Oybaum

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail

„Wie, das war es schon?“, so eine Stimme im Zuschauerbereich nach dem kurz und knapp gefassten Beschluss zum Tagesordnungspunkt 2 „Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung und Werterhalt der Immobilien im Oybaum“ (Anregung der Bürgerinitiative Oybaum gemäß § 24 GO NRW). Etwa 40 Mitglieder der Bürgerinitiative waren zur 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen am Dienstag, dem 15. Mai, in das Rathaus gekommen. Der „Bürgerantrag“ wurde vom Sprecher der BI Oybaum, Egbert Peters, kurz erläutert. Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen empfahl die Beratung in dieser Angelegenheit auf den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss zu übertragen.

Denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail, genauer in der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar. Danach behandelt der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen „die an den Rat der Stadt gerichteten schriftlichen Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW einschließlich Beschlussempfehlung an die entscheidungsbefugte Stelle (§ 4 der Hauptsatzung)“.

Und so ereilte die Anregung / der Antrag der dreizehn Griether Vereine im Tagesordnungspunkt 3, den Marktplatz in Grieth gestalterisch aufzuwerten, das gleiche Schicksal. Statt den Antrag im Bürgerausschuss zu beraten, wurde die Beratung über die Realisierung einer möglicherweise geförderten Maßnahme ebenfalls dem Bauausschuss „zugeschustert“, denn der ist fachlich u. a. für diese Themen zuständig.

Pikanterweise war jedoch der Antrag bereits im November des vergangenen Jahres eingereicht worden und so verzögert sich der Beratungsverlauf wiederum um weitere sechs Wochen. Da wurde auch prompt ein gewisses Kalkül vermutet, Maßnahmen auf diese Art und Weise zu „verschleppen“, worauf die Bürgermeisterin eben auf diese Zuständigkeiten und die festgesetzten Termine verwies, an denen die Ausschüsse tagen.

Schon lange sind die Griether mit der Parksituation, dem Transformator, den Pollern usw. am Marktplatz unzufrieden. Ein Antrag auf Fördermittel muss ein schlüssiges Konzept und eine fundierte Kostenkalkulation beinhalten und bis zum 1. Dezember eines Jahres beim Land eingereicht sein. Diesbezüglich wollte der Stadtoberbaurat Frank Sundermann keine Zusage machen, da er als „Ein-Mann-Betrieb in der Bauplanungsabteilung“ vollkommen ausgelastet sei.

Zu einem gewissen „Unbehagen“ unter den Griether Zuhören sorgte die Äußerung von Andreas Stechling (Fachbereichsleiter), der die gesamte Parksituation in Grieth in dem Konzept mit berücksichtigt wissen möchte. Durch das Aufstellen von z. B. Blumenkübeln zur Sicherung der eigenen Parkmöglichkeit vor der Haustür verschärft sich die Parksituation in den schmalen Straßen, so dass es im Ernstfall für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes besorgniserregend eng werden könnte.

Den letzten Tagesordnungspunkt „Bürgerschaftliches Engagement in der Grünflächenpflege“ wollten Theodor Reumer und Elli van Gemmeren (beide CDU) zu Anfang der Sitzung von der Tagesordnung absetzen lassen, da keine Drucksache zu dem Thema vorlag und in der Folge „keine“ Vorbereitung möglich war. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz warb erfolgreich um die Anhörung des anwesenden Bürgers, der diese Anfrage eingebracht hatte.

Dieser möchte gerne öffentliche Bereiche pflegen und benötigt eigentlich nur den Zugang zu geeigneten Geräten, z. B. einem Benzinrasenmäher. So sieht er in dem stellenweise ausufernden Brennnesselbewuchs eine wenig erfreuliche Begleiterscheinung für die Kinder, die sich dort täglich auf dem Schulweg befinden. Ein / Sein Elektrorasenmäher ist bekanntlich in seinem Aktionsradius durch die Länge der Zuleitung eingeschränkt. Die Verwaltung kann aus organisatorischen und versicherungstechnischen Gründen keine Gerätschaften zur Verfügung stellen, so Dr. Britta Schulz und Andreas Stechling in ihren Ausführungen.

Dr. Caroline Breidenbach (Sachkundige Bürgerin für das FORUM Kalkar) nahm das bürgerschaftliche Anliegen zum Anlass, um u. a. für eine Kampagne zu werben, Privatpersonen für einen persönlichen Einsatz vor der eigenen Haustür zu gewinnen. So könnten z. B. die unbepflanzten Straßenbaumscheiben mit einer entsprechenden Bepflanzung einen wertvollen Beitrag für die Artenvielfalt leisten. „Das ist kein Wunsch, sondern absolut notwendig“, so Frau Dr. Breidenbach. Die Bürgermeisterin sagte umgehend ihre Unterstützung zu, eine entsprechende Kampagne in das bis zum Ende des Jahres zu erarbeitende Blühflächenkonzept „einzubauen“. „Das ist kein Problem!“, so Dr. Britta Schulz.

Walter Schwaya (SPD) stellte im Zusammenhang mit den nicht beratenen und zum Beschluss gebrachten Tagesordnungspunkten 2 und 3 die Frage in den Raum, warum der Bürgerausschuss eigentlich zusammenkommt, wenn lediglich kurzerhand der Vorgang auf einen anderen Ausschuss übertragen wird? Diese Frage bewegte an diesem Abend gewiss nicht nur Walter Schwaya, denn in dieser Außendarstellung macht der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen keinen Sinn.

Ihr FORUM Kalkar

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail Read More »

Update zum „Oybaum-Schlamassel“

Das Hauptthema der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 7. September war das gleiche wie auf der letzten Sitzung des Ausschusses vor der Sommerpause – der „Oybaum-Schlamassel“!

 

Das Verfahren zur „Heilung“ der vom Kreis Kleve beanstandeten Bebauung ist angelaufen. Im ersten Schritt der Realisierung der 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum -, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, hat der Kreis Kleve Bedenken gegen die Legalisierung der rechtswidrigen Bebauung geäußert. So würde durch die Zulassung von Nebenanlagen und Garagen die zulässige Obergrenze für die Grundflächenzahl in Wochenendhausgebieten (0,2) teilweise erheblich überschritten. Hierzu führt die Verwaltung aus, dass der ersten Fassung des Bebauungsplans für das Erholungsgebiet Oybaum, die 1983 erstellt wurde, die seinerzeit gültige Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 1977 zugrunde liegt. Die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,2 bezog sich derzeit nur auf den Hauptbaukörper und nicht auf Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.

Ebenso hat die Untere Naturschutzbehörde Bedenken angemeldet, da 1983 gemäß der Auflagen zur 13. Änderung des Bebauungsplans eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der westlichen Grenze des Erholungsgebietes festgesetzt wurde. Diese Bestimmung sei bislang nicht überall realisiert worden. Hier verweist die Verwaltung darauf, dass der Pflanzstreifen nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens sei. Zudem sei der Pflanzstreifen aufgrund der zahlreichen Gärten mit Hecken, Sträuchern und Bäumen aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich, so dass die Verwaltung die Aufhebung der Anordnung in einem weiteren Verfahren in Erwägung zieht.

Des Weiteren bestehen Bedenken, da nach der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde Verbotstatbestände des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) berührt werden. Dafür wären Ausgleichsmaßnahmen in der Art zu schaffen, dass 30 Fledermauskästen, 30 artspezifische Nisthilfen für Mehlschwalben und 20 für den Gartenrotschwanz angebracht werden müssen. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Nebenanlagen, die nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplanes errichtet worden sind, das derzeit zulässige Maß nur geringfügig überschreiten. Diese Überschreitung hat nicht zu einer erheblichen Störung der Tierwelt geführt. Die Anbringung von Brut- und Nistkästen ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.

Die Mitglieder des BPVU-Ausschusses fassten den einstimmigen Beschluss, den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen, so dass das Verfahren zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – in die nächste Phase gehen kann. Es folgt eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Erst nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes kann der Rat der Stadt Kalkar, falls keine schwerwiegenden Einwände erhoben werden, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans fassen.

 

Die Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung in Erholungssondergebieten (Wochenend- und Ferienhausgebiete) gestaltet sich kompliziert. Die Stadt Kalkar steht mit dieser Problematik nicht allein da, sondern wird sich diesbezüglich mit mehreren Kommunen zusammenschließen. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf bereits geknüpfte Kontakte mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und der zuständigen Landesministerin.

 

Des Weiteren wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 069 – Windenergieanlagen Neulouisendorf/Teilbereich 1 – beschlossen. Weitere Windenergieanlagen sind in der Konzentrationszone voraussichtlich nicht realisierbar. Es werden Belange der Bundeswehr berührt („Link 16“- Kommunikationsverbindungen).

 

Der Antrag zur Errichtung von zwei Freisitzen (Umnutzung von Garagendächern zu Balkonen) – 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Auf dem Behrnen wurde bei einer Enthaltung abgelehnt. Die direkten Nachbarn sind auf Vorschlag des FORUM von der Verwaltung angeschrieben worden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen sie auf die Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre.

 

In den „Mitteilungen“ informierte die Verwaltung über eine Anfrage der Firma Amprion. Einer der im Zuge der „Energiewende“ erforderlichen Stromkorridore verläuft ggf. durch das Stadtgebiet von Kalkar. Geprüft werden drei Alternativen, von denen eine die Stadtteile Niedermörmter und Kehrum beträfe, zwei weitere Varianten weiter südlich gelegene Gemeinden. Es würden überwiegend Erdkabel verlegt werden. Für die ausgewählte Trasse wird voraussichtlich Ende 2017 ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Carsten Nass (CDU) wies auf die Realisierung des Glasfaserfaserausbaus durch die Deutsche Glasfaser in Appeldorn und Hönnepel hin.

 

In den „Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung“ erkundigte Dirk Altenburg (FORUM) sich nach dem Verfahrensstand zur Abbindung der Mühlenstraße in Wissel. Zurzeit ist ein Messgerät zur Erfassung des Verkehrsaufkommens aufgestellt. Nach der Auswertung der Daten kann über eine vorzeitige Abbindung der Mühlenstraße beraten werden.

 

Weiter fragte Altenburg, warum an der barrierefrei umgebauten Bushaltestelle an der Dorfstraße in Wissel zwei Pflanzbeete errichtet wurden und ob die Verwaltung über alternative Beläge anstelle der üblichen Pflastersteine nachdenken würde. Der hohe Fugenanteil begünstigt den Bewuchs, der schnell „unschön“ aussieht und wie die Pflanzbeete Mehrarbeit verursacht. Zudem sind im Kurvenbereich zum Prostewardsweg an der Haltestelle Gehwegplatten verbaut worden, die infolge des Überfahrens durch den Schwerlastverkehr und landwirtschaftlicher Fahrzeuge mutmaßlich nicht lange halten werden. Die Verwaltung prüft den Sachverhalt.

 

Walter Schwaya (SPD) fragte nach dem Abriss der Brücke unter der „Monrebrücke“. Hier sind am Geländer mutwillig starke Beschädigungen entstanden, die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gewährleistet  Die Brücke wird kurzfristig abgerissen, so die Verwaltung.

 

In den „Einwohnerfragen“ fragte ein Bürger u. a. nach Planungen in naturgeschützten Bereichen des Stadtgebietes. Die Verwaltung verwies auf die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Kleve.

 

Ihr FORUM Kalkar

Update zum „Oybaum-Schlamassel“ Read More »

Dauerwohnen im Wochenendhausgebiet Oybaum – in Zukunft endlich legal?

„Wer den Geist aus der Flasche lässt“, so die wohl der eigenen Ratlosigkeit geschuldete Kommentierung eines Sachkundigen Bürgers in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 29. Juni, gefallen in der Beratung zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum.

Denn dort musste erst einmal tüchtig „geheilt“ werden. Und zwar auf Antrag von zwei Bürgern, die im Oybaum ein Haus besitzen und dieses – wie fast alle anderen dort lebenden Bürgerinnen und Bürger auch – dauerhaft bewohnen. Die Bürger hatten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Windenergie abzugeben, sowie – aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung für die Bewohner des Oybaums – Widerspruch gegen die Genehmigung der Windenergieanlage südlich der Rheinstraße (zwischen Rheinstraße und Leuthweg) einzulegen. Das veranlasste die Bezirksregierung Düsseldorf, den Kreis Kleve mit der Überprüfung des im Jahr 2011 erworbenen Hauses zu beauftragen. Bei dem 1998 errichteten Haus wurden mehrere Mängel festgestellt, u. a. eine größere Grundfläche und Dachneigung als im aktuell gültigen Bebauungsplan erlaubt, sowie das Vorhandensein einer Garage auf dem Grundstück. Zulässig sind im Oybaum bisher lediglich nicht überdachte Stellplätze. Die Mängel wurden vom Kreis Kleve beanstandet und führten zusammen mit dem Vorwurf des nicht rechtmäßigen Dauerwohnens in einem Wochenendhausgebiet zu der Feststellung, dass die Hausbesitzer illegal im Oybaum wohnen und daher keine Rechtsposition besitzen.

Erholungsgebiet Oybaum in Kalkar (Quelle: OpenStreetMap)

Das Haus wurde 1998 auf der Basis eines Erschließungs- und Investitionsvertrages zwischen der Stadt Kalkar und den damaligen „Oybaum-Entwicklern“ errichtet. Die erst im Jahr 2002 vom Rat der Stadt Kalkar verabschiedete 20. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltete dann jedoch u. a. eine kleinere Grundfläche (max. 90 statt 95 qm) als im Erschließungsvertrag vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus bereits seit vier Jahren fertiggestellt und wurde seitdem dauerhaft von den Erstbesitzern bewohnt.

Und was ist mit der Garage? Der im Jahr 2000 errichtete Carport wurde 2002 vom Vorbesitzer nachträglich mit einem Holztor ausgestattet. Dirk Altenburg (FORUM) erläuterte die Definition des Begriffes „Garage“ gemäß den Bestimmungen der Sonderbauverordnung: Ein Stellplatz hat definitionsgemäß kein Dach, ein überdachter Stellplatz ist bereits eine offene Garage. Darunter fallen auch alle sogenannten „Carports“. Im Oybaum befindet sich ein großer Teil der Stellplätze unter den Schleppdächern, d. h. den verlängerten Dächern der Häuser. Nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan müssten die Eigentümer ihre Dächer „einkürzen“ und / oder die „Carports“ abreißen, damit aus diesen ein genehmigter Stellplatz wird. Und so nahm die Beratung Fahrt auf, die als Beschluss auch die „Heilung“ aller Garagen beinhaltete, die sich im überbaubaren Raum, also innerhalb des Baufensters der Grundstücke befinden. Hat ein „Garagenerrichter“ auch dagegen verstoßen, könnte dies im laufenden Verfahren ggf. durch Anpassung des Baufensters ebenfalls geheilt werden.

Obwohl nach dem Melderecht der erste Wohnsitz im Oybaum angemeldet werden darf, ist das Dauerwohnen in einem Wochenendhausgebiet jedoch gemäß Baurecht nicht zulässig. Nach Auskunft der Verwaltung haben 250 Mitbürger ihren Erstwohnsitz im Oybaum, d. h. vom Dauerwohnen wird in diesem Gebiet nachweislich überwiegend Gebrauch gemacht.

Ein kleiner Lichtblick im Hinblick auf eine mögliche Legalisierung der Wohnsituation ist die kürzlich verabschiedete Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), der §12 wurde um den Absatz 7 ergänzt. Diese Änderung trat Mitte Mai 2017 in Kraft und ermöglicht es den Kommunen, das dauerhafte Wohnen in Erholungssondergebieten (Ferien- und Wochenendhausgebiete) unter Vorlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Abstimmung mit den übergeordneten Behörden nachträglich zu legalisieren.

Das Wochenendhausgebiet Oybaum wurde – in weiser Voraussicht – bereits im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entwickelt, so dass heute aus Sicht der betroffenen Bürger nur eine einfache Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich ist und auch beantragt wurde:

„Das Wochenendhausgebiet Oybaum dient zu Zwecken der Erholung. Neben dem Freizeitwohnen in Wochenendhäusern ist auch der dauerhafte Aufenthalt von Menschen und die Begründung eines Erstwohnsitzes gem. §12, Abs. 7 BauGB in diesen Häusern zulässig.“

Diese Variante hätte zudem den Vorteil, dass weder der Flächennutzungsplan noch der Regionalplan geändert werden müssten, da der Oybaum weiterhin ein Wochenendhausgebiet bleibt.

Aber so einfach ist die Angelegenheit anscheinend leider nicht, wie Stadtoberbaurat Sundermann anmerkte, der diesbezüglich schon einen ersten Austausch mit der Bezirksregierung hatte.

Was nun? Die Stadt Xanten plant alternativ in ihrem Ferienhausgebiet „Am Nibelungenbad“ den Bebauungsplan aufgrund der eingetretenen Funktionslosigkeit aufzuheben, auch hier wird überwiegend dauerhaft gewohnt. Vorhaben würden in diesem Gebiet in Zukunft dann nach § 34 BauGB beurteilt:

§ 34: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

In diesem Fall müssten jedoch wohl Flächennutzungsplan und Regionalplan geändert werden. Soweit wollten die Ausschussmitglieder zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gehen. Lutz Kühnen (FORUM) mahnte eine rechtssichere Grundlage für den Beschluss an. Eine Rechtsberatung wiederum kostet Geld, das die Stadt nicht hat und somit einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass die Verwaltung weiterhin intern an einer Lösung arbeitet.

Die Angelegenheit ist durchaus heikel, da das Land NRW die Kreise bereits 2008 / 2009 aufgefordert hat, gegen den „Tatbestand des illegalen Dauerwohnens“ in Erholungssondergebieten vorzugehen. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass die betroffenen Bürger nun ihre Häuser verlassen müssen. Zur Not könnte der Kreis zeitlich begrenzte Duldungen aussprechen.

Neben diesem „Top Act“ beschlossen die Ausschussmitglieder ein paar „olle Kamellen“ aus der Vergangenheit, die im Rahmen des Planverfahrens die Öffentlichkeitsbeteiligungen durchlaufen haben.

Ein Novum ist sicherlich die Ergänzung des Beschlusses zu einem Antrag zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 073 – Auf den Behrnen, projektbezogene Informationen unmittelbar an die betroffenen Bürger zu kommunizieren. Dort möchte der Hausbesitzer eines Doppelhauses jeweils auf der links- und rechtsseitig angebauten Garage einen „Freisitz“ errichten. Da nicht anzunehmen ist, dass die Anwohner regelmäßig die öffentlichen Bekanntmachungen lesen, werden diese nun direkt von der Verwaltung auf die Möglichkeit des Einspruches in der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.

Eine Einwohnerfrage nahm Bezug auf die Gülleausbringung in einem Naturschutzgebiet. Die Verwaltung verwies auf die Kontrollen der unteren Landschaftsbehörde. Eine weitere Frage wurde zur aktuellen Situation auf dem Spielplatz im Schwanenhorst gestellt. Die Verwaltung verwies auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport.

Ihr FORUM Kalkar

Dauerwohnen im Wochenendhausgebiet Oybaum – in Zukunft endlich legal? Read More »