„Bestandsschutz“, das war das Wort des Abends auf der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 28. Juni. Dieser gilt nach Aussage von Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz „bis zum Verkauf oder Erbfall“ für diejenigen Bewohner des Oybaums, die sich vor Einführung der Stichtagsregelung zum 5. April 2017 mit Erstwohnsitz dort angemeldet haben. Die Stichtagsregelung wird von den „Oybaumern“ jedoch massiv angeprangert, da die Häuser ihrer Ansicht nach dadurch praktisch wertlos geworden sind. Die Immobilien können nicht mehr zum dauerhaften Bewohnen vererbt, verkauft oder vermietet werden.
Diese nervenaufreibende Situation ist für alle Beteiligten sehr schwierig, besonders verständlicherweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerinitiative Oybaum hatte einen „Bürgerantrag“ mit verschiedenen Lösungsansätzen gestellt, die jedoch nach Ansicht der Verwaltung nicht umsetzbar sind. Die CDU möchte einen Fachanwalt zur Unterstützung bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten beauftragen und stellte einen entsprechenden Antrag. Dirk Altenburg verwies auf die ablehnende Haltung der CDU im vergangenen Jahr als von der Verwaltung der „Wunsch“ nach Einschaltung eines Fachanwaltes geäußert wurde. Kalkar sollte hier nicht stellvertretend für die anderen Kommunen Geld ausgeben, was nicht vorhanden ist, so damals die Argumentation von Carsten Naß (CDU, Vorsitzender des BPVU-Ausschusses). Dirk Altenburg forderte die massive Unterstützung durch die Landespolitik, u. a. durch die CDU-Landtagsabgeordneten für den Kreis Kleve, Margret Voßeler und Dr. Günther J. Bergmann, ein. „Die Schalter müssen in der Landespolitik umgelegt werden“, so Altenburg. Winfried van den Boom (SPD) merkte an, dass auch die Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks (SPD) bereits auf die Oybaum-Problematik aufmerksam gemacht worden ist und ihre Unterstützung zugesagt hat.
Dirk Altenburg forderte eine Kostenschätzung für die anwaltliche Unterstützung bis zur kommenden Ratssitzung an, wo über den Antrag der CDU entschieden werden soll. Zudem muss auch die genaue Fragestellung erarbeitet werden, so die Verwaltung.
In der Stellungnahme der Stadt Kalkar zur aktuellen Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW wird u. a. ebenfalls auf die Legalisierung des dauerhaften Wohnens in den Ferien- und Wochenendhausgebieten hingearbeitet. Der entsprechende Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Ein weiterer „Aufreger“ aus der jüngeren Vergangenheit wurde nun in die Öffentlichkeitsbeteiligung gebracht. Die Verwaltung hat eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 039 für die Graben- und Wallzone erarbeitet: Anstelle des früheren Bolzplatzes soll nun eine Sportanlage für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ebenfalls im Schwanenhorst, jedoch etwas weiter südlich in Richtung des Parkplatzes entstehen. Der Ausschuss begrüßte das Vorhaben und beschloss den weiteren Verfahrensweg.
Neben dem Feststellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar wurden mehrere Bauvorhaben im Stadtgebiet sowie der Bürgerantrag der Griether Vereine, Institutionen und Bürger zur Verschönerung des Griether Marktplatzes beraten. Der Trafokasten auf diesem Platz ist den Griethern seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge. Die Verlegung und weitere Maßnahmen kosten natürlich wiederum nicht vorhandenes Geld, aber es muss nach dem Willen der Griether Bürger etwas geschehen, um ihren Ortskern attraktiver zu gestalten. Die Verwaltung möchte in einem Workshop mit den Initiatoren die vorgeschlagenen Maßnahmen vor Ort besprechen und über die weitere Vorgehensweise beraten.
In den „Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung“ fragte Dirk Altenburg nach dem Inhalt der Ausschreibungstexte bei Maßnahmen zur Sanierung von Straßen. Die Hellendornstraße in Wissel zeigt nach nicht einmal einem Jahr nach der Straßendeckensanierung mehrere Risse. Falls im Laufe zukünftiger Sanierungsvorhaben sich ggf. Unterbauschäden bestätigen, so muss dieser zusätzliche Posten im Ausschreibungsverfahren mit berücksichtigt werden. Stadtoberbaurat Frank Sundermann wies auf mögliche Ausführungsmängel bei den Sanierungsarbeiten hin, die daraufhin geprüft werden und in der Gewährleistungsfrist liegen.
Im Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen“ wurde u. a. nach dem Status des Blühflächenkonzeptes für Kalkar gefragt. Herr Sundermann führte aus, dass die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung bereits mit der Auswahl geeigneter Flächen begonnen und u. a. Kontakt zur Kreisbauernschaft aufgenommen haben. Das Konzept soll Ende des Jahres vorgestellt werden.
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