Von „Bausünden“ spricht der „normale Bürger“ in der Regel dann, wenn Häuser aufgrund ihres
Ansehens her nicht in die Umgebung passen – der Fachmann von städtebaulicher Fehlentwicklung.
Und da scheiden sich nun die Geister und zwar die der Mitglieder des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und
Umweltausschusses und die der Mitarbeiter der Verwaltung der Stadt Kalkar. Und das recht
gravierend, so wie es auf der Ausschusssitzung am Donnerstag, den 03.03.2022, in den
Wortbeiträgen deutlich wurde.
Denn zur Vermeidung von Bausünden oder Fehlentwicklungen sind Ende der 1970er Jahre
Gestaltungssatzungen zu den bestehenden Bebauungsplänen erlassen worden. In diesen wurden z.
B. Materialien, Farbgestaltung, Dachformen u. v. m. vorgegeben. Allerdings fehlte die Kontrolle, so
dass sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte zahlreiche „Abweichungen“ von den verbindlichen
Gestaltungsvorgaben in das ein und andere Straßenbild „eingeschlichen“ haben. Zudem zeigte sich,
dass die Gestaltungssatzungen dringend einer fachlichen und redaktionellen Überarbeitung
bedürfen, weshalb das FORUM bereits am 09.06.2021 einen Antrag in Bezug auf die Satzungen für
„Alt-Wissel“ und für Appeldorn stellte. Der Beschluss vom 07.10.2021 beinhaltete die Überarbeitung
von allen insgesamt 25 geltenden Satzungen im Stadtgebiet.
Die Verwaltung stellte nun exemplarisch eine Mustersatzung für Appeldorn vor. In dieser war
weiterhin z. B. die Dachform auf das Sattel- und das Walmdach beschränkt, weil diese Dachformen
das Ortsbild und die Dachlandschaft prägen. Des Weiteren beinhaltet die Satzung stark eingrenzende
Vorgaben für die Einfriedungen der Gärten und auch in der Farbgestaltung. Dirk Altenburg (FORUM)
stellte u. a. die rhetorische Frage, wie zukunftsorientiert solch eine Gestaltungssatzung mit Blick auf
technische Entwicklungen, den demographischen Wandel und den Klimawandel sei? Demnach wäre
z. B. eine Dachbegrünung, ein Solar- und PV-Zaun genauso verboten, wie PV-Anlagen in
Außenfassaden oder auch Häuser aus Holz. Die Ausschussmitglieder waren alle der Auffassung, dass
den Bürgerinnen und Bürgern mehr Freiraum in der Gestaltung ihres Hauses eingeräumt werden
muss, selbstverständlich aber auch keine grenzenlose Freiheit.
Und so fiel der Beschluss einstimmig aus, dass die „Mustersatzung für Appeldorn“ unter
Berücksichtigung der Beratungsergebnisse überarbeitet werden muss.
Bleibt gesund!
Ihr FORUM Kalkar