu. Und „die Grünen“ zeigten mit dem Verweis auf die jahrelangen kostenlosen Tätigkeiten für die Stadt Kalkar mit dem Ausspruch „Das haben die sich nun auch verdient …“ ihre „gönnerhafte Seite“.

Der Beschluss fiel einstimmig aus – ebenso wie alle weiteren Beschlüsse zur Tagesordnung.

Der Tagesordnungspunkt zum Neubau des Bauhofs war bereits zu Beginn der Sitzung abgesetzt worden. Des Weiteren stand u. a.  die Widmung eines weiteren Trauortes für Eheschließungen im Stadtgebiet zur Beratung an. Die Verwaltung verwies auf die erfreuliche Zahl an Trauungen in der Stadt. Bislang werden im historischen Rathaus, in der Mühle und auf der Burg Boetzelaer Trauungen durchgeführt. Zur „Widmung eines neuen Trauortes“ ist ein Arbeitskreis gegründet worden.

Die Realschule erhält für die beiden Informatikräume 48 Computer und Bildschirme. Die Räume werden zuvor modernisiert.

 

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Haushaltberatungen 2021

Das war ein klassisches Déjà-vu, welches diejenigen Ratsmitglieder im Pädagogischen Zentrum des Jan-Joest-Gymnasiums auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2021 erleben durften, die auch bereits an den Beratungen zum Haushalt 2020 am 05.12.2019 teilgenommen haben. Nahezu wortgleich argumentierte der Fraktionsvorsitzende der CDU in dem ablehnenden Votum seiner Fraktion zum vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2021/22 (Auszug aus dem Protokoll der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 05.12.2019):

RM Boßmann erklärt für die CDU-Fraktion, dass einige Ungereimtheiten im Haushaltsentwurf zu finden seien und spricht dabei besonders die Berücksichtigung des Verkaufs des Wisseler Sees an, wohingegen das Risiko der steuerlichen Aspekte nicht berücksichtigt wurde. … Er halte die Berücksichtigung des Verkaufserlöses daher für unseriös. …

Und auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Willibald Kunisch, lehnte den aktuellen Haushaltsentwurf mit der gleichlautenden Begründung ab und unterstrich nochmals sein Veto zum Verkauf des „Wisseler Sees“. Allerdings wird den Bürgern die vorherige Zustimmung der Grünen zum Verkauf durchweg vorenthalten, denn ursprünglich konnte dieser den Grünen nicht schnell genug realisiert werden (Auszug aus dem Protokoll der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 05.12.2019):

RM Kunisch … Auch er fragt nach dem Sachstand zum Verkauf des Wisseler Sees und äußert die Meinung, dass die Verwaltung mittlerweile vor sich „her dümpele“. RM Kunisch erklärt, dass sich die Fraktion Bündnis90/Die Grünen mittlerweile gegen einen Verkauf des Wisseler Sees aussprechen würde.

Siehe auch: Öffentliche Niederschrift 05.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss (kalkar.de)

Und wiederum konnte die Bürgermeisterin, Dr. Britta Schulz, nur auf das laufende Verfahren verweisen, das sich als kompliziertes Machwerk darstellt. Während des vergangenen Wahlkampfes haben die Vertragsverhandlungen auf Wunsch des Kaufinteressenten geruht. Diese sind mittlerweile abgeschlossen und das Vertragswerk kann unverzüglich zur steuerlichen Prüfung an die Finanzbehörde übergeben werden, so die Bürgermeisterin. Auch wies Dr. Britta Schulz wiederholt darauf hin, welch fatales Signal vom Wirtschaftsstandort Kalkar gesendet wird, wenn vormals gefasste Beschlüsse einfach im Nachhinein ignoriert werden, obgleich sich an der Situation nichts geändert habe.

Die mahnenden Worte blieben von den drei Ausschussmitgliedern der CDU, von Willibald Kunisch (Grüne) und Boris Gulan (FDP) ungehört, so dass der Beschluss zum Haushalt mit 6 zu 5 Stimmen denkbar knapp ausfiel.

Die sichtlich aufgrund des knappen Ergebnisses konsternierte Bürgermeisterin machte mit den abschließenden Worten, „Sie haben auch eine Verantwortung zu tragen“, aus ihrer Enttäuschung keinen Hehl.

Die Beratungen zur Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar verliefen ebenfalls kontrovers. Dirk Altenburg (FORUM) mochte der Änderung im Absatz 7 „Kostenersatz statt Sachleistung“ nicht folgen. Lt. Drucksache hat Willibald Kunisch bei der Verwaltung vorgesprochen und darum gebeten, anstelle der nicht erbrachten Sachleistung in Form eines Sitzungsraumes die Kosten für die Bereitstellung eines WLAN-Zugangs sowie weitere Betriebskosten (insbesondere Strom, Heizung) zu erstatten. Die Verwaltung schlug vor, Fraktionen, die für ihre Fraktionssitzungen keine Räumlichkeiten im Rathaus nutzen, einen monatlichen Kostenersatz von 100 € für ihre Betriebskosten zu gewähren. Altenburg bot an, den vom FORUM genutzten Besprechungsraum in Absprache mit den Grünen gemeinsam zu nutzen. Das wiederum wurde als wenig praktikabel angesehen, da überwiegend der Montag von den Fraktionen zur Vorbereitung auf die Sitzungen favorisiert wird. In der Folge wurde beschlossen, dass Fraktionen bis einschließlich 8 Mitgliedern 80 € und darüber hinaus 120 € alternativ als Sachleistung in Anspruch nehmen können.

Die CDU forderte von der Verwaltung, den Absatz 4 „Zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende“ erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Der Beschluss zum Verzicht auf diese Gelder sei aus ihrer Sicht zum Zeitpunkt des Beschlusses nicht rechtskonform gewesen. Die Bürgermeisterin verwies auf die geltende Gesetzeslage, wonach ein Verzicht rechtmäßig ist. Unterstützung erhielt die CDU von Willibald Kunisch. Die Thematik zur zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende wird erneut von der Verwaltung in einer Drucksache vorbereitet.

Zum Antrag der FBK, Taxischeine für Fahrten zum Impfzentrum für Impfwillige ab dem 80. Lebensjahr zu übernehmen, gab die Verwaltung einen Sachstandsbericht. Es leben 850 Personen dieser Altersgruppe in Kalkar. 150 davon leben in Einrichtungen und 700 in Privathaushalten. Die Bürgermeisterin vertraut auf die gute Vernetzung der Nachbarschaften und Vereine in den Stadtteilen, falls die familiäre Unterstützung nicht vorhanden ist. Falls der Bedarf dennoch besteht, so werden die Fahrten von der Verwaltung organisiert. Es haben sich bereits Personen bereiterklärt, den Transfer zu übernehmen. Die Fahrten sind durch die Stadt versichert und falls alle Stricke reißen, kann auch die Verwaltung das „Steuer übernehmen“.

In den Mitteilungen teilte die Verwaltung mit, dass in der “neuen Mitte“ in Appeldorn im Rahmen der Baumaßnahme 6 Bäume gefällt werden müssen. Die Fällungen werden im Februar vorgenommen.

Bleibt gesund!

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Auch 2021 wieder Vergabe des Heimat-Preises

„Wat mutt, dat mutt!“ – und das möglichst schnell! Denn ohne die Beschlüsse aus der Kommunalpolitik verzögern sich viele verwaltungstechnischen Vorgänge. Und so warten z. B. betroffene Bauherrinnen und Bauherren ungeduldig auf die Entscheidungen der ehrenamtlich engagierten KommunalpolitikerInnen, um ihre Bauprojekte umsetzen zu können. In Kalkar wurde den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses – Corona-bedingt – die Entscheidungsgewalt des Rates übertragen, um die notwendigsten Vorgänge zu beraten und zu beschließen.

Nicht „muckelig warm“ im altehrwürdigen Ratssaal, sondern im gut belüfteten pädagogischen Zentrum im Jan-Joest-Gymnasium traf am Dienstag, dem 12. Januar, der Haupt- und Finanzausschuss mit ausreichend Abstand und „FFP2-maskiert“ zusammen. 30 Tagesordnungspunkte mussten bewältigt werden, davon der ein und andere im Handstreich, wie z. B. die Einwohnerfragen, da kein Einwohner sich in den Besucherbereich „verirrt“ hatte. Dem gegenüber bestand reichlich Beratungsbedarf zur Wiedereinführung der Zweitwohnsteuer, bei der Änderung der Friedhofssatzung und der Antragstellung zum Investitionspakt Sportstättenförderung.

Neben dem Neubau eines Platzhauses für den Sportplatz Hönnepel/Niedermörmter steht u. a. auch die Errichtung einer generationsübergreifenden Spielfläche innerhalb der Graben- und Wallzone auf der Wunschliste. Bereits für das Jahr 2020 hatte die Stadt Kalkar zwei Maßnahmen beantragt. Zum einen handelte es sich um den vollständigen Austausch der vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Sportplätze gegen energiesparende LED-Technik, zum anderen um den Umbau des Tennenplatzes der Sportanlage in Appeldorn in einen Naturrasenplatz. Beide beantragten Maßnahmen fanden im Jahr 2020 beim Land keine Berücksichtigung, wurden aber automatisch ins Antragsverfahren für das Jahr 2021 übernommen. Da bleibt nur die Daumen drücken, damit die Wünsche in Erfüllung gehen!

Und das gilt auch für die „Oybaumer“. Die Verwaltung teilte mit, dass zwischenzeitlich, wie vereinbart, zum einen die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt wurde und parallel dazu die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens. Beide Vorgänge stehen im Zusammenhang zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Oybaum.

Der Hauptausschuss stimmte auch einer Teilnahme am Heimat-Preis 2021 zu. Der Heimat-Preis wird im Jahr 2021 in Kalkar für besondere Verdienste im Bereich Soziales, Nachbarschaftshilfe und Fürsorge vergeben.

Bleibt gesund!

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Was soll’s – doppelt hält besser!

„Stimmenfang gewürzt mit einer Prise Effekthascherei…“, sind so die letzten Anträge der CDU Kalkar zu verstehen? So wie der Antrag zur Einführung digitaler Bebauungspläne, ist auch der neueste Antrag zur Einführung einer sofortigen Haushaltsdisziplin lediglich eine Verdoppelung eines bereits bestehenden Sachverhaltes. Und so konnte die CDU ihren vermeintlich sicher geglaubten „Coup“ auf der 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 07.05.2020, auch wieder nicht landen.
Nur die „Koalition“ aus CDU und Bündnis90/Die Grünen stimmten für den eingebrachten Antrag. Auf das „Veto“ der Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz hin echauffierte sich der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ansgar Boßmann, regelrecht: „Sie sind also gegen die Einhaltung der Haushaltsdisziplin? Ja das ist aber interessant, ja das ist …“, so Boßmann mit raumgreifender Körpersprache zur zusätzlichen Unterstreichung seiner Worte. Die Bürgermeisterin äußerte ihr Unverständnis für diese unhaltbaren Unterstellungen und erklärte zum wiederholten Mal, dass sie selbstverständlich für die Haushaltsdisziplin ist, aber nicht für den Antrag stimme, da der sorgsame Umgang mit dem Haushalt nun einmal ein genereller Bestandteil in der Verwaltungsarbeit ist. Dirk Altenburg (FORUM) verwies in seinem Wortbeitrag unter anderem auf die Haushaltssatzung und das seit Jahren bestehende freiwillige Haushaltssicherungskonzept. „Letztendlich bestimmt der Rat über die Ausgaben. Die Ausgaben in Bezug auf das Integrierte Handlungskonzept (InHK) für das Jahr 2020 beinhalten überwiegend Planungskosten“, so Altenburg weiter.
Der Kämmerer erklärte unter anderem zur Frage nach den Gewerbesteuereinnahmen, dass zur Zeit Gewerbesteuerherabsetzungen und Stundungen in der Höhe von ca. 325.000 € vorliegen. Die Gewerbesteuereinnahmen sind in der Haushaltssatzung in Bezug auf die erfreuliche Entwicklung der Vorjahre moderat eingeplant. Selbstverständlich hat die Verwaltung einen sorgsamen Blick auf die Entwicklung und wird den Rat entsprechend informieren.

Faktencheck:
Auszug aus dem Freiwilligen Haushaltsicherungskonzept der Stadt Kalkar:
Die Stadt Kalkar hat nach § 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (§ 75 Abs. 2 S. 1 GO NRW).
Und aus der Gemeindeordnung des Landes NRW:
§ 75 GO NRW – Allgemeine Haushaltsgrundsätze
(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
(2) Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.

Definition der Haushaltsdisziplin

:
Der Begriff der Haushaltsdisziplin im weiteren Sinne ist definiert als die konsequente und dauerhafte Einhaltung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern durch öffentliche Gebietskörperschaften. Dies gilt sowohl im Rahmen der Haushaltsplanung als auch im Kontext des Haushaltsvollzugs.

Die Definition des Begriffs der Haushaltsdisziplin im engeren Sinne verlangt zusätzlich die stetige Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts (Grundsatz des Haushaltsausgleichs).

Die Kontrolle der Haushaltsdisziplinerfolgt durch verschiedene interne und externe Kontrollorgane. Kontrollorgane sind insb. die Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden (z.B. Rechnungshof, Kommunalaufsicht) sowie die Organe der jeweiligen Volksvertretung.

Die Tagesordnung beinhaltete im öffentlichen Teil neben den Standard-Tops, wie z. B. die Einwohnerfragen, noch den unterjährigen Finanzbericht, der lediglich zur Kenntnis genommen wurde. Einwohnerfragen wurden nicht gestellt.

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„Es darf nicht sein, was nicht sein soll!“

„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ – Zitat Konrad Adenauer (CDU), aber dazu später!

„Das glaube ich nicht… Das kann ich mir nicht vorstellen…“, so die CDU unisono zum Tagesordnungspunkt 2 Bau- und Betriebshof der Stadt Kalkar – Beschluss zum weiteren Verfahren der Standortplanung auf der 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 12. März 2020 im historischen Ratssaal. Gemäß dem Motto: „Es darf nicht sein, was nicht sein soll!“, offenbarte die CDU pressewirksam nun schon zum wiederholten Mal ihr tiefes Misstrauen in die Arbeit der Verwaltungsmitarbeiter und der Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz (FORUM).

Ist es eine „Wahrnehmungsstörung“ in den Reihen der CDU, oder doch eher parteitaktisches Kalkül vor der Kommunalwahl am 13. September, oder gar das Unvermögen dringend notwendige Entscheidungen zu treffen? Denn äußerst dringend ist die Entscheidung zur Standortplanung des Bauhofes, da die Verwaltung „den heißen Atem der Unfallkasse im Nacken spürt“.

Auszug aus der Drucksache DS 10/553 zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.09.2018:

Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar wurde seitens der Unfallkasse NRW unter Fristsetzung bis zum 01.11.2018 aufgefordert, die Beseitigung der aufgeführten sicherheitstechnischen Mängel unverzüglich durchzuführen. Die Niederschrift zur sicherheitstechnischen Überprüfung vom 15.05.2018 wird seitens der Unfallkasse als Revisionsbericht und damit als Vorstufe zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens gesehen. Es ist somit dringender Handlungsbedarf gegeben.

Und die CDU sollte mit ihrem Bürgermeisterkandidaten Bescheid wissen:

Auszug aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2019:

Dipl.-Ing. Böhning vom Büro pbs architekten in Aachen stellt anhand der als Anlage 1 beigefügten PowerPoint-Präsentation die Machbarkeitsstudie zur Standortentwicklung des Bau- und Betriebshofes der Stadt Kalkar vor.

RM Wolff bezieht sich bei seinen Fragen auf die Ausführungen des Herrn Böhning und fragt nach, ob es im Hinblick auf die Lärmbelastung nicht auch eine Art Bestandschutz gebe. Er führt aus, dass, wenn der Bauhof an der bisherigen Stelle umgebaut würde, doch ggf. kein neues Schallschutzgutachten erstellt werden müsse. Architekt Böhning erklärt, dass der Bau- und Betriebshof zurzeit aufgrund des Bestandschutzes noch betrieben werden könne. Sollte es am jetzigen Standort zu umfangreichen Sanierungen und Baumaßnahmen kommen, müsse ein Schallschutzgutachten vorgelegt werden, welches die Stadt Kalkar an dieser Stelle nicht bekommen werde. Weiterhin führt Herr Böhning aus, dass jederzeit auch ein Nachbar die Stadt auffordern könne, ein Schallschutzgutachten zu erstellen, sodass der Standort generell nicht geeignet sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit 10 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en):

Dem Bau- und Betriebshof der Stadt Kalkar ist ein neues Gebäude mit den erforderlichen Lager- und Bewegungsflächen zur Verfügung zu stellen.

Und da sind wir wieder beim „Geschwätz von gestern“ oder besser, der Abstimmung von gestern. Aus der Standortanalyse erfolgte das Ergebnis, den Bauhof auf einem gut 6.000 m² großen Grundstück am Oyweg zu errichten. Die Kosten für dieses belaufen sich auf 367.000 €. Zudem sind Aufwendungen von ca. 4.322.000 € für die Planung und Errichtung des Bau- und Betriebshofes veranschlagt.

 

Zugegeben, „eine Menge Holz“, allerdings soll der Bauhof kein „Luxustempel“ werden, sondern ein auf die Zukunft ausgerichteter Zweckbau. Die Planungen sollen mehrere Varianten vorsehen, die den politischen Vertretern vorgestellt werden. Die Bürgermeisterin wies mehrfach darauf hin, dass die 4,3 Mio. € nicht zum Beschluss anstehen.

Der Beschluss, dem Bau- und Betriebshof der Stadt Kalkar ein neues Gebäude im Gewerbegebiet „Kalkar-Ost“ (Oyweg) zur Verfügung zu stellen und in einem Ausschreibungsverfahren ein Planungsbüro zu ermitteln, wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Gegen-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.

Es ist erstaunlich, wie sich insbesondere die CDU der Verantwortung verweigert, die Unzulänglichkeiten und Versäumnisse aus der Vergangenheit zu bewältigen. Der in den 1970er Jahren errichtete Bau- und Betriebshof ist durch ausgebliebene Investitionen in den Zustand verfallen, in dem er sich aktuell präsentiert – im wahrsten Sinne kaputtgespart. Da gilt es „anzupacken“ und Entscheidungen zu treffen. Zögern ist hier fehl am Platz. Gezögert wurde leider bereits viel zu lang!

In einem weiteren Tagesordnungspunkt nahmen die Ausschussmitglieder den Sachstandsbericht zur Deichsanierung Xanten-Kleve, 3. Abschnitt, 4. Baulos (Hof Knollenkamp-Rheinbrücke Emmerich) u. a. zur Kenntnis, dass der Deichverband von der Stadt Kalkar u. a. die Errichtung eines Weidezaunes auf der Deichkrone beidseitig des geplanten Radweges sowie dessen Unterhalt erwartet. Die Kosten für die Errichtung des Zaunes sind mit schlappen 114.000 € (!) veranschlagt. Diesbezüglich wurde vereinbart, dass die Verwaltung mit dem Deichverband und ggf. weiteren „Institutionen“ Kontakt aufnimmt. Es bestand ein allgemeines Unverständnis darüber, dass anscheinend „nur“ der Deichverband Xanten-Kleve solch aufwändige Maßnahmen fordert. Der Ausschuss beschloss, trotz der eventuell erforderlichen Aufwendungen einstimmig, die Planungen fortzuführen.

Ebenso einstimmig wurde beschlossen, dass die Verwaltung einen fachlich geeigneten Dienstleister mit der Durchführung einer „Fokusberatung Klimaschutz“ beauftragt. Diese Maßnahme resultiert aus dem Antrag der Fraktion FORUM Kalkar vom 03.07.2019 an den Rat der Stadt Kalkar und dessen Beschluss.

 

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Schwarz-grüne Blockade in Kalkar

Nein zum Haushaltsentwurf, nein zum Stellenplan und nein zur Vorstellung für den Neubau des Bauhofes an dem alternativlosen Standort am Oyweg durch das Planungsbüro und große Bedenken zum Verkauf des „Wisseler Sees“: Es hagelte Misstrauensbekundungen und verbale Angriffe in Richtung der Verwaltung durch die „schwarz-grüne Koalition“ auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 5. Dezember.

Ansgar Boßmann, Sven Wolff (beide CDU) und Willibald Kunisch (Grüne) mochten der Verwaltung keine bzw. nicht die erforderlichen sechs neuen Planstellen genehmigen, obwohl das Ergebnis aus der vom Rat beauftragten Organisationsuntersuchung der Verwaltung unter anderem diesen Bedarf ermittelt hatte. In den letzten Monaten gab sich die Verwaltung um Dr. Britta Schulz alle Mühe, dem Informationsbedarf und den „Wünschen“ der Kommunalpolitiker nachzukommen. So kam sogar Lob für das Engagement aus dem Munde der Zweifler, aber Sven Wolff forderte vor Neueinstellungen erst die Ausschöpfung der interkommunalen Zusammenarbeit und das Outsourcing von Verwaltungsaufgaben, als auch eine Untersuchung der Verwaltung auf Optimierungspotential. „Alles schon geschehen …“, so die Bürgermeisterin auf die Forderungen des „CDU Anwärters“ auf ihren Posten. Dirk Altenburg (FORUM) erinnerte unter anderem an die Auswertung der Organisationsuntersuchung mit den diversen Prüfungsergebnissen und letztendlich an die Verantwortung der Politik den überlasteten Verwaltungsmitarbeitern gegenüber. „Wir haben auch die Aufgabe, der Verwaltung genügend Personal zur Verfügung zu stellen…“, so Altenburg. Boris Gulan (FDP) vermisste die Anwesenheit der „Zweifler“ auf dem von der Verwaltung initiierten Tag „Politik meets (trifft) Verwaltung“, an dem die Ratsmitglieder eingeladen waren, mit den Mitarbeitern der Verwaltung zu sprechen. Aber die Mühe hat kein Umdenken bewirkt und so wurde der Stellenplan mit nur einer Stimme Mehrheit zum Beschluss an den Rat empfohlen.

Mit einer ebenso knappen Mehrheit wurde auch der Haushaltsplan 2020 an den Rat empfohlen, obwohl alle Maßnahmen von den Ausschussmitgliedern als unkritisch gesehen wurden. Dirk Altenburg vermisste mit Bezug auf die geringeren Einnahmen bei den Friedhofsgebühren Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation und beantragte die Erstellung eines Konzeptes für die Kalkarer Friedhöfe. Ansgar Boßmann mochte für die CDU dem Haushaltsplan nicht zustimmen, da für den Neubau des Bauhofes Kosten in Höhe von 4,3 Mio. € angegeben sind. Es macht den Eindruck, als ob alles schon festgelegt ist. Er misstraue der Verwaltung, so Boßmann.  Gleichermaßen mochte er den Erlös in Höhe von 1 Mio. € aus dem Verkauf des „Wisseler Sees“ so im Haushalt nicht eingeplant sehen und zweifelte nun auch die Sinnhaftigkeit des Verkaufes an, der allerdings gemeinsam im Rat beschlossen worden war. Willibald Kunisch schloss sich den Worten des CDU-Mannes an. Der Kämmerer Stefan Jaspers mochte ihren Worten kaum Glauben schenken und machte darauf aufmerksam, dass er nun einmal die aktuellen Gegebenheiten in den Haushaltsentwurf einarbeiten muss.

Diesen beiden Tagesordnungspunkten war die Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen der Analyse des alten Bauhofstandortes vorausgegangen. Der Bauhof muss neu gebaut werden und der vorgesehene Standort am Oyweg ist geeignet und der einzige zur Verfügung stehende in städtischem Besitz. Das Gelände und die Räumlichkeiten am aktuellen Standort können mit „geringem“ Aufwand für die Feuerwehr nutzbar gemacht werden. Zum besseren Verständnis hat das Planungsbüro einen ersten Entwurf erarbeitet und die notwendigen und als sinnvoll erachteten Gebäudeteile und Räumlichkeiten auf den Standort am Oyweg projiziert. Die Kosten würden sich – ohne Grundstück – auf beachtliche 4,3 Mio. € belaufen. An diesem Ergebnis erhitzten sich nun erneut die Gemüter von Boßmann, Wolff und Kunisch. Zu teuer, Luxus, man möchte doch einmal prüfen, ob der Standort neben der Feuerwehr nicht doch zu halten ist … Zudem sei nicht, wie im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung vereinbart, der Kauf der gemieteten Halle am „Center Shop“ eruiert worden. Der Planer wies zum wiederholten Mal darauf hin, dass der Bauhof schon aus Schallschutzgründen nicht an dem aktuellen Standort verbleiben darf. Ein Neubau ist also unumgänglich. Britta Schulz ergänzte, dass der vorgesehene Standort am Oyweg alternativlos sei und die gemietete Halle am „Center Shop“ nicht zum Verkauf steht; zudem ist sie eine reine Lagerhalle. Auf Drängen von Ansgar Boßmann und Willibald Kunisch wurde der Beschlussvorschlag dahingehend geändert, dass nur ein Neubau des Bauhofes erforderlich ist. Der Zusatz, dass der Bauhof am Oyweg errichtet werden soll, wurde gestrichen. Dirk Altenburg machte zuvor darauf aufmerksam, dass durch einen geänderten Beschlussvorschlag lediglich Zeit verloren gehen wird.

In weiteren Tagesordnungspunkten wurden einige Satzungen geändert. So erhöhen sich unter anderem die Schmutzwassergebühren für Privathaushalte und sonstige, die gemäß § 12 Entwässerungssatzung der Stadt Kalkar vom 14.04.2003 an einem Druckentwässerungsnetz angeschlossen sind, von 1,43 €/m3 auf 1,52 €/m3. Dahingegen sinken die Abfallgebühren bei z. B. einem 120 L-Restmüllgefäß von 78 € auf 76 € und bei dem gleich großen Biomüllgefäß von 170 € auf 164 €.

Ebenso geändert wurde der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) im Stadtgebiet Kalkar. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land NRW ist der Begriff des Osterfeuers eng (enger, als in der Vergangenheit geschehen) auszulegen. Privathaushalte, Nachbarschaften und Familien dürfen nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes keine Osterfeuer durchführen. Bislang war die Anzahl der angemeldeten Osterfeuer kontinuierlich gestiegen. Waren es im Jahr 2005 110 Osterfeuer, so wurden 2019 stattliche 247 angemeldet. Eigentümer und Pächter von Flächen mit einem hohen Besatz an ökologisch wertvollen Gehölzstrukturen, wie z. B. Hecken- und Strauchreihen oder Streuobstwiesen, sind von der Verordnungsänderung nicht betroffen.

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Unstimmigkeiten beim Nachtragshaushalt

Überstunden für den Kämmerer Stefan Jaspers: 100.000 € Personalkosten müssen noch detailliert dargestellt werden, sonst geht der Nachtragshaushalt „baden“. Denn so mochte das Schwarz/Grüne „Duo“ Ansgar Boßmann (CDU) und Willibald Kunisch (Grüne) dem Zahlenwerk nicht zustimmen, obwohl sich der Kämmerer in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 9. Mai, redlich mühte, für Klarheit zu sorgen.

„Das ist Ihr gutes Recht!“, so Dr. Britta Schulz zu der Forderung. Allerdings mochte Willibald Kunisch die Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Ringtausch der Schulen nicht so einfach akzeptieren und warf der Verwaltung vor, den gesamten Rat hinters Licht geführt zu haben. Er fühle sich regelrecht betrogen. In seiner gesamten politischen Tätigkeit sei ihm ein solcher Vorgang nicht untergekommen. Die Bürgermeisterin verbat sich die permanenten Angriffe und Anschuldigungen und verwies auf die fortwährende Unterrichtung des Rates zu den Umbaumaßnahmen. Zudem habe er selbst mit seinem Antrag auf weitere Verschönerungsmaßnahmen ebenfalls einen – nicht unerheblichen – Beitrag zur Kostensteigerung geleistet, siehe: https://ris.kalkar.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfFcvDbWqV5l3Jjc0qRwFtpHKxhVO3RoBAnztaOIAvvX/Oeffentliche_Protokollunterlagen_Schul–_Jugend-_und_Sportausschuss_19.02.2019.pdf ).

So fiel die Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen entsprechend „ernüchternd“ für die Verwaltung aus. Zuvor zeigte sich Dirk Altenburg (FORUM) ein wenig irritiert über die Angriffe, da alle Maßnahmen – wie schon mehrfach erläutert – bereits durch den Rat beschlossen worden sind. Im Zusammenhang mit den Arbeiten am Schulzentrum tragen zudem „Altlasten“ zur Kostensteigerung bei. Erschwerend kommt hinzu, dass „bei Umbaumaßnahmen immer mit Überraschungen zu rechnen ist“, so Dirk Altenburg.

Harmonischer verlief die Beratung bei der Beschlussfassung zur Ergänzung der Bestattungsformen auf dem Friedhof Kalkar um ezidische Bestattungen. Die Verwaltung hat vom geologischen Dienst „grünes Licht“ für eine 1.400 m² große Fläche am Schwanenhorst bekommen. Die Erweiterungsfläche am Friedhof ist für einstöckige Erdbestattungen geeignet. Einig waren sich alle Ausschussmitglieder, dass es keine Sonderbehandlung für die Mitglieder des „Vereins der Eziden am unteren Niederrhein e.V.“ geben sollte. Diese hatten den Wunsch geäußert, dass sämtlichen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit geboten werden sollte, auf der Erweiterungsfläche in Kalkar bestattet zu werden. Die bestehende Friedhofssatzung soll unverändert weiter gelten und die Gebührenordnung um die ezidische Bestattung erweitert werden, denn diese ist, im Vergleich zu christlichen Bestattungen, mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden.

Weniger erfreut waren die Ausschussmitglieder über die Ankündigung der Verwaltung, einen neuen Friedhofsbagger anschaffen zu wollen. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bedburg-Hau hatte sich als  nicht praktikabel erwiesen.  Diesbezüglich müssten zunächst jedoch alle möglichen Alternativen geprüft werden, so der allgemeine Tenor.

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Kalkars verkaufsoffene Sonntage 2019

Das war eine „schnelle Nummer“, die 35. Haupt- und Finanzausschusssitzung am Donnerstag, dem 14. März. Denn die Tagesordnung gestaltete sich übersichtlich, besonders im öffentlichen Teil.

Der Werbering Kalkar aKtiv e.V. als Vertreter des örtlichen Einzelhandels hatte am 13.11.2018 einen Antrag auf „Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet Kalkar“ für folgende Sonntage (jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gestellt:

  • Sonntag, 14.04.2019 (Frühlings- und Zweiradmarkt)
  • Sonntag, 12.05.2019 (Trödel- und Muttertagsmarkt)
  • Sonntag, 13.10.2019 (Trödel-, Händler- und Büchermarkt)
  • Sonntag, 01.12.2019 (Nikolausmarkt)

Der Erlass einer „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtgebiet Kalkar“ zu den genannten Terminen wurde ohne Beratungsbedarf einstimmig beschlossen.

Und ebenfalls einstimmig wurde dem Antrag der Stadt Xanten zugestimmt, den „Marienbaumer-Graben“ in „Körvers Ley“ umzubenennen. Die Stadt Xanten hatte ihrerseits bereits am 05.07.2018 den Beschluss zur Umbenennung gefasst.

„Körvers Ley“ sei, in Abwandlung des Begriffs „Kövert“ für eine Karren-Furt, die althergebrachte Bezeichnung für den Graben gewesen.

Die Stadt Xanten hat in diesem Zusammenhang die Stadt Kalkar gebeten, ebenfalls eine Umbenennung des Gewässernamens für ihr Stadtgebiet herbeizuführen. Die Umbenennung eines Gewässers in Gänze sei sinnvoll und würde zudem das Verfahren zur Änderung der Bezeichnung auf Ebene der Wasser- und Katasterbehörden vereinfachen. Das Gewässer verläuft auf einer Länge von knapp 3 km durch den Stadtteil Kehrum.

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Interkommunale Zusammenarbeit für die Bereiche IT und Finanzbuchhaltung

Der TOP 3 der Tagesordnung zur 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kalkar am Donnerstag, den 20. September lautete: Konkretisierung bzw. Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit für den Bereich IT und für den Bereich Finanzbuchhaltung.

Darauf haben die Kommunalpolitiker in Kalkar lange warten müssen, denn der Vorgang basiert auf einem von „der alten Regierung“ der Stadt Kalkar bei der Firma Allevo Kommunalberatung in Auftrag gegebenen Gutachten, das wiederum bereits im Jahr 2013 vorlag. Das FORUM hat unmittelbar nach Kenntnisnahme des „Allevo Gutachtens“ die zwingend notwendige Bearbeitung von dessen Ergebnissen eingefordert. Und im Zeitraum von Oktober 2016 bis Mai 2018 haben die Stadt Kalkar, die Gemeinden Bedburg-Hau (während des Projektverlaufs leider ausgestiegen!), Uedem und Weeze ein ebenfalls von der Allevo Kommunalberatung begleitetes Projekt zur Konkretisierung bzw. Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit für die Bereiche IT und Finanzbuchhaltung durchgeführt. So besteht für alle drei Kommunen in den beiden Bereichen ein Einsparpotential in einem hohen fünfstelligen Betrag. Das fanden alle Ausschussmitglieder gut und somit wurde auch einstimmig den Beschlussvorschlägen zugestimmt, diesbezügliche „Vereinbarungen herbeizuführen“.

Der Bau- und Betriebshof bedarf einer unverzüglichen „Generalüberholung und Erweiterung“ oder gar eines Neubaus an einer anderer Stelle. Die Unfallkasse NRW hat gravierende Unzulänglichkeiten festgestellt und der Verwaltung „die Pistole auf die Brust gesetzt“. Ein Neubau, so wie in der Beschlussvorlage aufgeführt, bereitete Ansgar Boßmann (CDU) großes Unbehagen. Dirk Altenburg (FORUM) wies auf die Aufarbeitung einer weiteren „Altlast“ hin und forderte eine wirtschaftliche und auf die Zukunft ausgerichtete Variante. Walter Schwaya (SPD) fühlte sich geradezu überrumpelt. „Eigentlich sollte die Organisationsuntersuchung des Bauhofes zu Einsparungen führen…“, so Schwaya. Die Mitglieder des Ausschusses waren sich einig, dass die Lösung kostensparend und nachhaltig sein muss. Mit dem einstimmigen Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, alle denkbaren Lösungsansätze zu verfolgen.

Ebenfalls einstimmig wurde der Nachtragshaushalt zum Beschluss an den Rat der Stadt Kalkar empfohlen. Zusätzliche Personalausgaben in Höhe von 29.000 € zu den ursprünglich veranschlagten 36.000 € und weitere Kosten für eine Brückensanierung (45.000 €, in Summe jetzt 60.000 €) in Zusammenhang mit der „Causa Burg Boetzelaer“ stimmten die Ausschussmitglieder ärgerlich.

Dirk Altenburg verwies im Zusammenhang mit den Projekten zum integrierten Handlungskonzept (IHK) und den Aufwendungen für den fünften Arm an der Xantener Straße / Kreisverkehr auf die Notwendigkeit, eine präzise Reihenfolge bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen zu beschließen. „Es entsteht der Eindruck, dass die Maßnahme an der Xantener Straße als erste realisiert werden soll“, so Altenburg. Das war jedoch bei den seinerzeit geführten Beratungen ausdrücklich anders beraten worden.

In den Mitteilungen teilte Andreas Stechling u. a. mit, dass das bevorstehende Feuerwerkspektakel „Zena Trophy“ am Wunderland von der Bezirksregierung und den Behörden vor Ort begleitet wird. Das Event wurde bei der Stadt angemeldet. Es besteht eine sogenannte „Berufsausrichtungsfreiheit“. Einwände und Beschwerden müssen an die Bezirksregierung gerichtet werden. Herr Stechling warb auch für Verständnis, da viele tausend Besucher das Spektakel im Wunderland besuchen. Das im letzten Jahr für viel Aufregung sorgende Knallfeuerwerk „Spanische Mascleta“ wurde untersagt.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Jürgen Wenten (FBK) nach dem Wirtschaftswegekonzept. Darauf Dr. Britta Schulz: Den Antrag (des FORUM) habt ihr doch abgelehnt…!

Dirk Altenburg fragte in diesem Zusammenhang nach der Vorgehensweise bezüglich des aktuellen Berichts der Gemeindeprüfanstalt. Britta Schulz verwies auf die Vollauslastung der Verwaltung und eine gaaaanz laaaangsaaaame Bearbeitung in der Sache.

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0,5 + 0,5 = ?

Manchmal „sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht“, oder man hat sprichwörtlich einen „Knoten im Kopf“. Und den hatte wohl das eine oder andere Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses auf der Sitzung am Donnerstag, dem 26. April, als die Änderung des Stellenplanes zur Beratung anstand.

Die Notwendigkeit zur Änderung der bisherigen Angestellten- in eine Beamtenstelle zur Neubesetzung der Position des Stadtarchivars stand außer Frage. Die Stelle soll – nach dem bevorstehenden Ausscheiden der langjährigen Archivarin, Frau Anne Gamerschlag, in den wohlverdienten Ruhestand – mit dem qualifizierten und hochmotivierten Kandidaten besetzt werden, der sich im Auswahlverfahren als der mit großem Abstand beste Bewerber dargestellt hatte. Das Stadtarchiv Kalkar ist – nach Köln – das älteste und bedeutendste Archiv des Rheinlandes.

Dahingegen wurde die Besetzung der Stelle des Baumkontrolleurs zum „Mysterium“. „Was kostet das nun? Oder sparen wir etwas? Warum reicht der externe Kontrolleur nicht aus?“ Und so weiter und so fort! Bei den vielen Nachfragen geriet sogar die Verwaltung ins „Schwimmen“, obwohl der Sachverhalt präzise in der Drucksache dargestellt war. Am Anfang des Jahres wurde die Stelle „Feuerwehrgerätewartung“ von einer halben auf eine ganze Stelle angehoben. Somit war ein bislang „halber“ Mitarbeiter nun voll bei der Feuerwehr beschäftigt. Zuvor besetzte dieser neben der halben Stelle für die Gerätewartung auch eine halbe Stelle für die Baumkontrolle, im Stellenplan dargestellt mit 0,5 Stellenanteilen für die Feuerwehrgerätewartung und 0,5 für die Baumkontrolle. Da nun kein fachkundiger Mitarbeiter die Kontrolle übernehmen konnte, wurde die Kontrolle von 6.000 Bäumen an eine externe Firma vergeben, was sich aber als „suboptimal“ herausstellte. Mittlerweile wurde ein Mitarbeiter des Bauhofes geschult. Da die Stadt Kalkar etwa 11.500 Bäume zu „betreuen“ hat und eine volle Stelle für durchschnittlich 8.000 Bäume vorgesehen ist, musste mindestens eine Vollzeitstelle geschaffen werden. Ergo musste neben der bereits bestehenden halben Stelle für die Baumkontrolle, eine weitere halbe geschaffen werden, um wenigstens die angenommenen 8.000 Bäume aus eigener Kraft unter Kontrolle zu bringen. Und das soll nun der geschulte Mitarbeiter in Angriff nehmen. Ganz klar, oder? Wurde so auch einstimmig zum Beschluss an den Rat empfohlen.

In den Mitteilungen teilte die Verwaltung mit, dass das Integrierte Handlungskonzept (IHK) termingerecht beim Land NRW eingereicht wurde und nun nach einem Kontakt mit der Bezirksregierung das erste positive Signal gegeben wurde. Um in diesem Jahr noch zum Zuge zu kommen, müssen in 6 bis 8 Wochen Unterlagen in Entwurfsqualität eingereicht werden. Die Verwaltung möchte die Planungsunterlagen zum fünften Arm am Kreisverkehr B 57 / Xantener Straße sowie die zur Sanierung der Holzbrücken vorlegen.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg (FORUM Kalkar), ob der Verwaltung bekannt sei, dass der im letzten Jahr sanierte Teilbereich der Hellendornstraße in Wissel bereits Beschädigungen / Risse aufweise. Das war nicht bekannt und wird geprüft.

Weiter fragte Altenburg nach Erkenntnissen der Verwaltung über die enorm gestiegenen Betriebskosten in Bezug auf Strom und Wasser in der Begegnungsstätte / Turnhalle Grieth. Eine Stromkostensteigerung von 4.668,51 € in 2016 auf 13.672,85 € in 2017 und gleichermaßen ein Wasserkostenanstieg von 260,46 € auf 7.884,04 € bedürfen dringend einer Erklärung. Die Verwaltung steht im Zusammenhang mit den Betriebskosten vor Gesprächen mit allen Vereinen.

Dirk Altenburg fragte zudem nach dem Verbleib der Drucksache zur unrühmlichen Mülltonnensituaton um St. Nicolai und Umgebung. Lutz Kühnen (Fraktionsvorsitzender FORUM Kalkar) hatte in den Ratssitzungen im Februar und im Mai des vergangenen Jahres auf die Missstände hingewiesen. Die Verwaltung wollte einen Lösungsvorschlag erarbeiten, dieses wurde jetzt erneut zugesagt.

Willibald Kunisch (Grüne) fragte nach dem neuesten Sachstand zu den Vorgängen in den Kalkarer Wochenendhausgebieten. Die Verwaltung wird in der Bauausschusssitzung am 28. Juni entsprechende Informationen geben können, zudem hat die Bürgerinitiative Oybaum einen Antrag an den Rat der Stadt eingereicht.

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